Zuteilung, Lieferung Musterklauseln

Zuteilung, Lieferung. Die Angebotsaktien, für die im Rahmen des Bezugsangebots im Angebotszeitraum 1 Zeichnungsange- bote abgegeben werden, werden vollständig zugeteilt. Die Emittentin beabsichtigt die während des Be- zugsangebots nicht bezogenen Angebotsaktien, für die in den Angebotszeiträumen 1 und 2 Zeich- nungsangebote abgegeben werden, fortlaufend nach Eingang zuzuteilen. Für den Fall, dass es zu einer Überzeichnung kommt, wird die Emittentin zunächst nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Zeichnung zuteilen und abschließend verbleibende Überzeichnungen pro rata zuteilen. Die Emittentin behält sich das Recht vor, Zeichnungsanträge außerhalb des Bezugsangebots nicht oder nur teilweise anzuneh- men und Zeichnungsangebote der Sacheinleger abweichend von der vorgenannten Reihenfolge nur nachrangig bei der Zuteilung der Angebotsaktien zu berücksichtigen. Die Kapitalerhöhung wird voraussichtlich in vier Tranchen im Handelsregister eingetragen. Die Eintra- gung der ersten Tranche, bestehend aus den Aktien, die während des Angebotszeitraums 1 gezeichnet wurden (wobei eine Eintragung der gegen Sacheinlage II gezeichneten Aktien eventuell später erfolgen kann, da dies einen längeren Bearbeitungsprozess beim Registergericht in Anspruch nehmen kann) wird voraussichtlich am 16. Juni 202373 erfolgen, die Eintragung der zweiten Tranchen voraussichtlich am 18. August 202374, die Eintragung der dritten Tranche voraussichtlich am 31. Oktober 202375 und die Eintragung der vierten Tranche am 28. Februar 202476 (auch bei den letzten drei Tranchen kann die Eintragung der gegen Sacheinlage II gezeichneten Aktien eventuell später erfolgen). Eine Eintra- gung der gegen Sacheinlage I gezeichneten Aktien wird ausschließlich in der vierten Tranche erfolgen. Die Angebotsaktien werden jeweils voraussichtlich innerhalb von zehn Bankarbeitstagen (Frankfurt am Main) nach der Eintragung der Durchführung der jeweiligen Tranche der Kapitalerhöhung im Handels- register in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hin- terlegt werden wird. Die Lieferung der Angebotsaktien (ISIN DE000A2LQUV1 / WKN A2LQUV) erfolgt voraussichtlich inner- halb von drei Wochen nach Eintragung der Durchführung der jeweiligen Tranche der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Emittentin und Herstellung der Girosammelverwahrung der Angebotsaktien und sofern alle Daten des Zeichners vorliegen. Es kann zu Verschiebungen der Eintragungen kommen abhängig davon, wie viele Zeichner es gibt, wiev...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.