Zwischenbeitrag. Der Unterschiedsbetrag, der sich für Ihren Kraftfahrtversicherungsvertrag auf- grund einer Erhöhung des Leistungsumfangs oder der Versicherungssummen gemäß K.6 ergibt, ist am Tage des Wirksamwerdens der Erhöhung fällig. Seine Höhe wird bestimmt durch den Unterschied zwischen dem bereits entrichteten und dem sich aufgrund der Erhöhung des Leistungsumfangs oder der Versiche- rungssummen ergebenden Beitrag (Zwischenbeitrag).
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Samples: wohnwagenversicherungen.de, www.bbbank.de, www.xxv24.de
Zwischenbeitrag. Der Unterschiedsbetrag, der sich für Ihren Kraftfahrtversicherungsvertrag auf- grund aufgrund einer Erhöhung des Leistungsumfangs oder der Versicherungssummen Versiche- rungssummen gemäß K.6 ergibt, ist am Tage des Wirksamwerdens der Erhöhung fällig. Seine Höhe wird bestimmt durch den Unterschied zwischen zwi- schen dem bereits entrichteten und dem sich aufgrund der Erhöhung des Leistungsumfangs oder der Versiche- rungssummen Versicherungssummen ergebenden Beitrag (Zwischenbeitrag).
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Samples: www.hvs-online.de