Zutritt zum Stadion und Verhalten im Stadion. 11.1 Stadionordnung: Der Zutritt zum Stadion unterliegt der dort ausgehängten und unter xxx.xxxxxxx.xx jederzeit abrufbaren Stadionordnung. Mit Zutritt zum Bereich des SchücoArena erkennt jeder Ticketinhaber die Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich; sie gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB. 11.2 Hausrecht: Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem Club oder von dem Club beauftrag- ten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des Clubs, der Polizei, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstal- tung ist stets Folge zu leisten. 11.3 Zutrittsrecht: Grundsätzlich ist jeder Kunde oder Ticketinhaber mit einem wirksam gemäß Ziffer 2.6 erworbenen Besuchsrecht zum Zutritt zum Stadion berechtigt. Der Zutritt zum Stadion kann verweigert werden, wenn a) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Stadionbereichs am Eingang und/oder im Innenraum des SchücoArena einer vom Sicherheitspersonal vorgenom- menen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen, und/oder b) der Kunde oder Ticketinhaber im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Stadion- bereich bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit, und/oder c) die auf den Tickets aufgedruckten Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Platz- daten, Barcode, QR Code, Serien- und /oder Warenkorbnummern) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht vom Club zu vertreten ist, und/oder d) der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der im Zusammenhang mit dem Ticket entsprechend als Kunde gespeichert und über Individualisierungsmerkmale auf dem Ticket vermerkt ist, es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 10.3 vor.
Appears in 1 contract
Zutritt zum Stadion und Verhalten im Stadion. 11.1 14.1 Stadionordnung: Der Zutritt zum Stadion unterliegt der dort ausgehängten und unter xxx.xxxxxxx.xx xxx.xxx-xxxxxx.xx jederzeit abrufbaren einsehbaren Stadionordnung. Mit Zutritt zum Bereich des SchücoArena Stadions erkennt jeder Ticketinhaber die Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich; sie gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGBAGB.
11.2 14.2 Hausrecht: Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem Club VfL Bochum 1848 oder von dem Club beauftrag- ten VfL Bochum 1848 beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des Clubsvon VfL Bochum 1848, der Polizei, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstal- tung Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.
11.3 14.3 Zutrittsrecht: Grundsätzlich ist jeder Kunde oder Ticketinhaber mit einem wirksam gemäß Ziffer 2.6 2.8 erworbenen Besuchsrecht zum Zutritt zum Stadion berechtigt. Der Zutritt zum Stadion und der Aufenthalt im und am Veranstaltungsort erfolgt auf eigene Gefahr, insbesondere in Bezug auf eine mögliche Infektion mit Covid- 19 oder vergleichbare Infektionen auf eigene Gefahr. Der VfL Bochum 1848 weist ausdrücklich alle Besucher darauf hin, dass trotz aller Hygiene- und Schutzmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Besucher im Rahmen des Stadionbesuches mit Covid-19 oder vergleichbaren Infektions-krankheiten infizieren können. Gehört ein Besucher einer laut den Empfehlungen des Xxxxxx-Xxxx-Instituts (fortan „RKI“) einer Risikogruppe an, wird empfohlen das Stadion nicht zu betreten. Den Stadionbesuchern wird die Installierung und Aktivierung der Corona-Warn-App des RKI empfohlen. Für den Fall einer Infektion können damit mögliche Kontaktpersonen ermittelt und benachrichtigt werden. Eine Verpflichtung zur Nutzung dieser App besteht jedoch nicht. Die Stadionordnung, insbesondere die Weisungen der Polizei, des Veranstaltungsleiters und/oder der Ordnungskräfte, sind zu beachten. Der Zutritt zum Stadion kann verweigert werden, wenn
a) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Stadionbereichs am Eingang und/oder im Innenraum des SchücoArena Stadions einer vom Sicherheitspersonal vorgenom- menen vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen,
b) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, die besonderen Aufenthalts-, Hygiene- und Infektionsschutzregeln, insbesondere die Maskenpflicht, und/oder
b) oder etwaige Zeitangaben auf Tickets für den Zutritt während der Dauer der Covid-19 Pandemie gemäß der Stadionordnung einzuhalten; oder der Kunde oder Ticketinhaber im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Stadion- bereich Stadionbereich bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit, und/oder,
c) die auf den Tickets aufgedruckten Individualisierungsmerkmale (z.B. NamensaufdruckNamensdruck, Platz- datenPlatzdaten, Barcode, QR QR-Code, Serien- und /oder und/oder Warenkorbnummern) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht vom Club VfL Bochum 1848 zu vertreten ist, und/oder
d) der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der im Zusammenhang mit dem Ticket entsprechend als Kunde gespeichert und über Individualisierungsmerkmale auf dem Ticket vermerkt ist, es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 10.3 6.3 vor. Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Erwerb Und Die Nutzung Der Dauerkarte
Zutritt zum Stadion und Verhalten im Stadion. 11.1 1.10.1 Stadionordnung: Der Zutritt zum Stadion unterliegt der dort ausgehängten und unter xxx.xxxxxxx.xx xxxxx://xxx.xxx-xxxx.xx/xxxxxxx-xxxxxxx/xxxxxxxxxxx/ jederzeit abrufbaren StadionordnungStadio- nordnung der Stadt Regensburg. Mit Zutritt zum Bereich des SchücoArena Stadions erkennt jeder Ticketinhaber Ti- cketinhaber die Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich; sie gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.
11.2 1.10.2 Hausrecht: Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem Club SSV Jahn oder von dem Club beauftrag- ten den vom SSV Xxxx beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des ClubsSSV Jahn, der Polizei, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Vorfeld, während und im unmittelbaren un- mittelbaren Anschluss an eine Veranstal- tung Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.
11.3 1.10.3 Zutrittsrecht: Grundsätzlich ist jeder Kunde oder Ticketinhaber mit einem wirksam gemäß wirk- sam nach den Vorgaben von Ziffer 2.6 1.2.6 erworbenen Besuchsrecht zum Zutritt zum Stadion Sta- dion berechtigt. Der Zutritt zum Stadion kann jedoch verweigert werden, wenn
a) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Stadionbereichs Stadi- onbereichs am Eingang und/und/ oder im Innenraum des SchücoArena Stadions einer vom Sicherheitspersonal vorgenom- menen Sicherheits- personal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/und/ oder seiner mitgeführten mit- geführten Gegenstände zu unterziehen, und/und/ oder
b) der Kunde oder Ticketinhaber im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Stadion- bereich Stadionbereich bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem die- sem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit, und/und/ oder
c) die auf den Tickets aufgedruckten Individualisierungsmerkmale (z.B. NamensaufdruckNamensauf- druck, Platz- datenPlatzdaten, Barcode, QR QR-Code, Serien- und /oder / oder Warenkorbnummern) manipuliertmanipu- liert, unkenntlich und/und/ oder beschädigt oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht vom Club SSV Jahn zu vertreten ist, und/und/ oder
d) der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der im Zusammenhang Zusam- menhang mit dem Ticket entsprechend als Kunde gespeichert und über Individualisierungsmerkmale Individualisie- rungsmerkmale auf dem Ticket vermerkt ist, es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 10.3 1.9.3 vor. Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.
Appears in 1 contract
Zutritt zum Stadion und Verhalten im Stadion. 11.1 Stadionordnung: Der Zutritt zum Stadion unterliegt der dort ausgehängten und unter xxx.xxxxxxx.xx jederzeit abrufbaren xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xxx-xxx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxx/ jeder- zeit einsehbaren Stadionordnung. Mit Zutritt zum Bereich des SchücoArena erkennt Audi Sportpark er- kennt jeder Ticketinhaber die Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich; sie gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.
11.2 Hausrecht: Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem Club oder von dem Club beauftrag- ten beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des Clubs, der Polizei, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Vorfeld, Vorfeld während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstal- tung Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.
11.3 Zutrittsrecht: Grundsätzlich ist jeder Kunde oder Ticketinhaber mit einem wirksam gemäß Ziffer 2.6 erworbenen Besuchsrecht zum Zutritt zum Stadion berechtigtbe- rechtigt. Der Zutritt zum Stadion kann verweigert werden, wenn
a) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Stadionbereichs am Eingang und/oder im Innenraum des SchücoArena Audi Sportpark einer vom Sicherheitspersonal vorgenom- menen vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen, und/oder,
b) der Kunde oder Ticketinhaber im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Stadion- bereich um- grenzten Stadionbereich bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen verlas- sen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit, und/oder,
c) die auf den Tickets aufgedruckten Individualisierungsmerkmale (z.z. B. NamensaufdruckNa- mensaufdruck, Platz- datenPlatzdaten, Barcode, QR Code, Serien- und /oder WarenkorbnummernRechnungsnummern) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht vom Club zu vertreten ist, und/oder
d) der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der im in Zusammenhang mit dem Ticket entsprechend als Kunde gespeichert und über Individualisierungsmerkmale In- dividualisierungsmerkmale auf dem Ticket vermerkt ist, es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 10.3 vor.
Appears in 1 contract
Zutritt zum Stadion und Verhalten im Stadion. 11.1 (11.1) Stadionordnung: Der Zutritt zum Stadion unterliegt der dort am Stadion ausgehängten Haus- und Benutzungsordnung sowie der Stadionordnung Xxxxxx-Xxxxxx-Stadion. Diese sind im Internet unter xxx.xxxxxxx.xx xxxx://xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx jederzeit abrufbaren Stadionordnungeinsehbar. Mit Zutritt zum Bereich des SchücoArena Stadions erkennt jeder Ticketinhaber Ti- cketinhaber sowohl die Haus- und Benutzungsordnung als auch die Stadionordnung Xxxxxx-Xxxxxx-Stadion an und akzeptiert diese als für sich verbindlich; sie gilt . Sie gelten unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.
11.2 (11.2) Hausrecht: Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem Club oder von dem Club beauftrag- ten beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des Clubs, der Polizei, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung Stadion- verwaltung im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstal- tung Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.
11.3 (11.3) Zutrittsrecht: Grundsätzlich ist jeder Kunde oder Ticketinhaber mit einem wirksam gemäß Ziffer 2.6 erworbenen Besuchsrecht zum Zutritt zum Stadion berechtigt. Der Zutritt zum Stadion kann verweigert verwei- gert werden, wenn
a) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Stadionbereichs am Eingang und/Stadioneingang und/ oder im Innenraum des SchücoArena Stadioninnenraum einer vom Sicherheitspersonal vorgenom- menen vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände unterziehen zu unterziehen, und/oderlassen,
b) der Kunde oder Ticketinhaber im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Stadion- bereich Stadionbereich bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit, und/oder,
c) die der Aufdruck auf den Tickets aufgedruckten Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Platz- datenPlatz, Barcode, QR Code, Serien- Seriennummern und /oder WarenkorbnummernWarenkorb- o- der Käuferidentifikationen) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder mit dem Ticket der Barcode/QR- Code bereits ein Zutrittsversuch erfolgt im elektronischen Zutrittssystem zugetreten ist, soweit dies nicht vom Club zu vertreten vertre- ten ist, und/oder
d) der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der im Zusammenhang mit dem Ticket entsprechend als Kunde gespeichert und über Individualisierungsmerkmale auf dem Ticket oder vermerkt istist (z.B. per Namensaufdruck bei personalisierten Tickets), es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 10.3 vor. Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.
(11.4) Platzzuweisung: Xxxxx Xxxxxxxxxxxxx hat denjenigen Platz im Stadion einzunehmen, der auf sei- nem Ticket vermerkt ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat. Davon abweichend ist er auf Anordnung des Clubs oder des Sicherheitspersonals verpflichtet, einen anderen Platz einzunehmen, sofern dies aufgrund eines gewichtigen sachlichen Grundes (z.B. Sicherheitsaspekte) erforderlich ist; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
(11.5) Sichtbehinderungen: Im gesamten Stadion kann es zu temporären Sichtbehinderungen, insbeson- dere durch das Schwenken von Fahnen und/oder stehende Zuschauer, kommen. Dies gilt insbesondere für die Blöcke K 1 bis K 5, die für die Fanszene des Clubs vorgesehen sind. Reklamationen oder Ersatz- ansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen.
(11.6) Fantrennung und Sichtbehinderungen: Im Stadion, insbesondere in den Stehplatzbereichen, kann es zu Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen, kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen. Da der Club aus Sicher- heitsgründen zur Trennung der Fans gegnerischer Mannschaften verpflichtet ist, ist Fans der jeweili- gen Gastmannschaft oder Personen, die aufgrund Ihres Verhaltens oder äußeren Erscheinungsbilds als Fans der Gastmannschaft angesehen werden können („Gästefans“), aus Sicherheitsgründen der Zutritt zu und/oder der Aufenthalt im Stadion nur in den für Gäste ausgewiesenen Bereichen (Gästebereich) gestattet. Der Club, die Polizei und das Sicherheitspersonal sind berechtigt, Gästefans, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zu anderen Bereichen des Stadions zu verweigern und/ oder diese Personen aus diesen anderen Bereichen des Stadions zu verweisen und, falls noch ausrei- chend Platz vorhanden ist, in den Gästebereich des Stadions zu bringen. Kann kein anderer, geeigneter Platz angeboten werden, kann der betroffene Gästefan aus dem Stadion verwiesen oder der Zutritt zum Stadion verweigert werden; für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
(11.7) Ungebührliches Verhalten: Xxxxx Xxxxxxxxxxxxx ist verpflichtet, sich im Stadion so zu verhalten, dass die Rechtsgüter der Clubs, der Spieler, der Zuschauer und allen anderen bei Veranstaltungen im Stadion anwesenden Personen möglichst nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Diese Verhal- tensregel bezweckt auch die Vermeidung von materiellen und immateriellen Schäden des Heim- und/ oder Gastclubs durch die Verhängung sog. Verbandsstrafen wegen des Fehlverhaltens von Heim- und/ oder Gastzuschauern. Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die nachfolgend aufge- führten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei vom Club veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen des Clubs, sind der Club, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt, entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbo- tene Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen. Insbesondere gelten die folgenden Verhaltensregeln für alle Ticketinhaber und/oder Kunden:
a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.
b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider die öffentliche Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.
c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskör- per, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und sämtliche anderen pyrotechnischen Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, nicht im Sta- dion erworbene Getränke (Ausnahme: nicht alkoholische Getränke in Getränkekartons mit einem maximalen Fassungsvermögen von 500 ml), illegale Drogen, Kleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere sowie sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das Stadion, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefähr- den oder unangemessen zu beeinträchtigen.
d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhän- gig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidi- genden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Stadionbereich verboten. Verboten ist es insbesondere die Menschenwürde einer Person oder einer Gruppe von Personen durch herabwürdigende, diskriminierende oder verunglimpfende Äußerungen oder Handlungen in Bezug auf Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion oder Herkunft zu verletzen.
e) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit vor- heriger Zustimmung des Clubs und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung des Clubs ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Verwendung. Jede kom- merzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Clubs. In jedem Fall ist es untersagt, ohne vorherige Zustimmung des Clubs Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen, live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbe- sondere auf Social Media Plattformen und/oder Apps, und/oder anderen Medien (einschließlich Mobile Devices wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Per- sonen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Clubs oder eines vom Club autorisierten Dritten nicht ins Stadion gebracht werden. Der Club weist darauf hin, dass die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH berechtigt ist, unter Verstoß gegen diese Bestimmung übertra- gene und/oder öffentlich wiedergegebene Aufnahmen zu löschen oder löschen zu lassen. Der Club weist weiter darauf hin, dass die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH ermächtigt werden kann, darü- berhinausgehende Ansprüche des Clubs gegen den Zuschauer im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen.
f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem Club, dem DFL Deutsche Fußball Liga e.V., der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, dem Deutschen Fußball Bund e.V., der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Stadionbereich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Clubs oder von vom Club autorisierten Dritten verbo- ten. Es ist insbesondere untersagt, im Stadionbereich
(i) eine derartige Assoziation durch unerlaubte Nutzung von Logos oder sonstigen Kennzeichen ander- weitig herzustellen oder dies zu versuchen,
(ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftli- che Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen,
(iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-)Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.
g) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im gesam- ten Stadionbereich nur mit vorheriger Zustimmung des Clubs erlaubt: Fahnen- und Transparent- stangen mit einer Länge von über 1,5 m und/oder größerem Durchmesser als 3 m, Doppelhalter, Spruchbänder, Banner, Fahnen und Transparente mit einer Fläche von mehr als 2 qm, mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachver- stärkung.
(11.8) Videoüberwachung: Zur Gewährleistung und Optimierung der Stadionsicherheit sowie zur Unter- stützung der Arbeit der Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden wird das Stadion und teilweise das Umfeld des Stadions nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) in Verbin- dung mit § 4 des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) videoüberwacht. Darüber hinaus nutzen auch die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zustän- digkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechende mittels einer Videoüberwachungsanlage erstellte Aufnahmen werden vom Club bzw. von den Ordnungs- und den Strafverfolgungsbehörden vertraulich be- handelt, können aber insbesondere bei Verdacht auf und/oder dem Eintritt von Straftaten als Beweismittel dienen. Gleiches gilt hinsichtlich der nach Ziffer 12 erstellten Bild- und Bildtonaufnahmen, die von dem Club oder dem jeweils nach Ziffer 12.3 zuständigen Verband bei entsprechender Aufforderung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) oder f) DSGVO zu diesen Zwecken an Behörden oder Gerichte übermittelt werden. Bei ereig- nisloser Durchführung einer mittels Videoüberwachungsanlage aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen unter Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtli- chen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, gelöscht.
(11.9) Sanktionen bei verbotenem Verhalten: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 11.7, bei Hand- lungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten inner- halb oder außerhalb des Stadions kann der Club ergänzend zu den unmittelbaren Maßnahmen in Ziffer 11.7 entsprechend der Regelung in Ziffer 10.4 die dort aufgeführten Sanktionen gegen den betroffenen Kunden bzw. Ticketinhaber aussprechen.
(11.10) Stadionverbote: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 11.7, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann ergänzend zu den unmittelbaren Sanktionen gemäß Ziffer 11.7 und den Sanktionen gemäß Ziffer 11.9 ein auf das Stadion beschränktes Stadionverbot, in beson- ders schwerwiegenden Fällen auch ein bundesweit wirksames Stadionverbot, ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang gilt die DFB-Richtlinie zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten in der jeweils gültigen Fassung (xxxxx://xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxx- en/). Das Verbot wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Stadionverboten erfolgt stets unter Beachtung der in der Bundesrepu- blik Deutschland geltenden Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Der Club behält sich vor, Daten von Kunden an den Deutschen Fußball-Bund e.V. mit Sitz in der Xxxx-Xxxxx-Xxxxxxxx 0, X-00000 Xxxxxxxxx/Xxxx zur Durchsetzung von Stadionverboten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 e) DSGVO wei- terzugeben, soweit dies zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der Sicherheit im Stadion notwendig sein sollte.
(11.11) Regress: Für Verstöße einzelner oder mehrerer Zuschauer gegen die Regelungen in Ziffer 11.8, ins- besondere für das Abbrennen bengalischer Feuer, die Verwendung anderer pyrotechnischer Gegenstände und/oder das Werfen von Gegenständen, kann der Club, im Falle entsprechender Verstöße durch Fans des Gastclubs auch der Gastclub, von den zuständigen Verbänden (DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, DFL Deutsche Fußball Liga e.V., Deutscher Fußball-Bund e.V., Union of European Football Associations (UEFA)) mit einer Geldstrafe oder anderen Sanktionen belegt werden. Der Club bzw. der Gastclub ist berechtigt, den/die hierfür nachweisbar identifizierten Verantwortlichen vollumfänglich in Regress/auf Ersatz des sich aus der Sanktion resultierenden Schadens gemäß den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Anspruch zu nehmen. Im Fall der Verantwortlichkeit mehrerer sind diese Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB. Das hat zur Folge, dass der Club bzw. der Gastclub einen einzelnen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen hinsichtlich der gesamten Geldstrafe bzw. des gesamten aus der Sanktion für den Club bzw. den Gastclub entstehenden Schadens in Anspruch nehmen kann, wenn zwischen den Tatbeiträgen der einzelnen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen ein Verursachungszusammenhang bestand.
Appears in 1 contract
Zutritt zum Stadion und Verhalten im Stadion. 11.1 Stadionordnung10.1 Stadionverordnung: Der Zutritt zum Stadion unterliegt der dort am Stadion ausgehängten und Stadionverordnung der Stadt Fürth. Die Stadionverordnung ist im Internet unter xxx.xxxxxxx.xx xxxxx://xxx0000.xx/xxxxxxxxx/Xxxxxxx/XXX/Xxxxxxxxxxxxxxxxx/XxxxxxxX_Xxxxxx_0000.xxx jederzeit abrufbaren Stadionordnungeinsehbar. Mit Zutritt zum Bereich des SchücoArena Stadions erkennt jeder Ticketinhaber die Stadionordnung Stadionverordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich; sie . Die Stadionverordnung gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.
11.2 10.2 Hausrecht: Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem Club der Gesellschaft oder von dem Club beauftrag- ten der Gesellschaft beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des Clubsder Gesellschaft, der Polizei, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstal- tung ist stets Folge zu leisten.des
11.3 10.3 Zutrittsrecht: Grundsätzlich ist jeder Kunde oder Ticketinhaber mit einem wirksam gemäß Ziffer 2.6 erworbenen Besuchsrecht zum Zutritt zum Stadion berechtigt. Der Zutritt zum Stadion kann verweigert werden, wennZiffer
a) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Stadionbereichs am Eingang Stadioneingang und/oder im Innenraum des SchücoArena auf dem Stadiongelände einer vom Sicherheitspersonal vorgenom- menen vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen, und/oder,
b) der Kunde oder Ticketinhaber im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Stadion- bereich Stadionbereich bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit, und/oder,
c) die der Aufdruck auf den Tickets aufgedruckten Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Platz- datenPlatz, Barcode, QR Code, Serien- Seriennummern und /oder WarenkorbnummernWarenkorb- oder Käuferidentifikationen) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder mit dem Ticket der Barcode/QR-Code bereits ein Zutrittsversuch erfolgt im elektronischen Zutrittssystem zugetreten ist, soweit dies nicht vom Club von der Gesellschaft zu vertreten ist, und/oder
d) der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der im Zusammenhang mit dem Ticket entsprechend als Kunde gespeichert und über Individualisierungsmerkmale auf dem Ticket oder vermerkt istist (z.B. per Namensaufdruck bei personalisierten Tickets), es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 10.3 9.3 vor. Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.
10.4 Platzzuweisung: Xxxxx Xxxxxxxxxxxxx hat denjenigen Platz im Stadion einzunehmen, der auf seinem Ticket vermerkt ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat. Davon abweichend ist er auf Anordnung der Gesellschaft oder des Sicherheitspersonals verpflichtet, einen anderen Platz einzunehmen, sofern dies aufgrund eines gewichtigen sachlichen Grundes (z.B. Sicherheitsaspekte) erforderlich ist; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Appears in 1 contract