Zustandekommen eines Einzelvertrages Musterklauseln

Zustandekommen eines Einzelvertrages. Die Bestellung der jeweils anschlussbezogenen VHCN-Services durch den V-P, dessen Bereitstellung durch A1 und dessen Kündigung erfolgt gemäß Anhang 2. Der Einzelvertrag tritt jeweils anschlussbezogen mit dem im Anhang 2, Punkt 4.6.3.1. genannten Zeitpunkt in Kraft. Wird der Einzelvertrag durch außerordentliche Kündigung von A1 (Ausnahme: außerordentliche Kündigung, die nicht in der Verantwortung des V-P liegt, z. B. in Folge höherer Gewalt), einvernehmliche Auflösung oder nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des V-P vor Ablauf der Mindestvertragsdauer beendet, ist mit Beendigung des Einzelvertragsverhältnisses für die Dauer zwischen Beendigung des Einzelvertragsverhältnisses und dem Ende der jeweils vereinbarten Mindestvertragsdauer vom V-P ein Restentgelt zu bezahlen. Das Restentgelt beträgt das für diesen Zeitraum anfallende monatlich gleichbleibende Entgelt für die betreffende Leistung. Für die Höhe der monatlich gleichbleibenden Entgelte ist der Zeitpunkt der Beendigung des Einzelvertragsverhältnisses maßgeblich.
Zustandekommen eines Einzelvertrages. 3.1 Der Kunde gibt den jeweiligen Bedarf an Übertragungswegen (frühestmöglich) in Form einer Übertragungsweganfrage schriftlich bekannt. BBI wird innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Einlangen der Übertragungs- weganfrage ein Anbot legen, die Nichtrealisierbarkeit mitteilen oder einen weiteren Prüfungszeitraum bekannt geben. Das Anbot bleibt, sofern im Einzelfall nicht abweichend festgelegt, für vier Wochen ab Zustellung an den Kunden gültig. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme (Gegenzeichnung des Anbots) durch den Kunden innerhalb dieser Frist zustande. BBI ist berechtigt, den vom Kunden durch Bestellung gewünschten Vertragsabschluss unter anderem ausfolgenden Gründen abzulehnen: 3.1.1Aus technischen Gründen (wenn die vom Kunden bestellte Leistung für BBI nicht realisierbar ist), 3.1.2aus wirtschaftlichen Gründen (etwa bei mangelnder Bonität des Kunden oder, wenn für BBI ein Vertragsabschluss nach kaufmännischen Grundsätzen nicht vertretbar wäre); 3.1.3aus rechtlichen Gründen (etwa bei mangelnder Geschäftsfähigkeit); 3.1.4aus betrieblichen Gründen (etwa mangels Verfügbarkeit) oder 3.1.5wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde die bestellten Services missbräuchlich verwenden würde.
Zustandekommen eines Einzelvertrages. 3.1 Der Kunde gibt den jeweiligen Bedarf an Übertragungswegen (frühest möglich) in Form einer Übertragungsweganfrage laut Beilage 1 schriftlich, per Telefax oder e-mail bekannt. LINZ AG TELEKOM wird innerhalb einer Frist von vier Wo- chen ab Einlangen der Übertragungsweganfrage bei LINZ AG TELEKOM ein An- bot legen, die Nichtrealisierbarkeit mitteilen oder einen weiteren Prüfungszeit- raum bekannt geben. Das Anbot bleibt, sofern im Einzelfall nicht abweichend festgelegt, für vier Wochen ab Zustellung an den Kunden gültig. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme (Gegenzeichnung des Anbots) durch den Kunden innerhalb dieser Frist zustande. LINZ AG TELEKOM ist berechtigt, den vom Kunden durch Bestellung gewünschten Vertragsabschluss aus folgenden Gründen abzulehnen:
Zustandekommen eines Einzelvertrages. 3.1. Der Kunde gibt den jeweiligen Bedarf an Übertragungswegen (frühest möglich) in Form einer Übertragungsweganfrage laut Beilage 1 schriftlich, per Telefax oder e-Mail bekannt. Die Stadtwerke Feldkirch werden innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Einlangen der Übertragungsweganfrage bei den Stadtwerken Feldkirch ein Anbot legen, die Nichtrealisierbarkeit mitteilen oder einen weiteren Prüfungszeitraum bekannt geben. Das Anbot bleibt, sofern im Einzelfall nicht abweichend festgelegt, für vier Wochen ab Zustellung an den Kunden gültig. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme (Gegenzeichnung des Anbots) durch den Kunden innerhalb dieser Frist zustande. Die Stadtwerke Feldkirch sind berechtigt, den vom Kunden durch Bestellung gewünschten Vertragsabschluss aus folgenden Gründen abzulehnen:

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.