Zweiteilung von Unternehmens- und betrieblicher Mitbestimmung Musterklauseln

Zweiteilung von Unternehmens- und betrieblicher Mitbestimmung. 2. Rechtlich einfache Unternehmensmitbestimmung
Zweiteilung von Unternehmens- und betrieblicher Mitbestimmung. An erster Stelle steht die Zweiteilung von Unternehmensmitbestimmung und betrieblicher Mitbestimmung: Arbeitnehmer konnen ihre Interessen in der Unternehmensmitbestimmung dadurch zur Geltung bringen, da ihre Interessenvertreter in einem Unternehmensorgan dem Aufsichtsrat sitzen und dort gemeinsam mit den Anteilseignervertretern den Vorstand oder die Geschaftsfuhrung uberwachen. Insofern kann man mitbes- timmungsrechtlich von einem monistischen Modell sprechen. Im Aufsichtsrat nden nach dem gesetzlichen Modell, anders freilich die Wirklichkeit keine Verhandlungen zwischen Anteilseigner- und Arbeitnehmerbank statt. Leitbild ist das einheitliche Organ, in dem alle Mitglieder im Unternehmensinteresse zusammenwirken ! In der betrieblichen Mitbestimmung haben die Arbeitnehmer ein eigenes Gremium oder Organ: den Betriebsrat. Er verhandelt mit dem Arbeitgeber uber im Gesetz naher de nierte Angelegenheiten . Dabei reicht sein Mandat je nach dem konkreten Mitbestimmungstatbestand von der Anhorung zur Beratung uber das an konkrete Grunde gebundene Widerspruchsrecht bis zur echten paritatischen Mitbestimmung, bei der Arbeitgeber und Betriebsrat sich einigen mussen und im Kon iktfall eine Einigungsstelle unter neutralem Vorsitz entscheidet. Dieses Mitbestimmungsmodell ist dualistisch , weil die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen getrennt und gegnerfrei formuliert und in Verhandlungen zum Ausgleich gebracht werden. Es folgt damit dem Vorbild der Tarifautonomie, obschon der Betriebsrat keine Gewerkschaft ist und zum Schutz der Gewerkschaften vor Konkurrenz auch keine beitragsfreie Ersatzgewerkschaft sein darf. Die Unternehmensmitbestimmung ist rechtsformabhangig und erfa t nur bestimmte juristische Personen des deutschen Rechts (vor allem: Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschrankter Haftung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und Genossenschaft). Die Unternehmensmitbestimmung ist fur deutsche Verhaltnisse rechtlich nicht sonderlich kompliziert: Es gibt zwei Grundformen, die Drittelbeteiligung1) in Unternehmen ab 500 Arbeitnehmern, bei der ein Drittel der Sitze im Aufsichtsrat den Arbeitnehmern. Vor allem mussen die Arbeitnehmervertreter selbst dem Unternehmen (oder Konzern) angehoren. Unternehmensfremde sind in gro eren Aufsichtsraten Unternehmen zwar zuwahlbar, hiervon wird indes kein Gebrauch gemacht. Bei der paritatischen Mitbestimmung nach dem Mitbestimmungsgesetz 19762) stehen den Arbeitnehmern die Halfte aller Sitze zu. Zudem sind was vor allem Fami...

Related to Zweiteilung von Unternehmens- und betrieblicher Mitbestimmung

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.