Zusätzliche Todesfall-Leistung bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Eine vereinbarte Todesfall-Leistung erhöht sich um 25 %, sofern die versicherte Person den Unfall als Fahrgast bei der Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels erleidet. Unfälle beim Ein- und Aussteigen sind dabei mitversichert. Als öffentliche Verkehrsmittel gelten im öffentlichen Personenverkehr auf dafür eingerichteten Linien eingesetzte Omnibusse, Straßenbahnen, Eisenbahnen, Schiffe und Fähren, Taxen und lizensierte Mietwagen zur Personenbe- förderung mit Chauffeur und Flugzeuge im Linienverkehr (kein privater Charterverkehr). Die Erhöhung um 25 % gilt auch für die im Rahmen einer Unfallrente vereinbarte Todesfall-Leistung.
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Zusätzliche Todesfall-Leistung bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Eine vereinbarte Todesfall-Leistung erhöht sich um 25 %, sofern die versicherte Person den Unfall als Fahrgast bei der Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels erleidet. Unfälle beim Ein- und Aussteigen sind dabei mitversichert. Als öffentliche Verkehrsmittel gelten im öffentlichen Personenverkehr auf dafür eingerichteten Linien eingesetzte Omnibusse, Straßenbahnen, Eisenbahnen, Schiffe und Fähren, Taxen und lizensierte Mietwagen zur Personenbe- förderung mit Chauffeur und Flugzeuge im Linienverkehr (kein privater Charterverkehr). Charterverkehr). Die Erhöhung um 25 % gilt auch für die im Rahmen einer Unfallrente vereinbarte Todesfall-Leistung.
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