Common use of Zweifelsregelung Clause in Contracts

Zweifelsregelung. Die Schuldverschreibungsinhaber und die Emittentin stellen vorsorglich klar, dass mit dem vorstehenden Rangrücktritt weder ein Verzicht der Schuldverschreibungsinhaber auf die Nachrangforderungen noch eine Änderung des Inhalts der Nachrangforderungen in der Weise bezweckt ist, dass diese im Sinne von § 5 Abs. 2a EStG künftig nur noch aus künftigen Einnahmen oder Gewinnen der Emittentin zu erfüllen sein sollen.

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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen, Schuldverschreibungsbedingungen, Schuldverschreibungsbedingungen

Zweifelsregelung. Die Schuldverschreibungsinhaber und die Emittentin stellen vorsorglich vorsorg- lich klar, dass mit dem vorstehenden Rangrücktritt weder ein Verzicht der Schuldverschreibungsinhaber Schuldver- schreibungsinhaber auf die Nachrangforderungen noch eine Änderung des Inhalts der Nachrangforderungen in der Weise bezweckt ist, dass diese im Sinne von § 5 Abs. 2a EStG künftig nur noch aus künftigen Einnahmen oder Gewinnen der Emittentin zu erfüllen er- füllen sein sollen.

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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen, Schuldverschreibungsbedingungen, Schuldverschreibungsbedingungen

Zweifelsregelung. Die Schuldverschreibungsinhaber und die Emittentin stellen vorsorglich klar, dass mit dem vorstehenden Rangrücktritt weder ein Verzicht der Schuldverschreibungsinhaber auf die Nachrangforderungen Nachrang- forderungen noch eine Änderung des Inhalts der Nachrangforderungen in der Weise bezweckt ist, dass diese im Sinne von § 5 Abs. 2a EStG künftig nur noch aus künftigen Einnahmen oder Gewinnen der Emittentin Emit- tentin zu erfüllen sein sollen.

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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen

Zweifelsregelung. Die Schuldverschreibungsinhaber und die Emittentin stellen vorsorglich vor- sorglich klar, dass mit dem vorstehenden Rangrücktritt weder ein Verzicht der Schuldverschreibungsinhaber auf die Nachrangforderungen noch eine Änderung des Inhalts der Nachrangforderungen in der Weise bezweckt ist, dass diese im Sinne von § 5 Abs. 2a EStG künftig nur noch aus künftigen Einnahmen oder Gewinnen der Emittentin zu erfüllen sein sollen.

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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen