Änderung der Teilnehmerzahl. 1. Der Vertragspartner ist bei Buchung der Veranstaltungslokalitäten verpflichtet, dem Eggershof die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer muss dem Eggershof spätestens sieben Werktage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu gewährleisten. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% bedarf der Zustimmung des Eggershof. 2. Bei der Berechnung für die Speisen und Getränke, die der Eggershof nach Anzahl der angemeldeten Personen vornimmt, wird bei einer Erhöhung der gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der Personen berechnet. Im Falle einer Reduzierung der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl um mehr als 5% ist der Eggershof berechtigt, die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% abzurechnen. 3. Bei der Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist der Eggershof berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass der Tausch dem Vertragspartner nicht zugemutet werden kann. Die Preise können vom Eggershof auch dann geändert werden, wenn der Vertragspartner nachträglich Änderungen der Leistungen des Eggershof oder der Dauer der Veranstaltung wünscht und der Eggershof zustimmt. Wird ein abgrenzbarer Teil einer gebuchten Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, kann der Eggershof für den nicht abgerufenen Teil nach den Bestimmungen der Ziffer IV. eine angemessene Entschädigung verlangen. 4. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass der Eggershof einen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen hat.
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Änderung der Teilnehmerzahl. 1. Der Vertragspartner ist bei Buchung der Veranstaltungslokalitäten verpflichtet, dem Eggershof Beherberger bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugebenTeilnehmeranzahl bekannt zu geben. Die endgültige Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer Teilnehmeranzahl muss dem Eggershof spätestens sieben Werktage 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin Veranstaltungsbeginn seitens des Veranstalters ohne Aufforderung schriftlich mitgeteilt bekannt gegeben werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu gewährleisten. Eine Änderung der Teilnehmerzahl Teilneh- meranzahl um mehr als 55 % bedarf der Zustimmung des Eggershof.
2Beherbergers. Bei der Berechnung für die Speisen und GetränkeLeistungen, die der Eggershof Beherberger nach Anzahl der angemeldeten Personen vornimmtgemeldeten Teilnehmer vornimmt (wie z.B. Speisen, Getränke bzw. auch Zimmer (Beherbergungsvertrag)), wird bei einer Erhöhung der gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der Personen Teilnehmer berechnet. Im Falle einer Reduzierung der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl um mehr als 55 % ist der Eggershof Beherberger berechtigt, die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl Teilnehmeranzahl abzüglich 55 % abzurechnen.
3. Bei der Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 1010 % ist der Eggershof Beherberger berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen erhöhen, sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass der Tausch dies dem Vertragspartner nicht zugemutet werden kann. Die Preise können vom Eggershof Beherberger auch dann geändert werden, wenn dieser im Sinne des ersten Absatzes Änderungen zugestimmt hat. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Beherbergers die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Vertragspartner nachträglich Änderungen der Leistungen des Eggershof oder der Dauer der Veranstaltung wünscht und der Eggershof zustimmt. Wird ein abgrenzbarer Teil einer gebuchten Veranstaltung nicht in Anspruch genommenVeranstaltung, so kann der Eggershof Beherberger zusätzliche Kosten für den die Vorhaltung, nach 23 Uhr auch zusätzlich anfallende Fahrtkosten, sofern eine Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht abgerufenen Teil nach den Bestimmungen mehr mög- lich ist, von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen, es sei denn der Ziffer IV. eine angemessene Entschädigung verlangen.
4Beherberger hat die Verschiebung zu vertreten. Dem Vertragspartner Beherberger steht der Nachweis es frei, dass die Veranstaltung entsprechend der Eggershof einen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen hatvereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten zu begrenzen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Änderung der Teilnehmerzahl. 1. Der Vertragspartner ist bei Buchung der Veranstaltungslokalitäten verpflichtet, dem Eggershof Beherberger bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugebenTeilnehmeranzahl bekannt zu geben. Die endgültige Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer Teilnehmeranzahl muss dem Eggershof spätestens sieben Werktage 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin Veranstaltungsbeginn seitens des Veranstalters ohne Aufforderung schriftlich mitgeteilt bekannt gegeben werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu gewährleisten. Eine Änderung der Teilnehmerzahl Teilnehmeranzahl um mehr als 55 % bedarf der Zustimmung des Eggershof.
2Beherbergers. Bei der Berechnung für die Speisen und GetränkeLeistungen, die der Eggershof Beherberger nach Anzahl der angemeldeten Personen vornimmtgemeldeten Teilnehmer vornimmt (wie z.B. Speisen, Getränke bzw. auch Zimmer (Beherbergungsvertrag)), wird bei einer Erhöhung der gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der Personen Teilnehmer berechnet. Im Falle einer Reduzierung der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl um mehr als 55 % ist der Eggershof Beherberger berechtigt, die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl Teilnehmeranzahl abzüglich 55 % abzurechnen.
3. Bei der Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 1010 % ist der Eggershof Beherberger berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen erhöhen, sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass der Tausch dies dem Vertragspartner nicht zugemutet werden kann. Die Preise können vom Eggershof Beherberger auch dann geändert werden, wenn der Vertragspartner nachträglich dieser im Sinne des ersten Absatzes Änderungen der Leistungen des Eggershof oder der Dauer zugestimmt hat. Gemeldete Teilnehmer, die am Tag der Veranstaltung wünscht und nicht erscheinen werden zur Gänze verrechnet. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Beherbergers die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Eggershof zustimmt. Wird ein abgrenzbarer Teil einer gebuchten Veranstaltung nicht in Anspruch genommenVeranstaltung, so kann der Eggershof Beherberger zusätzliche Kosten für den die Vorhaltung, nach 23 Uhr auch zusätzlich anfallende Fahrtkosten, sofern eine Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht abgerufenen Teil nach den Bestimmungen mehr möglich ist, von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen, es sei denn der Ziffer IV. eine angemessene Entschädigung verlangen.
4Beherberger hat die Verschiebung zu vertreten. Dem Vertragspartner Beherberger steht der Nachweis es frei, dass der Eggershof einen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen hatdie Veranstaltung entsprechend den vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten zu begrenzen.
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