Common use of Zuständiges Gericht und Verweis auf gesetzliche Vorschriften Clause in Contracts

Zuständiges Gericht und Verweis auf gesetzliche Vorschriften. Der vorliegende Vertrag untersteht italienischem Recht. Für alles, was hier nicht anderweitig bestimmt ist, werden die geltenden Gesetzes- und Rechtsvorschriften angewandt. Für jegliche Streitfrage, die aus diesem Vertrag entsteht oder mit seiner Auslegung, Anwendung oder Durchfüh- rung verbunden ist, ist ausschließlich das Gericht von Mai- land zuständig. Falls der Versicherungsnehmer und/oder der Versicherte und/oder der/die Empfänger als „Verbrau- cher“ im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes (Art. 3, GvD 206 von 2005 i.d.g.F.) eingestuft werden kann, ist für jegliche Streitfrage, die aus diesem Vertrag entsteht oder mit seiner Auslegung, Anwendung oder Durchführung verbunden ist, ausschließlich das Gericht am Wohnsitz oder Wahlwohnsitz des Verbrauchers zuständig.

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Zuständiges Gericht und Verweis auf gesetzliche Vorschriften. Der vorliegende Vertrag untersteht italienischem Recht. Für alles, was hier nicht anderweitig bestimmt ist, werden wer- den die geltenden Gesetzes- und Rechtsvorschriften angewandtan- gewandt. Für jegliche Streitfrage, die aus diesem Vertrag entsteht oder mit seiner Auslegung, Anwendung oder Durchfüh- rung verbunden ist, ist ausschließlich das Gericht von Mai- land zuständig. Falls der Versicherungsnehmer und/oder der Versicherte und/oder der/die Empfänger als „Verbrau- cher“ im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes (Art. 3, GvD 206 von 2005 i.d.g.F.) eingestuft werden kann, ist für jegliche Streitfrage, die aus diesem Vertrag entsteht oder mit seiner Auslegung, Anwendung oder Durchführung verbunden ist, ausschließlich das Gericht am Wohnsitz oder Wahlwohnsitz des Verbrauchers zuständig.

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Zuständiges Gericht und Verweis auf gesetzliche Vorschriften. Der vorliegende Vertrag untersteht italienischem Recht. Für alles, was hier nicht anderweitig bestimmt ist, werden die geltenden Gesetzes- und Rechtsvorschriften angewandt. Für jegliche Streitfrage, die aus diesem Vertrag entsteht oder bzw. mit seiner Auslegung, Anwendung oder Durchfüh- rung Durch- führung verbunden ist, ist ausschließlich das Gericht von Mai- land Mailand zuständig. Falls der Versicherungsnehmer und/oder der Versicherte und/oder der/die Empfänger Begünstigte/n als „Verbrau- cherVerbraucher“ im Sinne Sin- ne des Verbraucherschutzgesetzes (Art. 3, GvD 206 von 2005 i.d.g.F.) eingestuft werden kannkönnen, ist für jegliche Streitfrage, die aus diesem Vertrag entsteht oder bzw. mit seiner Auslegung, Anwendung oder Durchführung verbunden ver- bunden ist, ausschließlich das Gericht am Wohnsitz oder Wahlwohnsitz des Verbrauchers zuständig.

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