Änderung der Dienstleistung. 6.8.1. Der Kunde kann nach Vertragsschluss Änderungen des Leistungsumfangs im Rahmen der Leistungsfähigkeit von TIS gegen Vergütung verlangen, es sei denn, dies ist für TIS unzumutbar. 6.8.2. Das Änderungsverfahren ist zu dokumentieren, soweit nichts anderes vereinbart ist. 6.8.3. TIS hat auf das Änderungsverlangen des Kunden innerhalb von 15 Arbeitstagen mitzuteilen, ob das Änderungsverlangen für sie nicht zumutbar oder nicht durchführbar ist. 6.8.4. Ist das Änderungsverlangen zumutbar und durchführbar, teilt TIS gleichzeitig mit, ob eine umfangreiche Prüfung erforderlich ist oder nicht. 6.8.5. Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsverlangens erforderlich, hat TIS gleichzeitig ein entsprechendes Prüfungsangebot mit Angaben zur Vergütung zu unterbreiten. 6.8.6. Der Kunde wird binnen 10 Arbeitstagen entweder den Prüfungsauftrag erteilen oder ablehnen. 6.8.7. Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsverlangens nicht erforderlich, hat TIS entweder ein Realisierungsangebot unter Angabe von Leistungszeitraum, geplanten Terminen und Auswirkungen auf die Vergütung zu unterbreiten oder die Durchführung der beantragten Änderungen zu vereinbaren. 6.8.8. Der Kunde wird das Realisierungsangebot von TIS innerhalb der Angebotsbindefrist annehmen oder ablehnen. 6.8.9. Vereinbarte Leistungsänderungen sind durch entsprechende Anpassung des Angebots verbindlich zu dokumentieren. 6.8.10. Der Kunde und TIS können vereinbaren, dass die von dem Änderungsverlangen betroffenen Dienstleistungen bis zur notwendigen Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen unterbrochen werden. Kommt die notwendige Anpassung der Vereinbarungen nicht innerhalb der Angebotsbindefrist des Realisierungsangebotes zustande, so werden die Arbeiten auf der Grundlage des Vertrages weitergeführt. Die Leistungszeiträume verlängern sich um die Zahl der Arbeitstage, an denen infolge des Änderungsverlangens bzw. der Prüfung des Änderungsverlangens die Arbeiten unterbrochen wurden. TIS kann für die Dauer der Unterbrechung die vereinbarte Aufwandsvergütung oder eine angemessene Erhöhung des vereinbarten Festpreises verlangen, es sei denn, dass TIS von der Unterbrechung betroffene Arbeitnehmer anderweitig eingesetzt oder einzusetzen böswillig unterlassen hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Änderung der Dienstleistung. 6.8.1. 11.1 Der Kunde Auftraggeber kann nach Vertragsschluss Änderungen des Leistungsumfangs im Rahmen der Leistungsfähigkeit von TIS gegen Vergütung des Auf- tragnehmers verlangen, es sei denn, dies ist für TIS den Auftragnehmer unzumutbar.
6.8.2. Das Änderungsverfahren ist auf einem For- mular gemäß Muster 2 – Änderungsverfahren Dienstleistung – zu dokumentieren, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6.8.3. TIS 11.2 Der Auftragnehmer hat auf das Änderungsverlangen des Kunden Auftraggebers zu prüfen und dem Auftraggeber innerhalb von 15 Arbeitstagen 10 Ar- beitstagen mitzuteilen, ob das Änderungsverlangen für sie ihn nicht zumutbar oder nicht durchführbar ist.
6.8.4. Ist das Änderungsverlangen Änderungsver- langen zumutbar und durchführbar, teilt TIS er gleichzeitig mit, ob eine umfangreiche Prüfung erforderlich ist oder nicht.
6.8.5. Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsverlangens erforderlich, hat TIS der Auftragnehmer gleichzeitig ein entsprechendes Prüfungsangebot mit Angaben zur Vergütung zu unterbreiten.
6.8.6. Der Kunde Auftraggeber wird binnen 10 Arbeitstagen entweder den Prüfungsauftrag erteilen oder ablehnen.
6.8.7. Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsverlangens nicht erforderlich, hat TIS der Auftragnehmer entweder ein Realisierungsangebot Realisierungs- angebot unter Angabe von Leistungszeitraum, geplanten Terminen und Auswirkungen auf die Vergütung zu unterbreiten oder die Durchführung der beantragten Änderungen zu vereinbaren.
6.8.8. 11.3 Der Kunde Auftraggeber wird das Realisierungsangebot von TIS des Auftragnehmers innerhalb der Angebotsbindefrist annehmen oder ablehnen.
6.8.9ableh- nen. Vereinbarte Leistungsänderungen sind durch entsprechende Anpassung des Angebots Vertrages verbindlich zu dokumentieren.
6.8.10. Der Kunde 11.4 Auftraggeber und TIS Auftragnehmer können vereinbaren, dass die von dem Änderungsverlangen betroffenen Dienstleistungen bis zur notwendigen Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen unterbrochen werden. .
11.5 Kommt die notwendige Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen nicht innerhalb der Angebotsbindefrist des Realisierungsangebotes Realisierungs- angebotes zustande, so werden die Arbeiten auf der Grundlage des Vertrages weitergeführt. Die Leistungszeiträume verlängern verlän- gern sich um die Zahl der Arbeitstage, an denen infolge des Änderungsverlangens bzw. der Prüfung des Änderungsverlangens die Arbeiten unterbrochen wurden. TIS Der Auftragnehmer kann für die Dauer der Unterbrechung die vereinbarte Aufwandsvergütung Aufwandsvergü- tung oder eine angemessene Erhöhung des vereinbarten Festpreises verlangen, es sei denn, dass TIS der Auftragnehmer seine von der Unterbrechung betroffene betroffenen Arbeitnehmer anderweitig eingesetzt oder einzusetzen böswillig unterlassen hat.
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Samples: It Services Agreement, It Services Agreement, It Services Agreement
Änderung der Dienstleistung. 6.8.1. Der Kunde kann nach Vertragsschluss Änderungen des Leistungsumfangs im Rahmen der Leistungsfähigkeit von TIS pure media gegen Vergütung verlangen, es sei denn, dies ist für TIS pure media unzumutbar.
6.8.2. Das Änderungsverfahren ist zu dokumentieren, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6.8.3. TIS pure media hat auf das Änderungsverlangen des Kunden innerhalb von 15 Arbeitstagen mitzuteilen, ob das Änderungsverlangen für sie nicht zumutbar oder nicht durchführbar ist.
6.8.4. Ist das Änderungsverlangen zumutbar und durchführbar, teilt TIS pure media gleichzeitig mit, ob eine umfangreiche Prüfung erforderlich ist oder nicht.
6.8.5. Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsverlangens erforderlich, hat TIS pure media gleichzeitig ein entsprechendes Prüfungsangebot mit Angaben zur Vergütung zu unterbreiten.
6.8.6. Der Kunde wird binnen 10 Arbeitstagen entweder den Prüfungsauftrag erteilen oder ablehnen.
6.8.7. Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsverlangens nicht erforderlich, hat TIS pure media entweder ein Realisierungsangebot unter Angabe An- gabe von Leistungszeitraum, geplanten Terminen und Auswirkungen auf die Vergütung zu unterbreiten oder die Durchführung der beantragten Änderungen zu vereinbaren.
6.8.8. Der Kunde wird das Realisierungsangebot von TIS pure media innerhalb der Angebotsbindefrist annehmen oder ablehnen.
6.8.9. Vereinbarte Leistungsänderungen sind durch entsprechende Anpassung des Angebots verbindlich zu dokumentieren.
6.8.10. Der Kunde und TIS pure media können vereinbaren, dass die von dem Änderungsverlangen betroffenen Dienstleistungen bis zur notwendigen notwendi- gen Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen unterbrochen werden. Kommt die notwendige Anpassung der Vereinbarungen nicht innerhalb inner- halb der Angebotsbindefrist des Realisierungsangebotes zustande, so werden die Arbeiten auf der Grundlage des Vertrages weitergeführt. Die Leistungszeiträume verlängern sich um die Zahl der Arbeitstage, an denen infolge des Änderungsverlangens bzw. der Prüfung des Änderungsverlangens Änderungs- verlangens die Arbeiten unterbrochen wurden. TIS pure media kann für die Dauer der Unterbrechung die vereinbarte Aufwandsvergütung oder eine angemessene Erhöhung des vereinbarten Festpreises verlangen, es sei denn, dass TIS pure media von der Unterbrechung betroffene Arbeitnehmer Arbeitneh- mer anderweitig eingesetzt oder einzusetzen böswillig unterlassen hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Änderung der Dienstleistung. 6.8.1. 11.1 Der Kunde Auftraggeber kann nach Vertragsschluss Vertragsabschluss Änderungen des Leistungsumfangs im Rahmen der Leistungsfähigkeit von TIS gegen Vergütung des Auftragnehmers verlangen, es sei denn, dies ist für TIS den Auftragnehmer unzumutbar.
6.8.2. Das Änderungsverfahren ist auf einem Formular gemäß Muster 2 - Änderungsverfahren Dienstleistung - zu dokumentieren, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6.8.3. TIS 11.2 Der Auftragnehmer hat auf das Änderungsverlangen des Kunden Auftraggebers zu prüfen und dem Auftraggeber innerhalb von 15 Arbeitstagen 10 Ar- beitstagen mitzuteilen, ob das Änderungsverlangen für sie ihn nicht zumutbar oder nicht durchführbar ist.
6.8.4. Ist das Änderungsverlangen Änderungsverlan- gen zumutbar und durchführbar, teilt TIS er gleichzeitig mit, ob eine umfangreiche Prüfung erforderlich ist oder nicht.
6.8.5. Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsverlangens erforderlich, hat TIS der Auftragnehmer gleichzeitig ein entsprechendes Prüfungsangebot mit Angaben zur Vergütung zu unterbreiten.
6.8.6. Der Kunde Auftraggeber wird binnen 10 Arbeitstagen entweder den Prüfungsauftrag erteilen oder ablehnen.
6.8.7. Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsverlangens nicht erforderlich, hat TIS der Auftragnehmer entweder ein Realisierungsangebot Realisierungs- angebot unter Angabe von Leistungszeitraum, geplanten Terminen und Auswirkungen auf die Vergütung zu unterbreiten oder die Durchführung der beantragten Änderungen zu vereinbaren.
6.8.8. 11.3 Der Kunde Auftraggeber wird das Realisierungsangebot von TIS des Auftragnehmers innerhalb der Angebotsbindefrist annehmen oder ablehnen.
6.8.9ableh- nen. Vereinbarte Leistungsänderungen sind durch entsprechende Anpassung des Angebots Vertrages verbindlich zu dokumentieren.
6.8.10. Der Kunde 11.4 Auftraggeber und TIS Auftragnehmer können vereinbaren, dass die von dem Änderungsverlangen betroffenen Dienstleistungen bis zur notwendigen Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen unterbrochen werden. .
11.5 Kommt die notwendige Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen nicht innerhalb der Angebotsbindefrist des Realisierungsangebotes Realisierungs- angebotes zustande, so werden die Arbeiten auf der Grundlage des Vertrages weitergeführt. Die Leistungszeiträume verlängern verlän- gern sich um die Zahl der Arbeitstage, an denen infolge des Änderungsverlangens bzw. der Prüfung des Änderungsverlangens die Arbeiten unterbrochen wurden. TIS Der Auftragnehmer kann für die Dauer der Unterbrechung die vereinbarte Aufwandsvergütung Aufwandsvergü- tung oder eine angemessene Erhöhung des vereinbarten Festpreises verlangen, es sei denn, dass TIS der Auftragnehmer seine von der Unterbrechung betroffene betroffenen Arbeitnehmer anderweitig eingesetzt oder einzusetzen böswillig unterlassen hat.
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Samples: It Services Agreement, It Services Agreement
Änderung der Dienstleistung. 6.8.1. 5.1 Der Kunde Auftraggeber kann nach Vertragsschluss Änderungen des Leistungsumfangs im Rahmen der Leistungsfähigkeit von TIS gegen Vergütung des Auftragnehmers verlangen, es sei denn, dies ist für TIS unzumutbarden Auftrag- nehmer unzumutbar oder nicht durchführbar. Das Änderungsverlangen ist per Textform zu dokumentieren.
6.8.2. Das Änderungsverfahren ist zu dokumentieren, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6.8.3. TIS 5.2 Der Auftragnehmer hat auf das Änderungsverlangen des Kunden Auftraggebers zu prüfen und dem Auftraggeber innerhalb von 15 Arbeitstagen mitzuteilen10 Werktagen schriftlich oder in Textform eine Mitteilung zu übersenden, ob das Änderungsverlangen wenn es für sie ihn nicht zumutbar oder nicht durchführbar ist.
6.8.4. Ist das Änderungsverlangen zumutbar Nach Ablauf der Frist kann der Auftraggeber von der Zumutbarkeit und durchführbar, teilt TIS gleichzeitig mit, ob eine umfangreiche Prüfung erforderlich ist oder nicht.
6.8.5Durchführbarkeit ausgehen. Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsverlangens erforderlich, In diesem Falle hat TIS gleichzeitig ein entsprechendes Prüfungsangebot mit Angaben zur Vergütung zu unterbreiten.
6.8.6. Der Kunde wird binnen 10 Arbeitstagen entweder den Prüfungsauftrag erteilen oder ablehnen.
6.8.7. Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsverlangens nicht erforderlich, hat TIS der Auftragnehmer nach Ablauf der vorgenannten Frist entweder ein Realisierungsangebot Angebot unter Angabe von Leistungszeitraumdes Leistungszeitraums, geplanten Terminen und Auswirkungen auf die Vergütung zu unterbreiten oder die Durchführung der beantragten Änderungen mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Die Frist kann auf schriftlichen Antrag des Auftragnehmers verlängert werden, wenn das Änderungsverlangen eine umfangreiche Prüfung bzw. Kalkulation der Leistungen erfordert.
6.8.8. 5.3 Der Kunde Auftraggeber wird das Realisierungsangebot von TIS Angebot des Auftragnehmers innerhalb der von ihm genannten Angebotsbindefrist annehmen oder ablehnen.
6.8.9. Vereinbarte Leistungsänderungen Änderungen der Leistung sind durch entsprechende Anpassung des Angebots Vertrages vom Auftragnehmer verbindlich zu dokumentieren.
6.8.10. Der Kunde 5.4 Auftraggeber und TIS Auftragnehmer können vereinbaren, dass die von dem Änderungsverlangen betroffenen Dienstleistungen Leistungen bis zur notwendigen Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen unterbrochen werden. , sofern dies nach der Natur der Sache ohne irreversible Schäden möglich ist.
5.5 Kommt die notwendige Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen nicht innerhalb der Angebotsbindefrist Bindefrist des Realisierungsangebotes Änderungs-bzw. Nachtragsangebotes zustande, so werden die Arbeiten auf der Grundlage des bestehenden Vertrages weitergeführt. Die Leistungszeiträume verlängern sich um die Zahl der Arbeitstage, an denen infolge des Änderungsverlangens bzw. der Prüfung des Änderungsverlangens die Arbeiten unterbrochen wurden. TIS Der Auftragnehmer kann für die Dauer der Unterbrechung die vereinbarte Aufwandsvergütung oder eine angemessene Erhöhung des vereinbarten Festpreises verlangen, es sei denn, dass TIS der Auftragnehmer seine von der Unterbrechung betroffene betroffenen Arbeitnehmer anderweitig eingesetzt oder einzusetzen böswillig unterlassen hat.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen Für Dienstleistungen
Änderung der Dienstleistung. 6.8.16.1. Der Kunde kann nach Vertragsschluss Änderungen des Leistungsumfangs im Rahmen der Leistungsfähigkeit von TIS gegen Vergütung xSui- te verlangen, es sei denn, dies ist für TIS xSuite unzumutbar.
6.8.2. Das Änderungsverfahren ist zwischen den Parteien individuell schriftlich zu dokumentieren, soweit nichts anderes vereinbart istvereinbaren.
6.8.36.2. TIS xSuite hat auf das Änderungsverlangen des Kunden zu prüfen und ihm innerhalb von 15 10 Arbeitstagen mitzuteilen, ob das Änderungsverlangen für sie nicht zumutbar oder nicht durchführbar ist.
6.8.4. Ist das Änderungsverlangen zumutbar und durchführbar, teilt TIS xSuite gleichzeitig mit, ob eine umfangreiche Prüfung erforderlich ist oder nicht.
6.8.56.3. Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsverlangens Änderungsantrags erforderlich, hat TIS xSuite gleichzeitig ein entsprechendes Prüfungsangebot Prüfungs- angebot mit Angaben zur Vergütung zu unterbreiten.
6.8.6. Der Kunde wird binnen 10 Arbeitstagen entweder den Prüfungsauftrag Prüfungs- auftrag erteilen oder ablehnen.
6.8.7. Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsverlangens nicht erforderlich, hat TIS xSuite entweder ein Realisierungsangebot unter Angabe von Leistungszeitraum, geplanten Terminen und Auswirkungen auf die Vergütung zu unterbreiten oder die Durchführung der beantragten Änderungen zu vereinbaren.
6.8.86.4. Der Kunde wird das Realisierungsangebot von TIS xSuite innerhalb der Angebotsbindefrist annehmen oder ablehnen.
6.8.9. Vereinbarte Leistungsänderungen sind durch entsprechende Anpassung des Angebots Vertrages verbindlich zu dokumentieren.
6.8.106.5. Der Kunde und TIS xSuite können vereinbaren, dass die von dem Änderungsverlangen Änderungsantrag betroffenen Dienstleistungen bis zur notwendigen Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen unterbrochen werden.
6.6. Kommt die notwendige Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen nicht innerhalb der Angebotsbindefrist des Realisierungsangebotes Reali- sierungsangebotes zustande, so werden die Arbeiten auf der Grundlage des bestehenden Vertrages weitergeführt. Die Leistungszeiträume verlängern sich um die Zahl der Arbeitstage, an denen infolge des Änderungsverlangens bzw. der Prüfung des Änderungsverlangens die Arbeiten unterbrochen wurden. TIS xSuite kann für die Dauer der Unterbrechung die vereinbarte Aufwandsvergütung oder eine angemessene Erhöhung des vereinbarten Festpreises verlangen, es sei denn, dass TIS xSuite ihre von der Unterbrechung betroffene betroffenen Arbeitnehmer anderweitig eingesetzt oder einzusetzen böswillig unterlassen hat.
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Samples: Software License Agreement
Änderung der Dienstleistung. 6.8.1. 11.1 Der Kunde Auftraggeber kann nach Vertragsschluss Vertragsabschluss Änderungen des Leistungsumfangs im Rahmen der Leistungsfähigkeit von TIS gegen Vergütung des Auftragnehmers verlangen, es sei denn, dies ist für TIS den Auftragnehmer unzumutbar.
6.8.2. Das Änderungsverfahren ist auf einem Formular gemäß Muster 2 - Änderungsverfahren Dienstleistung - zu dokumentieren, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6.8.3. TIS 11.2 Der Auftragnehmer hat auf das Änderungsverlangen des Kunden Auftraggebers zu prüfen und dem Auftraggeber innerhalb von 15 10 Arbeitstagen mitzuteilen, ob das Änderungsverlangen für sie ihn nicht zumutbar oder nicht durchführbar ist.
6.8.4. Ist das Änderungsverlangen zumutbar und durchführbar, teilt TIS er gleichzeitig mit, ob eine umfangreiche Prüfung erforderlich ist oder nicht.
6.8.5. Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsverlangens erforderlich, hat TIS der Auftragnehmer gleichzeitig ein entsprechendes Prüfungsangebot mit Angaben zur Vergütung zu unterbreiten.
6.8.6. Der Kunde Auftraggeber wird binnen 10 Arbeitstagen entweder den Prüfungsauftrag erteilen oder ablehnen.
6.8.7. Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsverlangens nicht erforderlich, hat TIS der Auftragnehmer entweder ein Realisierungsangebot unter Angabe von Leistungszeitraum, geplanten Terminen und Auswirkungen auf die Vergütung zu unterbreiten oder die Durchführung der beantragten Änderungen zu vereinbaren.
6.8.8. 11.3 Der Kunde Auftraggeber wird das Realisierungsangebot von TIS des Auftragnehmers innerhalb der Angebotsbindefrist annehmen oder ablehnen.
6.8.9. Vereinbarte Leistungsänderungen sind durch entsprechende Anpassung des Angebots Vertrages verbindlich zu dokumentieren.
6.8.10. Der Kunde 11.4 Auftraggeber und TIS Auftragnehmer können vereinbaren, dass die von dem Änderungsverlangen betroffenen Dienstleistungen bis zur notwendigen Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen unterbrochen werden. .
11.5 Kommt die notwendige Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen nicht innerhalb der Angebotsbindefrist des Realisierungsangebotes zustande, so werden die Arbeiten auf der Grundlage des Vertrages weitergeführt. Die Leistungszeiträume verlängern sich um die Zahl der Arbeitstage, an denen infolge des Änderungsverlangens bzw. der Prüfung des Änderungsverlangens die Arbeiten unterbrochen wurden. TIS Der Auftragnehmer kann für die Dauer der Unterbrechung die vereinbarte Aufwandsvergütung oder eine angemessene Erhöhung des vereinbarten Festpreises verlangen, es sei denn, dass TIS der Auftragnehmer seine von der Unterbrechung betroffene betroffenen Arbeitnehmer anderweitig eingesetzt oder einzusetzen böswillig unterlassen hat.
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Samples: Evb It Dienstleistung