Anpassung des Vertrages Musterklauseln

Anpassung des Vertrages. Die Basler kann auf den Beginn eines neuen Versicherungsjahres den Tarif, die Prämien und Selbstbehalte ändern. Sie gibt dem Versiche- rungsnehmer die Änderungen spätestens 90 Tage vor Ablauf des laufen- den Versicherungsjahres bekannt. Die Basler kann bei Änderungen der Gesetzgebung oder Rechtspre- chung die entsprechenden Vertragsbestimmungen anpassen. Dasselbe gilt, wenn eine dafür zuständige Behörde dies verfügt. Ist der Versicherungsnehmer damit nicht einverstanden, kann er den von der Änderung betroffenen Vertragsteil oder den gesamten Versi- cherungsvertrag kündigen. Die Kündigung muss schriftlich oder mittels Textnachweis spätestens am letzten Tag des laufenden Versicherungs- jahres bei der Basler eintreffen.
Anpassung des Vertrages. (1) Die Regelungen dieses Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z.B. EEG). Das vertragliche Äquivalenz- verhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen (z.B. durch Gesetzesände- rungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Netzbetreiber nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierig- keiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klau- sel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Netzbetreiber verpflichtet, den Vertrag sowie die weiteren Anlagen insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Ge- genleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchfüh- rung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z.B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmun- gen).
Anpassung des Vertrages. Allfällige, vor dem Hintergrund zwingender Bestimmungen des künftigen Gasmarktgesetzes notwendige Anpassungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
Anpassung des Vertrages. Die Regelungen des Vertrages beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmenbe- dingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. Ladesäulenverordnung, MessEG, MessEV, BGB, EnWG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundes- netzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttre- ten – absehbar war), die der Auftragnehmer nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertrags- schluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebli- che Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit an- zupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertrags-lücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Auftragnehmer dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wo- chen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksam- werdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Auftragnehmer in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
Anpassung des Vertrages. Auf Beschluss des Vorstandes können die Klauseln und die Trainingsentgelte veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Die auf dieser Grundlage ergangenen Änderungen werden zum nächsten Saisonwechsel automatisch Gegenstand des jeweiligen Vertrages. Änderungen werden über das offizielle Organ des Tennisvereins veröffentlicht. Es bedarf keiner gesonderten schriftlichen Anpassung. Xxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxxxx
Anpassung des Vertrages. In dem Fall, dass unvorhersehbare Ereignisse im Sinne der Ziffer 3.3 oder Umstände iSv. § 313 BGB erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche und/oder kaufmännische Bewertung des Vertrages haben und/oder wir dadurch von erheblichen Beeinträchtigungen unseres Betriebes betroffen sind, ist der Vertrag nach Treu und Glauben an die neue Situation anzupassen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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