Common use of Zusätzliche Anforderungen an Individualsoftware Clause in Contracts

Zusätzliche Anforderungen an Individualsoftware. Der Auftragnehmer verpflichtet sich - sofern im Leistungsverzeichnis nicht anders spezifiziert - Individualsoftware zu erstellen und/oder zu liefern, • die benutzerfreundlich ist, indem sie für gleiche oder ähnliche Funktionalitäten ähnlich zu bedienen ist und von einem mit dem Sachgebiet der Anwendung vertrauten Benutzer ohne Hilfsdokumentation und nach einer Einschulung in den Grundfunktionen des IT- Systems zweckmäßig und problemlos benutzt werden kann, • die für den Benutzerbetreuer und den Operator eine ausschließlich deutsche Benutzer- steuerung bietet, soweit die Tatsache eines fremdsprachigen Benutzerinterfaces dem Auftraggeber nicht schriftlich im Angebot bekannt gegeben wurde, • bei der innerhalb eines Anwendungsgebietes eine einheitliche Menügestaltung und Funk- tionstastenbelegung gegeben ist, • bei der innerhalb eines Anwendungsgebietes ein einheitliches deutsches Online-Hilfesys- tem realisiert ist (soweit die Tatsache eines fremdsprachigen Benutzerinterfaces dem Auftraggeber nicht schriftlich bekannt gegeben wurde), das für jedes Eingabefeld im Falle einer aufzählbaren Menge an möglichen Eingabewerten die Eingabe des Wertes durch Auswahl aus einer Liste zulässt, • die gegen übliche Arten von Fehlbedienung (z.B. durch Verwendung von Wertebereichs- prüfungen und Integritätsregeln) abgesichert ist, • zu deren Installation keine Änderungen am Betriebssystems notwendig sind, • in denen die gebräuchlichen Attribute durch den Auftraggeber und/oder Anwender leicht änderbar sind, • die für die vereinbarten Plattformen und Betriebssysteme gestaltet ist, • bei der System- und Programmanalyse nach einem systematischen Verfahren durchge- führt wurde und die diesbezügliche Dokumentation vorhanden ist, • bei der die Lesbarkeit und die Struktur entwickelter Softwarekomponenten möglichst ein- fach gestaltet sein und sich an technologiespezifischen Standardlösungen orientieren muss, • bei der der Sourcecode übersichtlich strukturiert ist und ausreichend erklärende Kom- mentare beinhaltet, • die unter Verwendung eines Data-Dictionary, eines Sourcecode-Verwaltungssystems, möglichst eines Testdatengenerators und eines Test-/Hilfssystems erstellt und gegebe- nenfalls gewartet wird, • die nicht nur vom Programmierer, sondern auch von anderer Stelle des Auftragnehmers (Quality Assurance) vollständig getestet wurde.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für It Dienstleistungen

Zusätzliche Anforderungen an Individualsoftware. Die:Der Auftragnehmer Auftragnehmer:in verpflichtet sich - sofern im Leistungsverzeichnis nicht anders spezifiziert - Individualsoftware zu erstellen und/oder zu liefern, • die benutzerfreundlich benutzer:innenfreundlich ist, indem sie für gleiche oder ähnliche Funktionalitäten ähnlich zu bedienen ist und von einer:einem mit dem Sachgebiet der Anwendung vertrauten Benutzer ver- trauten Benutzer:in ohne Hilfsdokumentation und nach einer Einschulung in den Grundfunktionen des IT- IT-Systems zweckmäßig und problemlos benutzt werden kann, • die für die:den Benutzerbetreuer Benutzer:innenbetreuer:in und die:den Operator Operator:in eine ausschließlich deutsche Benutzer- steuerung Benutzer:innensteuerung bietet, soweit die Tatsache eines fremdsprachigen Benutzerinterfaces dem Auftraggeber Benutzer:inneninterfaces der Auftraggeberin nicht schriftlich im Angebot bekannt gegeben ge- geben wurde, • bei der innerhalb eines Anwendungsgebietes eine einheitliche Menügestaltung und Funk- tionstastenbelegung Funktionstastenbelegung gegeben ist, • bei der innerhalb eines Anwendungsgebietes ein einheitliches deutsches Online-Hilfesys- tem Hilfe- system realisiert ist (soweit die Tatsache eines fremdsprachigen Benutzerinterfaces dem Auftraggeber Benutzer:inneninter- faces der Auftraggeberin nicht schriftlich bekannt gegeben wurde), das für jedes Eingabefeld Einga- befeld im Falle einer aufzählbaren Menge an möglichen Eingabewerten die Eingabe des Wertes durch Auswahl aus einer Liste zulässt, • die gegen übliche Arten von Fehlbedienung (z.B. durch Verwendung von Wertebereichs- prüfungen Wertebe- reichsprüfungen und Integritätsregeln) abgesichert ist, • zu deren Installation keine Änderungen am Betriebssystems Betriebssystem notwendig sind, • in denen die gebräuchlichen Attribute durch den Auftraggeber die Auftraggeberin und/oder Anwender die Anwen- der:innen leicht änderbar sind, • die für die vereinbarten Plattformen und Betriebssysteme gestaltet ist, • bei der System- und Programmanalyse nach einem systematischen Verfahren durchge- führt wurde und die diesbezügliche Dokumentation vorhanden ist, • bei der die Lesbarkeit und die Struktur entwickelter Softwarekomponenten möglichst ein- fach einfach gestaltet sein und sich an technologiespezifischen Standardlösungen orientieren orientie- ren muss, • bei der der Sourcecode übersichtlich strukturiert ist und ausreichend erklärende Kom- mentare beinhaltet, • die unter Verwendung eines Data-Dictionary, eines Sourcecode-Verwaltungssystems, möglichst eines Testdatengenerators und eines Test-/Hilfssystems erstellt und gegebe- nenfalls gewartet wird, • die nicht nur von der:vom Programmierer:in, sondern auch von anderer Stelle der Auf- tragnehmerin bzw. des Auftragnehmers (Quality Assurance) vollständig getestet wurde.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für It Dienstleistungen

Zusätzliche Anforderungen an Individualsoftware. Der Auftragnehmer verpflichtet sich - sofern im Leistungsverzeichnis nicht anders spezifiziert - sich, Individualsoftware zu erstellen und/oder zu liefern, a) die benutzerfreundlich, • die benutzerfreundlich isteinheitlich bedienbar, indem sie für gleiche oder ähnliche Funktionalitäten ähnlich zu bedienen unter Berücksichtigung einer einheitlichen Benutzerschnittstelle und –logik, ist und von einem mit dem Sachgebiet die hierfür zutreffenden EDM- Vorgaben (z.B. Usability-Richtlinie, Styleguide) einhält b) die unter Nutzung der Anwendung vertrauten Benutzer ohne Hilfsdokumentation Optimierungspotentiale durch den Einsatz elektronischer Datenverarbeitung möglichst effiziente Abläufe beinhaltet, c) die die rechtlichen Vorgaben für Informationsverbundsysteme, insbesondere die Einhaltung eines einheitlichen, EDM-weiten Datenschutzes (Steuerung der Zugriffsrechte, Protokollierung des Zugriffszwecks, umfassendes Datenlogging, Beschränkungen des Datendownloads, Einhaltung der EDM Rollen & Rechte Vorgaben, etc.) und nach einer Einschulung in eine einheitliche Umsetzung des E- Governmentgesetzes idgF (z.B. WAI-Konformität) einhält, d) die entsprechend den Grundfunktionen Vorgaben, Methoden und Vorlagen für das EDM Programm (siehe „Technische und organisatorische Spezifikationen / EDM- Entwicklungsvorgaben“) analysiert und entwickelt wurde (diese sind neben den anderen Anforderungen des IT- Systems zweckmäßig und problemlos benutzt werden kann, • die für den Benutzerbetreuer und den Operator eine ausschließlich deutsche Benutzer- steuerung bietet, soweit die Tatsache eines fremdsprachigen Benutzerinterfaces dem Auftraggeber nicht schriftlich Kapitels 2 auch im Angebot bekannt gegeben wurde, • bei der innerhalb eines Anwendungsgebietes eine einheitliche Menügestaltung und Funk- tionstastenbelegung gegeben ist, • bei der innerhalb eines Anwendungsgebietes ein einheitliches deutsches Online-Hilfesys- tem realisiert ist (Hinblick auf die Vollständigkeit gemäß Punkt 1.5 zu berücksichtigen), e) die soweit die Tatsache eines fremdsprachigen Benutzerinterfaces dem Auftraggeber nicht schriftlich bekannt gegeben wurde), das für jedes Eingabefeld im Falle einer aufzählbaren Menge an möglichen Eingabewerten die Eingabe des Wertes durch Auswahl aus einer Liste zulässt, • die möglich gegen übliche Arten von Fehlbedienung (z.B. durch Verwendung von Wertebereichs- prüfungen Wertebereichsprüfungen und Integritätsregeln) abgesichert ist, • , f) zu deren Installation keine keine, oder nur im Vorfeld (spätestens in der Analysephase) schriftlich vereinbarte Änderungen am Code des Betriebssystems notwendig sind, • , g) in denen die gebräuchlichen Attribute durch den Auftraggeber und/oder Anwender leicht änderbar sind, • , h) deren Sourcecode ausschließlich den Standardsprachumfang der vertraglich vereinbarten Programmiersprache(n) verwendet, i) die für die vereinbarten Plattformen und Betriebssysteme gestaltet ist, • , j) bei der System- und Programmanalyse nach einem systematischen Verfahren durchge- führt durchgeführt wurde und die diesbezügliche Dokumentation vorhanden ist, • bei der , k) die Lesbarkeit und die Struktur entwickelter Softwarekomponenten muss möglichst ein- fach einfach gestaltet sein und sich an technologiespezifischen Standardlösungen orientieren muss, • orientieren, l) bei der der Sourcecode übersichtlich strukturiert ist und ausreichend erklärende Kom- mentare Kommentare beinhaltet, • die unter Verwendung eines Data-Dictionary, eines Sourcecode-Verwaltungssystems, möglichst eines Testdatengenerators und eines Test-/Hilfssystems erstellt und gegebe- nenfalls gewartet wird, • , m) die nicht nur vom Programmierer, sondern auch von anderer Stelle des Auftragnehmers (Quality Assurance) vollständig getestet wurde., n) die unter Verwendung des EDM-Sourcecode-Verwaltungssystems erstellt und gegebenenfalls gewartet wird. Können diese Vorgaben nicht eingehalten werden, oder sind im Anwendungsentwurf, im Pflichtenheft oder im Leistungsverzeichnis widersprechende Vorgaben beschrieben so hat der Auftragnehmer nachweislich den Auftraggeber unverzüglich hierüber gemäß Pkt. 2.21. zu informieren

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Zusätzliche Anforderungen an Individualsoftware. Der Auftragnehmer verpflichtet sich - sofern im Leistungsverzeichnis nicht anders spezifiziert - Individualsoftware zu erstellen und/oder zu liefern, • , a) die benutzerfreundlich ist, ist indem sie für gleiche oder ähnliche Funktionalitäten Sachverhalte ähnlich zu bedienen ist funktioniert und von einem mit dem Sachgebiet der Anwendung vertrauten Benutzer ohne Hilfsdokumentation und nach einer Einschulung Einschulung, in den Grundfunktionen des IT- Systems zweckmäßig zweckmässig und problemlos benutzt werden kann, • , b) die für den Benutzerbetreuer und den Operator eine ausschließlich deutsche Benutzer- steuerung Benutzersteuerung bietet, soweit die Tatsache eines fremdsprachigen Benutzerinterfaces dem Auftraggeber nicht schriftlich im Angebot bekannt gegeben wurde, • , c) bei der innerhalb eines Anwendungsgebietes eine einheitliche Menügestaltung und Funk- tionstastenbelegung Funktionstastenbelegung gegeben ist, • , d) bei der innerhalb eines Anwendungsgebietes ein einheitliches deutsches Online-Hilfesys- tem Hilfesystem realisiert ist (- soweit die Tatsache eines fremdsprachigen Benutzerinterfaces dem Auftraggeber nicht schriftlich bekannt gegeben wurde)wurde -, das die für jedes Eingabefeld im Falle einer aufzählbaren Menge an möglichen Eingabewerten die Eingabe des Wertes durch Auswahl aus einer Liste zulässt, • , e) die gegen übliche Arten von Fehlbedienung (z.B. durch Verwendung von Wertebereichs- prüfungen Wertebereichsprüfungen und Integritätsregeln) abgesichert ist, • , f) zu deren Installation keine Änderungen am Code des Betriebssystems notwendig sind, • , g) in denen die gebräuchlichen Attribute durch den Auftraggeber und/oder Anwender leicht änderbar sind, • , h) deren Sourcecode ausschließlich den Standardsprachumfang der vertraglich vereinbarten Programmiersprache(n) verwendet, i) die für die vereinbarten Plattformen und Betriebssysteme gestaltet ist, • , j) bei der System- und Programmanalyse nach einem systematischen Verfahren durchge- führt durchgeführt wurde und die diesbezügliche Dokumentation vorhanden ist, • bei der , k) die Lesbarkeit und die Struktur entwickelter Softwarekomponenten muss möglichst ein- fach einfach gestaltet sein und sich an technologiespezifischen Standardlösungen orientieren muss, • orientieren, l) bei der der Sourcecode übersichtlich strukturiert ist und ausreichend erklärende Kom- mentare Kommentare beinhaltet, • die , m) nur auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers: Die unter Verwendung eines Data-Dictionary, eines Sourcecode-Sourcecode- Verwaltungssystems, möglichst eines Testdatengenerators und eines Test-/Hilfssystems Test/Hilfssystems erstellt und gegebe- nenfalls gegebenenfalls gewartet wird, • , n) die nicht nur vom Programmierer, sondern auch von anderer Stelle des Auftragnehmers (Quality Assurance) vollständig getestet wurde.

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Samples: General Terms and Conditions for It Deliveries