Common use of Zustandekommen des Vertragsverhältnisses Clause in Contracts

Zustandekommen des Vertragsverhältnisses. (1) Mündliche, elektronische oder schriftliche Reservierungen für einen bestimmten Veranstaltungstermin halten die Option für den Vertragsabschluss offen. Sie werden zeitlich befristet vergeben. Ein Anspruch auf Verlängerung einer ablaufenden Reservierung besteht nicht. Reservierungen und Optionen sind nicht auf Dritte übertragbar. (2) Der Abschluss des Vertrages bedarf zu seiner Wirksamkeit der Textform mit Unterschrift beider Vertragspartner. Übersendet die Betreiberin eine noch nicht unterschriebene Ausfertigung eines Angebots an den Veranstalter, kommt der Vertrag erst zustande, wenn dieser ein Exemplar unterschriebt, dieses innerhalb der bezeichneten Reservierungsfrist an die Betreiberin übermittelt und anschließend eine gegengezeichnete Ausfertigung der unterschriebenen Ausfertigung des Vertrages zurückerhält. Die Übermittlung des Angebots und der unterschriebenen Vertragsausfertigung kann auf elektronischem du auf postalischem Weg erfolgen. (3) Werden nach Abschluss des Vertrages Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag vereinbart, bedürfen diese lediglich der Textform ohne Unterschriften. Das Textformerfordernis gilt als eingehalten, wenn die jeweilige Erklärung in elektronischer Form als Email oder Fax übermittelt und von der anderen Seite entsprechend bestätigt wird. Mündlich getroffene Vereinbarungen sind auf gleiche Weise unverzüglich in Textform zu bestätigen. Die kurzfristige Anforderung und der Aufbau von medien- und veranstaltungstechnischen Einrichtungen können auch durch ein Übergabeprotokoll bestätigt werden. (4) Sofern Terminwünsche von Mietern vorgemerkt werden, bei denen es sich zum Zeitpunkt der Anmeldung nur um eine vorsorgliche Reservierung handelt, müssen diese durch den Mieter spätestens 4 Wochen vor dem gewünschten Termin gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung bestätigt werden. Erfolgt keine Bestätigung durch den Mieter, wird die Reservierung storniert und freigewordene Termine für andere Mieter zur Verfügung gehalten.

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Samples: Allgemeine Veranstaltungsbedingungen, Allgemeine Veranstaltungsbedingungen, Allgemeine Veranstaltungsbedingungen

Zustandekommen des Vertragsverhältnisses. (1) 2.1 Mündliche, elektronische oder schriftliche Reservierungen für einen bestimmten Veranstaltungstermin halten die Option für den Vertragsabschluss offen. Sie werden zeitlich befristet vergebenverge- ben. Ein Anspruch auf Verlängerung einer ablaufenden Reservierung Reservie- rung besteht nicht. Reservierungen und Optionen sind nicht auf Dritte übertragbar. (2) 2.2 Der Abschluss des Vertrages Vertrags bedarf zu seiner Wirksamkeit der Textform mit Unterschrift beider Vertragspartner. Übersendet die Betreiberin eine noch nicht unterschriebene Ausfertigung eines Angebots an den Veranstalter, kommt der Vertrag erst zustande, wenn dieser ein Exemplar unterschriebtunterschreibt, dieses innerhalb der bezeichneten be- zeichneten Reservierungsfrist an die Betreiberin übermittelt und anschließend eine gegengezeichnete Ausfertigung der unterschriebenen Ausfertigung des Vertrages Vertrags zurückerhält. Die Übermittlung des Angebots und der unterschriebenen Vertragsausfertigung unterschrie- benen Vertragsausfertigungen kann auf elektronischem du und auf postalischem Weg erfolgen. (3) 2.3 Werden nach Abschluss des Vertrages Vertrags Ergänzungen oder Änderungen Än- derungen zum Vertrag vereinbart, bedürfen diese lediglich der Textform ohne Unterschriften. Das Textformerfordernis gilt als eingehalten, wenn die jeweilige Erklärung in elektronischer Form als Email E-Mail oder Fax übermittelt und von der anderen Seite entsprechend entspre- chend bestätigt wird. Mündlich Mündliche getroffene Vereinbarungen sind auf gleiche Weise unverzüglich in Textform zu bestätigen. Die kurzfristige kurz- fristige Anforderung und der Aufbau von medien- und veranstaltungstechnischen veranstal- tungstechnischen Einrichtungen können auch durch ein Übergabeprotokoll Übergabe- protokoll bestätigt werden. (4) Sofern Terminwünsche von Mietern vorgemerkt werden, bei denen es sich zum Zeitpunkt der Anmeldung nur um eine vorsorgliche Reservierung handelt, müssen diese durch den Mieter spätestens 4 Wochen vor dem gewünschten Termin gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung bestätigt werden. Erfolgt keine Bestätigung durch den Mieter, wird die Reservierung storniert und freigewordene Termine für andere Mieter zur Verfügung gehalten.

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Samples: Allgemeine Veranstaltungsbedingungen, Allgemeine Veranstaltungsbedingungen, Allgemeine Veranstaltungsbedingungen

Zustandekommen des Vertragsverhältnisses. (1) 2.1 Mündliche, elektronische oder schriftliche Reservierungen für einen bestimmten Veranstaltungstermin halten die Option für den Vertragsabschluss offen. Sie werden zeitlich befristet vergeben. Ein Anspruch auf Verlängerung einer ablaufenden Reservierung besteht nicht. Reservierungen und Optionen sind nicht auf Dritte übertragbar. (2) 2.2 Der Abschluss des Vertrages Vertrags bedarf zu seiner Wirksamkeit der Textform mit Unterschrift beider Vertragspartner. Übersendet Über- sendet die Betreiberin MEF eine noch nicht unterschriebene Ausfertigung eines Angebots an den VeranstalterKunden, kommt der Vertrag erst zustande, wenn dieser ein Exemplar unterschriebtunterschreibt, dieses innerhalb der bezeichneten Reservierungsfrist an die Betreiberin MEF übermittelt und anschließend an- schließend eine gegengezeichnete Ausfertigung der unterschriebenen Ausfertigung des Vertrages Vertrags zurückerhält. Die Übermittlung des Angebots und der unterschriebenen Vertragsausfertigung unterschrie- benen Vertragsausfertigungen kann auf elektronischem du und auf postalischem Weg erfolgen. (3) 2.3 Werden nach Abschluss des Vertrages Vertrags Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag vereinbart, bedürfen diese lediglich der Textform ohne Unterschriften. Das Textformerfordernis gilt als eingehalten, wenn die jeweilige Erklärung in elektronischer Form als Email oder Fax übermittelt und von der anderen Seite entsprechend bestätigt wird. Mündlich Mündliche getroffene Vereinbarungen Vereinba- rungen sind auf gleiche Weise unverzüglich in Textform zu bestätigen. Die kurzfristige Anforderung und der Aufbau von medien- und veranstaltungstechnischen Einrichtungen können auch durch ein Übergabeprotokoll bestätigt werden. (4) Sofern Terminwünsche von Mietern vorgemerkt werden, bei denen es sich zum Zeitpunkt der Anmeldung nur um eine vorsorgliche Reservierung handelt, müssen diese durch den Mieter spätestens 4 Wochen vor dem gewünschten Termin gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung bestätigt werden. Erfolgt keine Bestätigung durch den Mieter, wird die Reservierung storniert und freigewordene Termine für andere Mieter zur Verfügung gehalten.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Tagungen/Kongresse, Allgemeine Vertragsbedingungen Für Tagungen Und Kongresse

Zustandekommen des Vertragsverhältnisses. (1) Mündliche, elektronische oder schriftliche Reservierungen für einen bestimmten Veranstaltungstermin halten die Option für den Vertragsabschluss offen2.1 Vertraglich verbindliche Vereinbarungen mit dem Betreiber bedürfen der Textform. Sie werden zeitlich befristet vergeben. Ein Anspruch auf Verlängerung einer ablaufenden Reservierung besteht nicht. Reservierungen und Optionen sind nicht auf Dritte übertragbar. (2) Der Abschluss des Vertrages bedarf zu seiner Wirksamkeit der Textform mit Unterschrift beider Vertragspartner. Übersendet die Betreiberin eine noch nicht unterschriebene Ausfertigung eines Angebots an den Veranstalter, Vertrag kommt der Vertrag erst zustande, wenn dieser ein Exemplar unterschriebtder Veranstalter das Vertragsangebot des Betreibers so rechtzeitig unterschrieben zurücksendet, dieses dass es innerhalb der im Vertragsangebot bezeichneten Reservierungsfrist an die Betreiberin übermittelt und anschließend eine gegengezeichnete Ausfertigung der unterschriebenen Ausfertigung Annah- mefrist (2 Wochen) beim Betreiber eingeht. Einer Unterschrift des Vertrages zurückerhält. Die Übermittlung des Angebots und der unterschriebenen Vertragsausfertigung kann auf elektronischem du auf postalischem Weg erfolgenBetreibers unter dem Vertrag bedarf es nicht. (3) 2.2 Werden nach Abschluss im Rahmen der Durchführung des Vertrages Vertrags Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag vereinbartvereinbart (siehe hierzu Ziffer 5 Ablaufplan/ Auftragsbestätigung), bedürfen diese lediglich der Textform ohne Unterschriften. Das gilt das Textformerfordernis gilt als eingehalten, wenn die jeweilige Erklärung in elektronischer Form als Email oder per Fax übermittelt übermit- telt und von der anderen Seite entsprechend bestätigt wird. Mündlich getroffene Vereinbarungen erteilte Aufträge sind auf gleiche Weise vom Veranstalter unverzüglich in Textform schriftlich (per Mail oder Fax) zu bestätigen. Die kurzfristige Anforderung Lieferung und der Aufbau von medien- und veranstaltungstechnischen Einrichtungen können auch durch ein Übergabeprotokoll Bestellformular bestätigt werden. (4) Sofern Terminwünsche von Mietern vorgemerkt werden2.3 Führt der Veranstalter die Veranstaltung für einen Dritten durch, bei denen es sich zum Zeitpunkt ist der Anmeldung nur um eine vorsorgliche Reservierung handelt, müssen diese Dritte dem Betreiber vor Vertragsabschluss zu benennen. Der Dritte wird in diesem Fall im Vertrag vom Betreiber namentlich aufgeführt. Die unentgeltliche Überlassung oder entgeltliche Überlassung des Ver- tragsobjekts ganz oder teilweise an einen Dritten bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch den Mieter Betreiber. Die Zustimmung kann ohne Angabe von Gründen vom Betreiber verweigert werden. 2.4 Reservierungen und Optionen enden spätestens 4 Wochen vor mit Ablauf der im Vertragsangebot bezeichneten Rücksendefrist. Eines gesonderten Hinwei- ses gegenüber dem gewünschten Termin gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung bestätigt werden. Erfolgt Veranstalter bedarf es insoweit nicht. 2.5 Die mehrmalige Durchführung einer Veranstaltung zu bestimmten Terminen begründen keine Bestätigung durch den Mieter, wird Rechte für die Reservierung storniert und freigewordene Termine für andere Mieter zur Verfügung gehaltenZukunft.

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Samples: Event Venue Rental

Zustandekommen des Vertragsverhältnisses. (1) Mündliche, elektronische oder schriftliche Reservierungen für einen bestimmten Veranstaltungstermin halten die Option für den Vertragsabschluss offen2.1 Vertraglich verbindliche Vereinbarungen mit dem Betreiber bedürfen der Textform. Sie werden zeitlich befristet vergeben. Ein Anspruch auf Verlängerung einer ablaufenden Reservierung besteht nicht. Reservierungen und Optionen sind nicht auf Dritte übertragbar. (2) Der Abschluss des Vertrages bedarf zu seiner Wirksamkeit der Textform mit Unterschrift beider Vertragspartner. Übersendet die Betreiberin eine noch nicht unterschriebene Ausfertigung eines Angebots an den Veranstalter, Vertrag kommt der Vertrag erst zustande, wenn dieser ein Exemplar unterschriebtder Veranstalter das Vertragsangebot des Betreibers so rechtzeitig unterschrieben zurücksendet, dieses dass es innerhalb der im Ver- tragsangebot bezeichneten Reservierungsfrist an die Betreiberin übermittelt und anschließend eine gegengezeichnete Ausfertigung der unterschriebenen Ausfertigung Annahmefrist (i.d.R. 2 Wochen) beim Betreiber eingeht. Einer Unterschrift des Vertrages zurückerhält. Die Übermittlung des Angebots und der unterschriebenen Vertragsausfertigung kann auf elektronischem du auf postalischem Weg erfolgenBetreibers unter dem Vertrag bedarf es nicht. (3) 2.2 Werden nach Abschluss im Rahmen der Durchführung des Vertrages Vertrags Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag vereinbartvereinbart (siehe hierzu Zif- fer 5 Ablaufplan/ Auftragsbestätigung oder Ziffer 10 Gastronomie), bedürfen diese lediglich der Textform ohne Unterschriften. Das gilt das Textformerfordernis gilt als eingehalten, wenn die jeweilige Erklärung in elektronischer Form als Email oder Fax fax raus! übermittelt und von der anderen Seite entsprechend bestätigt wird. Mündlich getroffene Vereinbarungen erteilte Aufträge sind auf gleiche Weise vom Veranstalter unverzüglich in Textform schriftlich (per Mail) zu bestätigen. Die kurzfristige Anforderung Lieferung und der Aufbau von medien- und veranstaltungstechnischen veranstal- tungstechnischen Einrichtungen sowie von Nachlieferungen gastronomischer Leistungen können auch durch ein Übergabeprotokoll Bestellfor- mular bestätigt werden. (4) Sofern Terminwünsche von Mietern vorgemerkt werden2.3 Führt der Veranstalter die Veranstaltung für einen Dritten durch, bei denen es sich zum Zeitpunkt ist der Anmeldung nur um eine vorsorgliche Reservierung handelt, müssen diese Dritte dem Betreiber vor Vertragsabschluss zu be- nennen. Der Dritte wird in diesem Fall im Vertrag vom Betreiber namentlich aufgeführt. Die unentgeltliche Überlassung oder entgeltliche Überlassung des Vertragsobjekts ganz oder teilweise an einen Dritten bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch den Mieter Betreiber. Die Zustimmung kann ohne Angabe von Gründen vom Betreiber verweigert werden. 2.4 Reservierungen und Optionen enden spätestens 4 Wochen vor mit Ablauf der im Vertragsangebot bezeichneten Rücksendefrist. Eines ge- sonderten Hinweises gegenüber dem gewünschten Termin gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung bestätigt werden. Erfolgt Veranstalter bedarf es insoweit nicht. 2.5 Die mehrmalige Durchführung einer Veranstaltung zu bestimmten Terminen begründen keine Bestätigung durch den Mieter, wird Rechte für die Reservierung storniert und freigewordene Termine für andere Mieter zur Verfügung gehaltenZukunft.

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Samples: Event Venue Rental