Ungebührliches Verhalten Musterklauseln

Ungebührliches Verhalten. Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei vom Club veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen des Clubs, sind der Club, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt, • entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder • Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen.
Ungebührliches Verhalten. Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei vom Club veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Veranstaltungen des Clubs, sind der Club, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt,
Ungebührliches Verhalten. Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Stadion einschließ- lich der dem Stadion angeschlossenen Außenanlagen (in dem der Stadionordnung beigefügten Lageplan mit einer durchgehenden Linie gekennzeichnet) so zu verhalten, dass die Rechtsgüter der FCM, der Spieler, der Zuschauer und allen anderen bei Veranstaltungen im Stadion anwe- senden Personen möglichst nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Diese Verhal- tensregel bezweckt auch die Vermeidung von materiellen und immateriellen Schäden des Heim- und/oder Gastclubs durch die Verhängung sog. Verbandsstrafen wegen des Fehlverhal- tens von Heim- und/oder Gastzuschauern. Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die Verhaltens- regeln und Verbote aus der Stadionordnung und / oder gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei vom FCM veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen des FCM, sind der FCM, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt, • entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegen- stände zu beschlagnahmen, und/oder • Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen. Stadionverweisungen und Zutrittsverweigerungen können vom FCM, vom Sicherheitspersonal und/oder der Polizei auch gegenüber Personengruppen ausgesprochen werden, wenn konkrete Verstöße einzelnen Personen nicht zugeordnet werden können, das Verhalten aber den Gruppenmitgliedern insgesamt zugerechnet werden kann. Insbesondere gelten die folgenden Verhaltensregeln für alle Ticketinhaber und/oder Kunden: vorherigen schriftlichen Zustimmung des FCM. In jedem Fall ist es untersagt, ohne vorherige Zustimmung des FCM Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen, live oder zeitversetzt zu übertra- gen und/oder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen und/oder Apps, und/oder anderen Medien (einschließlich Mobile Devices wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstüt- zen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden dür- fen ohne vorherige Zustimmung des FCM oder eines vom FCM autorisierten Dritten nicht ins Stadion gebracht werden. Der FC...
Ungebührliches Verhalten. Jeder Xxxxxxxxxxxxx ist verpflichtet, sich im Stadion so zu verhalten, dass die Rechtsgüter des FCB, der Spieler, von Zuschauern und allen anderen bei Veranstaltungen im Stadion anwesenden Personen nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Diese Verhaltensregel bezweckt auch die Ver- meidung von materiellen und immateriellen Schäden des Heim- und/oder Gastclubs durch die Verhängung sog. Verbandsstrafen wegen des Fehlver- haltens von Heim- und/oder Gastzuschauern. Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die nachfolgend aufge- führten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei vom FCB veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen des FCB, ist der FCB, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt, entschädigungslos von Tik- ketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlag- nahmen, und/oder Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zu- tritt zum Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen. Insbesondere gelten die folgenden Verhaltensregeln für alle Ticketinhaber und/oder Kunden:
Ungebührliches Verhalten. Die nachfolgend aufgeführten – im gesamten Stadionbereich sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, bei von Eintracht Frankfurt veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen von Eintracht Frankfurt gültigen – Verhaltensregeln – dienen dem Schutz der Rechtsgüter von Spielern, Zuschauern und allen anderen bei Veranstaltungen im Stadion anwesenden Personen, der Rechtsgüter von Personen, die zwangsläufig oder zufällig mit solchen Veranstaltungen in Berührung geraten, sowie der Rechtsgüter der an dem jeweiligen Spiel beteiligten Clubs, (insbesondere auch vor der Verhängung von Verbandsstrafen wegen des Fehlverhaltens von Zuschauern). Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Dauerkarteninhabern bzw. Kunden gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen ist Eintracht Frankfurt, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt, • entschädigungslos von Dauerkarteninhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder • Dauerkarteninhabern bzw. Xxxxxx entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich zu verweigern und/oder sie des Stadions zu verweisen.
Ungebührliches Verhalten. Im Bus sind untersagt: Rauchen, Mitführen von Tieren, Meinungsäußerungen/Gesänge mit rassistischem, radikalem, extremistischem, religiösem und/oder politischem Hintergrund, Mitbringen und Verwenden von Gegenständen mit Bezug zu den vorgenannten Hintergründen sowie von Waffen und sonstigen gefährlichen Gegenständen.
Ungebührliches Verhalten. Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Stadion so zu verhalten, dass die Rechtsgüter der SCF, der Spieler, der Zuschauer und allen anderen bei Veranstaltungen im Stadion an- wesenden Personen möglichst nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Diese Ver- haltensregel bezweckt auch die Vermeidung von materiellen und immateriellen Schäden des Heim- und/oder Gastclubs durch die Verhängung sog. Verbandsstrafen wegen des Fehl- verhaltens von Heim- und/oder Gastzuschauern. Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich gelten, sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei vom SCF veranstalteten bzw. organisierten Fahrten bzw. An- und Abreisen zu Veranstaltungen des SCF sind der SCF, die Polizei und/oder das Sicherheits- personal berechtigt, • entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder • Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu ver- weisen.
Ungebührliches Verhalten. Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketin- habern bzw. Kunden gegen die nachfolgend aufgeführten – im gesamten Stadionbe- reich sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, bei vom 1. FC Nürnberg veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen des 1. FC Nürnberg gültigen – Verhaltensregeln ist der 1. FC Nürnberg, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt, entschä- digungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen, Ticketinhabern bzw. Kunden den Zutritt zum Stadionbereich zu verweigern und/oder sie des Stadions zu verweisen.
Ungebührliches Verhalten. Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinha- bern bzw. Kunden gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich be- schränkt, ebenfalls bei vom SSV Jahn veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/ An- und Abreisen zu Veranstaltungen des SSV Jahn, sind der SSV Jahn, die Polizei und/ oder das Sicherheitspersonal berechtigt, ▪ entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Ge- genstände zu beschlagnahmen, und/ oder ▪ Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/ oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/ oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen.
Ungebührliches Verhalten. Die ASI wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, der ASI gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Zusätzlich anfallende Kosten (z.B. für eine vorzeitige Rückreise, Übernachtungskosten, Mahlzeiten etc.) gehen zu Lasten des Kunden.