Zuwendungen und Verzicht auf Herausgabe der Zuwendungen. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zur Annahme und Gewährung von Zuwendungen (z. B. Provisionen) nach den Vorschriften des Wertpapier- handelsgesetzes (insbesondere § 70 WpHG) nimmt der Kunde nachfolgende Regelungen zur Kenntnis und erklärt sich mit diesen einverstanden: • Die ebase hat das Recht, an den Vermittler für seine Vermittlungstätigkeit bzw. an dessen Vertriebsorganisation bzw. an deren IT-Dienstleister eine lau- fende Vertriebsprovision für Konten zu gewähren. Die Höhe dieser laufenden Vertriebsprovision bei der ebase berechnet sich als prozentualer Wert des jeweiligen Kontoguthabens des Kunden. Dem Kunden entstehen aus der Gewährung dieser laufenden Vertriebsprovision keine zusätzlichen Kosten, da diese nicht aus dem Kontoguthaben oder aus anderen dem Kunden zu- stehenden Beträgen entnommen wird. • Darüber hinaus gewährt die ebase dem Vermittler bzw. dessen Vertriebsor- ganisation bzw. deren IT-Dienstleister unter Umständen geringfügige nicht- monetäre Zuwendungen (wie z. B. in Form der Teilnahme an Seminaren und anderen Bildungsveranstaltungen). Nähere Informationen zu den von der ebase erhaltenen und gewährten Zuwen- dungen sind in den Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten (Conflict of Interest Policy) enthalten sowie auf Anfrage bei der ebase erhältlich.
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Samples: www.fonds-super-markt.de, dl.avl-investmentfonds.de, www.leading-cities-invest.de
Zuwendungen und Verzicht auf Herausgabe der Zuwendungen. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zur Annahme und Gewährung von Zuwendungen (z. B. Provisionen) nach den Vorschriften des Wertpapier- handelsgesetzes Wertpapierhan- delsgesetzes (insbesondere § 70 WpHG) nimmt der Kunde nachfolgende Regelungen Re- gelungen zur Kenntnis und erklärt sich mit diesen einverstanden: • Die ebase hat das Recht, an den Vermittler für seine Vermittlungstätigkeit bzw. an dessen Vertriebsorganisation bzw. an deren IT-Dienstleister eine lau- fende laufende Vertriebsprovision für Konten zu gewähren. Die Höhe dieser laufenden Vertriebsprovision Ver- triebsprovision bei der ebase berechnet sich als prozentualer Wert des jeweiligen Kontoguthabens des Kunden. Dem Kunden entstehen aus der Gewährung dieser laufenden Vertriebsprovision keine zusätzlichen Kosten, da diese nicht aus dem Kontoguthaben oder aus anderen dem Kunden zu- stehenden zustehenden Beträgen entnommen wird. • Darüber hinaus gewährt die ebase dem Vermittler bzw. dessen Vertriebsor- ganisation Vertriebsorga- nisation bzw. deren IT-Dienstleister unter Umständen geringfügige nicht- monetäre nichtmo- netäre Zuwendungen (wie z. B. in Form der Teilnahme an Seminaren und anderen Bildungsveranstaltungen). Nähere Informationen zu den von der ebase erhaltenen und gewährten Zuwen- dungen sind in den Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten (Conflict of Interest Policy) enthalten sowie auf Anfrage bei der ebase erhältlich.
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