Zusätzliche Bedingungen für die Vorabversion Musterklauseln

Zusätzliche Bedingungen für die Vorabversion. Wenn es sich bei dem von Ihnen mit dieser Lizenz erworbenen Produkt um eine unverkäufliche Vorabversion bzw. um Beta-Software handelt („Vorabversionssoftware“), gelten die Bedingungen dieser Ziffer. Bei der Vorabversionssoftware handelt es sich um eine Vorabversion, die nicht das endgültige Produkt von Adobe darstellt, und in der Fehler und Funktionsstörungen sowie andere Probleme auftreten können, die zu einem System- oder Hardwareabsturz bzw. zu Datenverlust führen können. Möglicherweise wird Adobe die Vorabversionssoftware nie kommerziell öffentlich anbieten. Wenn Sie die Vorabversionssoftware gemäß eines gesonderten schriftlichen Vertrags erhalten haben, wie z. B. dem Lizenzvertrag für unveröffentlichte Produkte von Adobe Systems Incorporated (Adobe Systems Incorporated Serial Agreement for Unreleased Products), unterliegt ihre Verwendung ebenfalls einem solchen Vertrag. Sie müssen alle Kopien der Vorabversionssoftware auf Aufforderung durch Adobe hin oder sofern Adobe diese Software öffentlich kommerziell anbietet, vernichten oder zurückgeben. IHRE NUTZUNG DER VORABVERSIONSSOFTWARE ERFOLGT AUF EIGENES RISIKO. SIEHE ZIFFER 7 UND 8 FÜR GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN, DIE AUF VORABVERSIONSSOFTWARE ANWENDUNG FINDEN.
Zusätzliche Bedingungen für die Vorabversion. Wenn es sich bei dem von Ihnen verwendeten Produkt um eine unverkäufliche Vorabversion bzw. um Alpha/Beta- Software handelt ("Vorab-Software"), gelten die Bedingungen der folgenden Ziffer. Wenn die in dieser Ziffer aufge- führten Bedingungen im Widerspruch zu anderen in diesem Vertrag aufgeführten Bedingungen stehen, gehen die Bedingungen dieser Ziffer hinsichtlich der Vorab-Software allen anderen Bedingungen vor, jedoch nur, soweit dies für die Auflösung des betreffenden Widerspruchs notwendig ist. Sie erkennen an, dass es sich bei der Software um eine Vorabversion handelt, die nicht das endgültige Produkt des Lizenzgebers darstellt und in der Fehler und Funk- tionsstörungen sowie andere Probleme auftreten können, die zu einem System- oder Hardware-Absturz oder -fehler bzw. zu Datenverlust führen können. Die Vorab-Software wird Ihnen daher „wie besehen“ zur Verfügung gestellt und der Lizenzgeber schließt sämtliche Garantie- oder Haftungsgewährleistungen Ihnen gegenüber aus. In Rechtsordnungen, in denen für Vorab-Software kein Haftungsausschluss sondern nur eine Einschränkung dessen zulässig ist, beschränkt sich die Haftung des Lizenzgebers und seiner Lieferanten auf insgesamt fünfzig Euro (50 EUR).

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.