Zusätzliche Nutzungsregelungen für Evaluierungssysteme. 3.5.1 Der Vertragspartner hat jede wirtschaftlich zumutbare Maßnahme zu ergreifen, um eine rechtswidrige Nutzung des Evaluierungssystems zu verhindern; insbesondere geeignete Vorkehrungen zu treffen, um das Evaluierungssystem vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Der Vertragspartner ist für die eingestellten Daten verantwortlich und verpflichtet sich, keine Daten im Evaluierungssystem einzustellen, die gegen geltendes Recht verstoßen. Der Vertragspartner wird auch sicherstellen, dass seine Mitarbeiter, Vertreter, leitenden Angestellten und Berater, für die der Zugriff auf das Evaluierungssystem erforderlich ist, sich diesen Bestimmungen unterwerfen.
3.5.2 Alle Daten verbleiben zu jeder Zeit im Eigentum des Vertragspartners. Sofern nicht anderweitig zwischen den Parteien vereinbart, werden die in das Evaluierungssystems eingestellten Daten unverschlüsselt gespeichert.