Ausschluss der Dynamik. Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leistungsarten ver- einbarten Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
Ausschluss der Dynamik. Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis- tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Bei- trag nicht teil.
Ausschluss der Dynamik. Die im Versicherungsschein festgelegte Versicherungssumme für den Kostenersatz nimmt an einer für andere Leistungs- arten vereinbarten planmäßigen Erhöhung bzw. einem Zuwachs von Leistung und Beitrag nicht teil.
Ausschluss der Dynamik. Die Versicherungssummen nehmen während der Zeit der Beitragsbefreiung an einer für den Vertrag vereinbarten jährli- chen Erhöhung von Versicherungssumme und Beitrag nicht teil.
Ausschluss der Dynamik. Die Versicherungssummen nehmen während der Zeit der Beitragsbefreiung an einer für den Vertrag vereinbarten planmäßigen Erhöhung von Leistung und Beitrag (Dy- namik) gemäß Ziffer 2.16 nicht teil.
Ausschluss der Dynamik. Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbarten Dynamik nicht teil.
Ausschluss der Dynamik. Die Kurbeihilfesumme nimmt an einer für andere Leistungsarten verein- barten Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
Ausschluss der Dynamik. Die im Versicherungsschein festgelegte Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbarten Erhö- hung von Leistung und Beitrag nicht teil. Ergänzend zu § 2 der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) erbringen wir folgende Leistungen:
Ausschluss der Dynamik. Die Kurbeihilfesumme nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbar- ten Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil. Bei sportlichen Aktivitäten wie z. B. Skifahren, Fahrradfahren, Skaten, Inlinern, Reiten usw. wird bei unfallbedingten Kopfverletzungen eine um 10 % höhere Invaliditätsleistung erbracht, wenn zum Unfallzeitpunkt nachweislich ein geeigneter Helm getragen wurde.
Ausschluss der Dynamik. Die Kurbeihilfesumme nimmt an einer für andere Leistungsarten ver- einbarten Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil. Versicherungsschutz besteht für eine kosmetische oder plastische Brust- operation, die nach einer karzinombedingten Operation durchgeführt wird. Der Versicherungsschutz beginnt abweichend von Ziffer 10.1 AUB 2011 nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten. Die Wartezeit beginnt mit Ausfertigung des Versicherungsscheines. Karzinomerkrankungen und deren Folgeerkrankungen, die vor Ablauf der Wartezeit festgestellt wer- den, bleiben unversichert. Die entstehenden Kosten für Arzthonorare, die kosmetische oder plasti- sche Brustoperation und die Unterbringung und Verpflegung in der Klinik werden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für kosmeti- sche Operationen gezahlt. 7002021182 Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungs- pflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch. Bestehen bei uns noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht. Ergänzend zu Ziffer 2.8.2 AUB 2011 leisten wir auch für kosmetische Be- handlungen nach einer krebsbedingten Operation oder nach unfallbedingten Verletzungen. Die entstehenden Kosten für kosmetische Behandlungen beim Kosmetiker werden bis zur Höhe von 10 % der vereinbarten Versicherungssumme für kosmetische Operationen gezahlt.