Zuverlässigkeitsüberprüfung Musterklauseln

Zuverlässigkeitsüberprüfung. Soweit gesetzlich zulässig und nach Einholung entsprechender schriftlicher Einverständniserklärungen des Personals des Lieferanten, hat der Lieferant durch eine autorisierte sog. Background Check Agentur die unter xxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xxx/xxxx/XXXxxxxxxx.xxx ersichtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen durchzuführen. Diese Zuverlässigkeitsprüfungen sind auszuführen bevor (a) Personal des Lieferanten am Firmensitz, Objekt oder Baustelle des Käufers zugeordnet wird und dort Leistungen erbringt (zur Klarstellung: Zuordnung meint nicht regelmäßige Anwesenheit oder Besuche am Firmensitz des Käufers); (b) dem Personal des Lieferanten Zugang zum Netzwerk des Käufers gegeben wird;
Zuverlässigkeitsüberprüfung. Soweit gesetzlich zulässig und nach Einholung entsprechender schriftlicher Einverständniserklärungen des Personals des Lieferanten, hat der Lieferant durch eine autorisierte sog. Background Check Agentur Zuverlässigkeitsprüfungen durchzuführen, gemäß der GE Vernova Background Checking Guidelines die unter xxxxx://xxx.xx.xxx/xxxxxxxxxxxxxxx/xxxxx/xxxxxxx/xxxxx/0000-00/xx-xxxxxxxxxx-xxxxx-xxxxxxxxxx- 100115.pdf zu finden sind. Diese Zuverlässigkeitsprüfungen sind auszuführen bevor (a) Personal des Lieferanten am Firmensitz, Objekt oder Baustelle des Käufers zugeordnet wird und dort Leistungen erbringt (zur Klarstellung: Zuordnung meint nicht regelmäßige Anwesenheit oder Besuche am Firmensitz des Käufers); (b) dem Personal des Lieferanten Zugang zum Netzwerk des Käufers gegeben wird;
Zuverlässigkeitsüberprüfung. Ferner ist die Solvium Capital GmbH berechtigt, auf jederzei- tiges Verlangen – regelmäßig im Abstand von drei Jahren und im Übrigen anlassbezogen – von Ihnen Auskunft über alle getroffenen Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen des GwG und dieses Identifizierungsleitfadens in der jeweils gültigen Fassung und zu Ihrer geldwäscherechtlichen Zuver- lässigkeit zu verlangen und Einsicht in alle hierfür relevanten Unterlagen und Dokumente zu nehmen. Auch wird der Ver- triebspartner Stichproben der Solvium Gruppe im Sinne von § 17 Abs. 7 S. 2 GwG zulassen.
Zuverlässigkeitsüberprüfung. Für die Mitarbeiter des Auftragnehmers und für den Auftragnehmer selbst muss vor Aufnahme der Tätigkeit durch die für das Kernkraftwerk zuständige Behörde eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach Maßgabe der "Verordnung für die Überprüfung der Zuverlässigkeit zum Schutz gegen Entwendung oder erhebliche Freisetzung radioaktiver Stoffe nach dem Atomgesetz (Atom- rechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung – AtZüV)" in ihrer jeweils gültigen Fassung durchgeführt worden sein. Die für die Einleitung dieser Überprüfung zu verwendenden Formblätter für die Zuverlässigkeitsüberprüfungen sind bei der Anmel- destelle im Kernkraftwerk erhältlich. Ist bereits eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach Maßgabe der vorgenannten Verordnung von einer für derartige Prüfungen zuständigen Behörde durchgeführt worden, dann erübrigt sich eine erneute Überprüfung. In diesem Fall ist vom Auftragnehmer spätestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn an die Ausweisstelle im Kernkraftwerk zu über- mitteln, bei welchem atomrechtlichen Genehmigungsinhaber die Zuverlässigkeitsüberprüfung mit positivem Ergebnis abge- schlossen wurde. Die Ausweisstelle im Kernkraftwerk fordert dann dort die gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung an. Vorausset- zung hierfür ist, dass der jeweilige Mitarbeiter des Auftragnehmers der Weitergabe der Daten der Zuverlässigkeitsüberprüfung zugestimmt hat. Ist eine Zuverlässigkeitsüberprüfung dagegen noch nicht durchgeführt worden, so muss für jede Person, die erstmalig im Kernkraftwerk tätig werden soll, ein Antrag für die Zuverlässigkeitsüberprüfung bis spätestens 3 Monate vor dem geplanten Beschäftigungsbeginn bei der Anmeldestelle im Kernkraftwerk des Auftraggebers eingereicht werden. Der Antrag wird von dort an die zuständige Behörde weitergeleitet. Anträge dürfen nur für Personen eingereicht werden, deren Einsatz im jeweiligen Kernkraftwerk geplant ist. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass für ihn selbst und für die von ihm im Kernkraftwerk eingesetzten Mitarbeiter rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit des Ergebnisses einer Zuverlässigkeitsüberprüfung der Nachweis einer erneuten Zuverläs- sigkeitsüberprüfung erbracht wird. Im Übrigen hat er dafür zu sorgen, dass seine im Kernkraftwerk einzusetzenden Mitarbeiter vor Arbeitsaufnahme einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorweisen. Ohne Vorlage eines dieser Ausweispapiere erhalten sie keinen Zutritt zum Kernkraftwerk. Werden dem Auftragnehmer im Hinblick auf einen von ihm in einem Kernkraftwerk des ...

Related to Zuverlässigkeitsüberprüfung

  • Streitigkeiten Ein Käufer (oder der Inhaber eines Zahlungsinstruments) kann eine Rückbuchung oder eine Rücklastschrift veranlassen, einen PayPal-Käuferschutzfall öffnen oder sein Finanzinstitut anderweitig anweisen, im Zusammenhang mit einer Transaktion, für die wir die Zahlungsabwicklung durchgeführt haben, einen Zahlungsstreitfall zu eröffnen (ausschließlich in diesem Teil I nachfolgend „Streitfall“ ). Über den Streitfall entscheidet stets das Finanzinstitut des Käufers. Wir behandeln Streitfälle wie folgt: Wird ein Streitfall eröffnet, benachrichtigen wir Sie und fragen Sie, ob Sie den Streitfall akzeptieren oder anfechten wollen. Falls Sie den Streitfall akzeptieren, stimmen Sie der Rückabwicklung der Zahlung an den Käufer zu. Sollten Sie den Streitfall anfechten, sendet eBay alle relevanten Belege, die Sie im Zusammenhang mit dem Streitfall bereitgestellt haben, an das Finanzinstitut des Käufers. Sie sind verpflichtet, rechtzeitig Informationen zur Verfügung zu stellen, um an der Anfechtung von Streitfällen mitzuwirken. Ein Versäumnis Ihrerseits, die verlangten Informationen zu dem von uns geforderten Zeitpunkt und wie in den Regelwerken der Kreditkartenvereinigungen, der Debitkartensysteme und den bei anderen Zahlungsinstituten geltenden Regeln vorgesehen zu übermitteln, kann das Ergebnis eines Streitfalls beeinträchtigen, bis hin zum vollständigen Verlust der strittigen Beträge. Falls Sie den Streitfall akzeptieren oder das Finanzinstitut des Käufers zugunsten des Käufers entscheidet, wird der jeweilige Betrag an die ursprünglich vom Käufer genutzte Zahlungsmethode zurückerstattet und uns belastet. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns den jeweiligen Betrag zu erstatten, es sei denn, Sie sind durch den Verkäuferschutz abgesichert. In diesem Fall haften Sie nicht für dem Käufer erstattete Beträge. Auch wenn Sie den Streitfall akzeptieren, können wir dennoch die Entscheidung treffen, den Streitfall nach eigenem Ermessen und ohne zusätzliche Kosten für Sie anzufechten. Manche Zahlungsdienstleister bieten ein optionales Schlichtungsverfahren, um das Ergebnis eines Streitfalls anzufechten. Es kann vorkommen, dass wir Ihre Zustimmung zur Durchführung eines solchen Schlichtungsverfahrens erbitten. Falls Sie der Durchführung des Schlichtungsverfahrens zustimmen, ermächtigen Sie uns, Sie in diesem Schlichtungsverfahren zu vertreten und Ihre Interessen zu wahren. Soweit zwischen Ihnen und uns im Einzelfall vereinbart, sind Sie in diesem Fall verantwortlich für alle Kosten und Auslagen (einschließlich Anwaltsgebühren in angemessener Höhe und jegliche von Dritten erhobenen Verfahrensgebühren, die sich aus dem besagten Schlichtungsverfahren ergeben). Sie ermächtigen uns hiermit, diese Beträge im Rahmen des anhängigen Schlichtungsverfahrens zu begleichen. Die Beilegung eines von uns untersuchten und/oder vertretenen Streitfalls werden Sie nicht anfechten und Sie werden abgeschlossene Untersuchungen eines Streitfalls nicht erneut strittig stellen. Falls Sie Verbraucher mit Sitz in der EU, im Vereinigten Königreich oder in Australien sind, bleiben Ihre Rechte auf Einreichen einer Beschwerde oder Einleiten rechtlicher Schritte unberührt.

  • Zuständigkeit Zuständig für die Durchführung der zahnarzt- und versichertenbezogenen Zufälligkeitsprü- fungen sind die Prüfungsstellen und Beschwerdeausschüsse nach § 106 Abs. 4 SGB V.

  • Nachhaltigkeit Siehe vorstehenden Abschnitt „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten gemäß der SFDR und der EU-Taxonomieverordnung“.

  • Teilnichtigkeit Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft.

  • Hauptgeschäftstätigkeit Die Envivas betreibt die Krankenversicherung.

  • Grobe Fahrlässigkeit Die Versicherung gilt auch für die Schadenfälle, die durch grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers, des Ver- sicherten und/oder der Personen, die das in der Police identifizierte Fahrzeug rechtmäßig verwahren, entstehen Naturereignisse und soziopolitische Ereignisse (nur bei Kauf wirksame Versicherungsdeckungen)

  • Fälligkeit Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.

  • Inkrafttreten Änderungen Dauer Und Teilnichtigkeit 6.1 Inkrafttreten Die Vereinbarung tritt mit dem Abschluss des Netznutzungs-/Liefe- rantenrahmenvertrag Strom, Lieferantenrahmenvertrag Gas, Messstellenbetrei- berrahmen- oder Mess-stellenvertrag für moderne Messeinrichtungen und intel- ligente Messsysteme durch die Parteien in Kraft, soweit dies in dem jeweiligen Vertrag vorgesehen ist. Sollte die Vereinbarung für andere als die in Satz 1 ge- nannten Verträge genutzt werden, tritt sie mit dem Datum der Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft.

  • Versicherungsfähigkeit Eine in den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) geregelte, personen- gebundene Eigenschaft. Sie muss von der versicherten Person während der Versicherung erfüllt werden. Ihr Wegfall führt dazu, dass die versicherte Person nicht mehr in dem Tarif versichert blei- ben kann.

  • Rechtsstreitigkeiten BITTE LESEN SIE DIESEN ABSCHNITT SORGFÄLTIG DURCH. DIESER ABSCHNITT HAT AUSWIRKUNGEN AUF IHRE RECHTE UND WESENTLICHEN EINFLUSS DARAUF, WIE ANSPRüCHE, DIE SIE UND eCI GEGENEINANDER HABEN, BEGLICHEN WERDEN. Sie und eCI vereinbaren, dass alle Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten, die zwischen Ihnen und eCI (oder einer beteiligten dritten Partei) entstanden sind oder entstehen könnten, die sich in irgendeiner Weise auf diese oder frühere Versionen dieser Zahlungsabwicklungsbedingungen, Ihre Nutzung von oder Ihren Zugang zu den Zahlungsdiensten, die Handlungen von eCI oder den Vertretern von eCI beziehen oder daraus entstehen, gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts zu Rechtsstreitigkeiten zu behandeln sind.