Zustandekommen des Vertragsverhältnisses. Allgemeine Bestimmungen 3.1. Kunden von RMTS können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. 3.2. Personen, die im Namen einer juristischen Person ein Angebot stellen, haben ihre Zeichnungs- und Vertretungsbefugnis entsprechend nachzuweisen. 3.3. Die Aktivierung der SIM-Karte durch RMTS erfolgt nach Identifizierung des Kunden so- wie Registrierung seiner Stammdaten (§ 160 Abs. 3 Z 5 lit. a, b und g TKG: Familien- name, Vorname, akademischer Grad und Geburtsdatum bei natürlichen Personen, Name bzw. Bezeichnung bei juristischen Personen) gemäß § 166 Abs 2 TKG und der auf dieser Basis erlassenen Identifikationsverordnung unter Nutzung der von RMTS angebotenen Identifizierungsverfahren. Die Erhebung der Identität des Kunden er- folgt durch einen Kooperationspartner der RMTS, unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx oder durch Nutzung der App „Raiffeisen Mobil“. Ist der Kunde eine juristische Person, hat die Erhebung der Identität durch Bereitstellung eines Registerauszugs, der jedenfalls den aufrechten Bestand, den Namen, die Rechtsform und die Vertretungsbefugnis darlegt (Firmenbuchauszug, Vereinsregisterauszug, oder ähnliches zur Identifzierung der juristischen Person im Sinne der Identifikationsverordnung geeignetes Dokument), online unter www.raiffei- xxx-xxxxx.xx oder durch Nutzung der App „Raiffeisen Mobil“ zu erfolgen. Weiters hat die Erhebung der Identität und Registrierung der Stammdaten (§ 160 Abs. 3 Z 5 lit. a, b und g TKG) der sich gegenüber RMTS als vertretungsbefugt ausgebenden Person zu erfolgen (bei einer späteren Änderung der Vetretungsbefugnis hat zusätzlich die Erhebung der Identität der neuen vertretungsbefugten Person zu erfolgen). 3.4. RMTS kann die Begründung eines Vertragsverhältnisses mit dem Kunden aus sachlichen Gründen, wie insbesondere in Punkt 5 angeführt, ablehnen. Darüber hinaus ist RMTS nicht verpflichtet, ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Mobilfunkvertrags durch Aktivierung der RMTS SIM-Karte anzunehmen, wenn der Kunde in einem früheren oder aktuellen Vertragsverhältnis mit RMTS mit Zahlungen im Rückstand ist oder aus anderen Gründen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde demnach auch nicht berechtigt, weitere RMTS SIM-Karten zu erwerben bzw werden bereits erworbene und zugestellte RMTS SIM-Karten während aufrechtem Zahlungsverzug nicht von RMTS aktiviert. 3.5. Erwirbt der Kunde das RMTS Starterpaket bzw die SIM-Karte bei einem Kooperationspartner der RMTS, kommt der Mobilfunkvertrag mit Aktivierung der SIM- Karte durch RMTS zustande.
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Zustandekommen des Vertragsverhältnisses. Allgemeine Bestimmungen
3.1. 8.1 Das Vertragsverhältnis kommt durch Erwerb der Zugangsberechtigung sowie durch erstmaligen Login an einem Hotspot mit den dem Kunden von RMTS können sowohl natürliche als auch juristische Personen seinzur Verfügung gestellten Zugangsdaten (Absenden der Anmeldedaten) und Freischaltung des WLAN-Zugangs (Annahme) durch die mbw GmbH zustande.
3.28.2 Die mbw GmbH ermöglicht als reiner Access Provider dem Kunden nur den Zugang zum Internet, ohne die vom Kunden eingegebenen oder abgerufenen Informationen zu speichern.
8.3 Der Xxxx kann vor seiner Inanspruchnahme des WLAN-Hotspots jederzeit widerrufen. Personenmbw Medienberatung der Wirtschaft AGB hbw ConferenceCenter Version 01 | Aug 2022 Seite 5 von 14
9.1 Die mbw GmbH stellt dem Kunden in der hbw ConferenceArea, die MeetingArea und ExecutiveArea im Namen einer juristischen Person ein Angebot stellenRahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Zugang zum Internet über WLAN zur Verfügung. Die mbw GmbH gewährleistet keine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit und/oder lückenlose Übertragung, haben ihre Zeichnungs- diese sind insbesondere von der Netzauslastung des Internet-Basisnetzes, von der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Internetseite und Vertretungsbefugnis entsprechend nachzuweisenvon der Anzahl der Nutzer am jeweiligen Hotspot abhängig.
3.3. 9.2 Die Aktivierung der SIM-Karte durch RMTS erfolgt nach Identifizierung des Kunden so- wie Registrierung seiner Stammdaten (§ 160 Abs. 3 Z 5 lit. a, b und g TKG: Familien- name, Vorname, akademischer Grad und Geburtsdatum bei natürlichen Personen, Name bzw. Bezeichnung bei juristischen Personen) gemäß § 166 Abs 2 TKG und der auf dieser Basis erlassenen Identifikationsverordnung unter Nutzung der von RMTS angebotenen Identifizierungsverfahren. Die Erhebung der Identität des Kunden er- folgt durch einen Kooperationspartner der RMTS, unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx oder durch Nutzung der App „Raiffeisen Mobil“. Ist der Kunde eine juristische Person, hat die Erhebung der Identität durch Bereitstellung eines Registerauszugs, der jedenfalls den aufrechten Bestandmbw GmbH ist jederzeit berechtigt, den NamenBetrieb des WLANs ganz, die Rechtsform teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und die Vertretungsbefugnis darlegt den Zugang des Gasts ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (Firmenbuchauszugz.B. gewaltverherrlichende, Vereinsregisterauszug, pornographische oder ähnliches zur Identifzierung der juristischen Person im Sinne der Identifikationsverordnung geeignetes Dokument), online unter www.raiffei- xxx-xxxxx.xx oder durch Nutzung der App „Raiffeisen Mobil“ zu erfolgen. Weiters hat die Erhebung der Identität und Registrierung der Stammdaten (§ 160 Abs. 3 Z 5 lit. a, b und g TKG) der sich gegenüber RMTS als vertretungsbefugt ausgebenden Person zu erfolgen (bei einer späteren Änderung der Vetretungsbefugnis hat zusätzlich die Erhebung der Identität der neuen vertretungsbefugten Person zu erfolgenkostenpflichtige Seiten).
3.49.3 Der Hotspot beinhaltet eine Firewall und keinen Virenschutz. RMTS Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internets und die Übermittlung von Daten, insbesondere über eine WLAN-Verbindung, mit erhöhten Gefahren und Sicherheitsrisiken verbunden sind. Zur Sicherung des Datenverkehrs wird dem Kunden empfohlen, eine geeignete Software einzusetzen. Für unberechtigte Zugriffe auf Informationen und Daten, die über die WLAN- Verbindung (Hotspot) übertragen werden, kann die Begründung eines Vertragsverhältnisses mit mbw GmbH – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – keine Haftung übernehmen
9.4 Ein Login ist nur über die dem Kunden aus sachlichen Gründen, wie insbesondere in Punkt 5 angeführt, ablehnenvon der mbw GmbH zugewiesenen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort oder Zugangscode) möglich. Darüber hinaus ist RMTS nicht verpflichtet, ein Angebot Die vom Kunden gewählte Nutzungsdauer oder das gewählte Datenvolumen beginnt mit erstmaligem Login und endet automatisch um 24:00 Uhr. Der Datenverkehr zwischen dem Endgerät des Kunden auf Abschluss eines Mobilfunkvertrags durch Aktivierung der RMTS SIMund dem Hotspot wird mit WEP-Karte anzunehmenVerschlüsselung übertragen; sämtliche Daten können aber trotzdem von den weiteren Nutzern des Hotspots eingesehen werden. Bei Inaktivität wird nach 5 Minuten aus Sicherheitsgründen eine Trennung erfolgen. Inaktivität liegt dann vor, wenn keine Kommunikation zwischen Endgerät und dem Hotspot erfolgt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Beendigung der Kunde in einem früheren oder aktuellen Vertragsverhältnis mit RMTS mit Zahlungen im Rückstand ist oder aus anderen Gründen begründete Zweifel an Internetverbindung unbedingt über den „Logout- Button“ vorgenommen werden muss; das bloße Schließen des Internetbrowsers beendet die Internetverbindung nicht. mbw Medienberatung der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde demnach auch nicht berechtigt, weitere RMTS SIM-Karten zu erwerben bzw werden bereits erworbene und zugestellte RMTS SIM-Karten während aufrechtem Zahlungsverzug nicht Wirtschaft AGB hbw ConferenceCenter Version 01 | Aug 2022 Seite 6 von RMTS aktiviert.
3.5. Erwirbt der Kunde das RMTS Starterpaket bzw die SIM-Karte bei einem Kooperationspartner der RMTS, kommt der Mobilfunkvertrag mit Aktivierung der SIM- Karte durch RMTS zustande.14
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Zustandekommen des Vertragsverhältnisses. Allgemeine Bestimmungen
3.1. Kunden von RMTS HoT können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
3.2. Personen, die im Namen einer juristischen Person ein Angebot stellen, haben ihre Zeichnungs- und Vertretungsbefugnis entsprechend nachzuweisen.
3.3. Der Mobilfunkvertrag zwischen HoT und dem Kunden kann auf verschiedene Weise zustande kommen, je nachdem, über welchen Vertriebsweg (Einzelhandel oder Onlinebestellung) der Kunde die SIM-Karte bzw eSIM bezieht.
3.4. Die Aktivierung der SIM-Karte bzw eSIM durch RMTS HoT erfolgt nach Identifizierung des Kunden so- wie sowie Registrierung seiner Stammdaten (§ 160 Abs. 3 Z 5 lit. a, b und g TKG: Familien- nameFamilienname, Vorname, akademischer Grad und Geburtsdatum bei natürlichen Personen, Name bzw. Bezeichnung bei juristischen Personen) gemäß § 166 Abs 2 TKG und der auf dieser Basis erlassenen Identifikationsverordnung Identifikations- verordnung unter Nutzung der von RMTS HoT angebotenen Identifizierungsverfahren. Die Erhebung der Identität des Kunden er- folgt durch einen Kooperationspartner erfolgt entweder in der RMTSHofer Filiale, unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx xxx.xxx.xx oder durch Nutzung der App „Raiffeisen MobilMein HoT“. Bei eSIMs ist die Erhebung der Identität des Kunden ausschließlich unter xxx.xxx.xx oder durch Nutzung der App „Mein HoT“ möglich. Ist der Kunde eine juristische Person, hat die Erhebung der Identität durch Bereitstellung eines Registerauszugs, der jedenfalls den aufrechten Bestand, den Namen, die Rechtsform und die Vertretungsbefugnis darlegt (Firmenbuchauszug, Vereinsregisterauszug, oder ähnliches zur Identifzierung der juristischen Person im Sinne der Identifikationsverordnung geeignetes Dokument), online unter www.raiffei- xxx-xxxxx.xx xxx.xxx.xx oder durch Nutzung der App „Raiffeisen MobilMein HoT“ zu erfolgen. Weiters hat die Erhebung der Identität und Registrierung der Stammdaten (§ 160 Abs. 3 Z 5 lit. a, b und g TKGg) der sich gegenüber RMTS HoT als vertretungsbefugt ausgebenden Person zu erfolgen (bei einer späteren Änderung der Vetretungsbefugnis hat zusätzlich die Erhebung der Identität der neuen vertretungsbefugten Person zu erfolgen).
3.4. RMTS kann die Begründung eines Vertragsverhältnisses mit dem Kunden aus sachlichen Gründen, wie insbesondere in Punkt 5 angeführt, ablehnen. Darüber hinaus ist RMTS nicht verpflichtet, ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Mobilfunkvertrags durch Aktivierung der RMTS SIM-Karte anzunehmen, wenn der Kunde in einem früheren oder aktuellen Vertragsverhältnis mit RMTS mit Zahlungen im Rückstand ist oder aus anderen Gründen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde demnach auch nicht berechtigt, weitere RMTS SIM-Karten zu erwerben bzw werden bereits erworbene und zugestellte RMTS SIM-Karten während aufrechtem Zahlungsverzug nicht von RMTS aktiviert.
3.5. Erwirbt der Kunde das RMTS Starterpaket bzw die SIM-Karte bei einem Kooperationspartner der RMTS, kommt der Mobilfunkvertrag mit Aktivierung der SIM- Karte durch RMTS zustande.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Prepaid Verträge
Zustandekommen des Vertragsverhältnisses. Allgemeine Bestimmungen
3.1. Kunden von RMTS RTK können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
3.2. Personen, die im Namen einer juristischen Person ein Angebot stellen, haben ihre Zeichnungs- und Vertretungsbefugnis entsprechend nachzuweisen.
3.3. Der Mobilfunkvertrag zwischen RTK und dem Kunden kann auf verschiedene Weise zustande kommen, je nachdem, über welchen Vertriebsweg (Handel oder Onlinebestellung) der Kunde die SIM-Karte bezieht.
3.4. Die Aktivierung der SIM-Karte durch RMTS RTK erfolgt nach Identifizierung des Kunden so- wie Kun- den sowie Registrierung seiner Stammdaten (§ 160 92 Abs. 3 Z 5 3 lit. a, b und g TKGg: Familien- nameFamilienname, Vorname, akademischer Grad und Geburtsdatum bei natürlichen Personen, Name bzw. Bezeichnung bei juristischen Personen) gemäß § 166 97 Abs 2 1a TKG 2003 und der auf dieser Basis erlassenen Identifikationsverordnung unter Nutzung der von RMTS RTK angebotenen Identifizierungsverfahren. Die Erhebung Erhe- bung der Identität des Kunden er- folgt erfolgt entweder durch einen Kooperationspartner Kooperations- partner der RMTSRTK, unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx xxx.xxxxx-xxxxx.xx oder durch Nutzung der App „Raiffeisen Rapid- Mobil“. Ist der Kunde eine juristische Person, hat die Erhebung der Identität durch Bereitstellung eines Registerauszugs, der jedenfalls den aufrechten BestandBe- stand, den Namen, die Rechtsform und die Vertretungsbefugnis darlegt (FirmenbuchauszugFir- menbuchauszug, Vereinsregisterauszug, oder ähnliches zur Identifzierung der juristischen Person im Sinne der Identifikationsverordnung geeignetes DokumentDoku- ment), online unter www.raiffei- xxx-xxxxx.xx oder durch Nutzung der App „Raiffeisen Mobil“ xxx.xxxxx-xxxxx.xx zu erfolgen. Weiters hat die Erhebung der Identität und Registrierung der Stammdaten (§ 160 92 Abs. 3 Z 5 3 lit. a, b und g TKGg) der sich gegenüber RMTS RTK als vertretungsbefugt ausgebenden Person zu erfolgen erfol- gen (bei einer späteren Änderung der Vetretungsbefugnis hat zusätzlich die Erhebung der Identität der neuen vertretungsbefugten Person zu erfolgen).
3.43.5. RMTS kann die Begründung Hat der Kunde bereits vor 31.12.2018 einen Mobilfunkvertrag mit RTK abge- schlossen, ist er bei erstmaliger Wiederaufladung seines Guthabens (Aufladung mittels Abbuchung von der Kreditkarte, EPS-Überweisung, PayPal, Einlösung eines Vertragsverhältnisses mit an einer Verkaufsstelle erworbenen Ladebons sowie - bei ausreichender Bonität - durch SEPA-Lastschrift) nach 01.09.2019 verpflichtet, sich im Sinne von § 97 Abs 1a TKG 2003 und der auf dieser Basis erlassenen Identifikations- verordnung gemäß dem Kunden aus sachlichen Gründen, wie insbesondere in Punkt 5 angeführt, ablehnen. Darüber hinaus ist RMTS nicht verpflichtet, ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Mobilfunkvertrags durch Aktivierung der RMTS SIM-Karte anzunehmen, wenn der Kunde in einem früheren oder aktuellen Vertragsverhältnis mit RMTS mit Zahlungen im Rückstand ist oder aus anderen Gründen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde demnach auch nicht berechtigt, weitere RMTS SIM-Karten 3.4 dieser AGB dargestellen Verfahren zu erwerben bzw werden bereits erworbene und zugestellte RMTS SIM-Karten während aufrechtem Zahlungsverzug nicht von RMTS aktiviertidentifizieren.
3.5. Erwirbt der Kunde das RMTS Starterpaket bzw die SIM-Karte bei einem Kooperationspartner der RMTS, kommt der Mobilfunkvertrag mit Aktivierung der SIM- Karte durch RMTS zustande.
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