ÄNDERUNG DES AUFSTELLUNGSORTES. Die Berechnung der Vergütung geht von dem bei Vertragsschluss geltenden Aufstellungsort und der dortigen Konfiguration aus. Bei Veränderungen des Aufstellungsortes und der Art der Aufstellung ohne ausdrückliche Vereinbarung mit NETWORK ASSISTANCE, wird NETWORK ASSISTANCE von der Leistung frei, jedoch nicht der Kunde von seiner Vergütungspflicht, es sei denn , NETWORK ASSISTANCE wurde mit dem Abbau und Aufbau beauftragt,. Wünscht der Kunde dennoch die weitere Ausführung der Leistungen durch NETWORK ASSISTANCE, ist diese, soweit ihr diese zumutbar sind, verpflichtet, diese Leistungen zu erbringen, kann dies jedoch von der Zahlung eines angemessenen höheren Entgeltes abhängig machen.
ÄNDERUNG DES AUFSTELLUNGSORTES. Die Berechnung der Vergütung geht von dem bei Vertragsschluss geltenden Aufstellungsort und der dortigen Konfiguration aus. Bei Veränderungen des Aufstellungsortes und der Art der Aufstellung ohne ausdrückliche Vereinbarung mit ACS, wozu auch eine eventuelle Beauftragung der ACS mit der De- und Neuinstallation durch ACS gehört, wird ACS von der Leistung frei, jedoch nicht der Kunde von seiner Vergütungspflicht. Wünscht der Kunde dennoch die weitere Ausführung der Leistungen durch ACS, ist diese, soweit ihr diese zumutbar sind, verpflichtet, diese Leistungen zu erbringen, kann dies jedoch von der Zahlung eines angemessenen höheren Entgeltes abhängig machen.
ÄNDERUNG DES AUFSTELLUNGSORTES. Die Berechnung der Vergütung geht von dem bei Vertragsschluss geltenden Aufstellungsort und der dortigen Konfiguration aus. Bei Veränderungen des Aufstellungsortes und der Art der Aufstellung ohne ausdrückliche Vereinbarung mit COMASSIST GMBH, wozu auch eine eventuelle Beauftragung der COMASSIST GMBH mit der De- und Neuinstallation durch COMASSIST GMBH gehört, wird COMASSIST GMBH von der Leistung frei, jedoch nicht der Kunde von seiner Vergütungspflicht. Wünscht der Kunde dennoch die weitere Ausführung der Leistungen durch COMASSIST GMBH, ist diese, soweit ihr diese zumutbar sind, verpflichtet, diese Leistungen zu erbringen, kann dies jedoch von der Zahlung eines angemessenen höheren Entgeltes abhängig machen.
ÄNDERUNG DES AUFSTELLUNGSORTES. Die Berechnung der Vergütung geht von dem bei Vertragsschluss geltenden Aufstellungsort und der dortigen Konfiguration aus. Bei Veränderungen des Aufstellungsortes und der Art der Aufstellung ohne ausdrückliche Vereinbarung mit DIGIHAUS GMBH, wozu auch eine eventuelle Beauftragung der DIGIHAUS GMBH mit der De- und Neuinstallation durch DIGIHAUS GMBH gehört, wird DIGIHAUS GMBH von der Leistung frei, jedoch nicht der Kunde von seiner Vergütungspflicht. Wünscht der Kunde dennoch die weitere Ausführung der Leistungen durch DIGIHAUS GMBH, ist diese, soweit ihr diese zumutbar sind, verpflichtet, diese Leistungen zu erbringen, kann dies jedoch von der Zahlung eines angemessenen höheren Entgeltes abhängig machen.
ÄNDERUNG DES AUFSTELLUNGSORTES. Die Berechnung der Vergütung geht von dem bei Vertragsschluss geltenden Aufstellungsort und der dortigen Konfiguration aus. Bei Veränderungen des Aufstellungsortes und der Art der Aufstellung ohne ausdrückliche Vereinbarung mit DSG, wozu auch eine eventuelle Beauftragung der DSG mit der De- und Neuinstallation durch DSG gehört, wird DSG von der Leistung frei, jedoch nicht der Kunde von seiner Vergütungspflicht. Wünscht der Kunde dennoch die weitere Ausführung der Leistungen durch DSG, ist diese, soweit ihr diese zumutbar sind, verpflichtet, diese Leistungen zu erbringen, kann dies jedoch von der Zahlung eines angemessenen höheren Entgeltes abhängig machen.
ÄNDERUNG DES AUFSTELLUNGSORTES. Die Berechnung der Vergütung geht von dem bei Vertragsschluss geltenden Aufstellungsort und der dortigen Konfiguration aus. Bei Veränderungen des Aufstellungsortes und der Art der Aufstellung ohne ausdrückliche Vereinbarung mit IT4YOU, wozu auch eine eventuelle Beauftragung der IT4YOU mit der De- und Neuinstallation durch IT4YOU gehört, wird IT4YOU von der Leistung frei, jedoch nicht der Kunde von seiner Vergütungspflicht. Wünscht der Kunde dennoch die weitere Ausführung der Leistungen durch IT4YOU, ist diese, soweit ihr diese zumutbar sind, verpflichtet, diese Leistungen zu erbringen, kann dies jedoch von der Zahlung eines angemessenen höheren Entgeltes abhängig machen.
ÄNDERUNG DES AUFSTELLUNGSORTES. Die Berechnung der Vergütung geht von dem bei Vertragsschluss geltenden Aufstellungsort und der dortigen Konfiguration aus. Bei Veränderungen des Aufstellungsortes und der Art der Aufstellung ohne ausdrückliche Vereinbarung mit NECOTEK, wozu auch eine eventuelle Beauftragung der NECOTEK mit der De- und Neuinstallation durch NECOTEK gehört, wird NECOTEK von der Leistung frei, jedoch nicht der Kunde von seiner Vergütungspflicht. Wünscht der Kunde dennoch die weitere Ausführung der Leistungen durch NECOTEK, ist diese, soweit ihr diese zumutbar sind, verpflichtet, diese Leistungen zu erbringen, kann dies jedoch von der Zahlung eines angemessenen höheren Entgeltes abhängig machen.
ÄNDERUNG DES AUFSTELLUNGSORTES. Die Berechnung der Vergütung geht von dem beim Vertragsschluss geltenden Aufstellungsort und der dortigen Konfiguration aus. Bei Veränderungen des Aufstellungsortes und der Art der Aufstellung ohne ausdrückliche Vereinbarung mit sector27 GmbH, wozu auch eine eventuelle Beauftragung der sector27 GmbH mit der De- und Neuinstallation durch sector27 GmbH gehört, wird sector27 GmbH von der Leistung frei, jedoch nicht der Kunde von seiner Vergütungspflicht. Wünscht der Kunde dennoch die weitere Ausführung der Leistungen durch sector27 GmbH, ist sector27 GmbH, soweit ihr diese Leistungen zumutbar sind, dazu verpflichtet, diese Leistungen zu erbringen und kann diese Leistungen jedoch von der Zahlung eines angemessenen, höheren Entgeltes abhängig machen. sector27 GmbH hat ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende für den Fall, dass sector27 GmbH trotz ordnungsgemäßer Einwirkung notwendige Ersatzteile nicht mehr bekommt. Eine Kündigung gemäß § 648 BGB ist ausgeschlossen. Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen, bleibt unberührt. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
ÄNDERUNG DES AUFSTELLUNGSORTES. Die Berechnung der Vergütung geht von dem beim Vertragsschluss geltenden Aufstellungsort und der dortigen Konfiguration aus. Bei Veränderungen des Aufstellungsortes und der Art der Aufstellung ohne ausdrückliche Vereinbarung mit SOLCENTRIX GMBH, wozu auch eine eventuelle Beauftragung der SOLCENTRIX GMBH mit der De- und Neuinstallation durch SOLCENTRIX GMBH gehört, wird SOLCENTRIX GMBH von der Leistung frei, jedoch nicht der Kunde von seiner Vergütungspflicht. Wünscht der Kunde dennoch die weitere Ausführung der Leistungen durch SOLCENTRIX GMBH, ist SOLCENTRIX GMBH, soweit ihr diese Leistungen zumutbar sind, dazu verpflichtet, diese Leistungen zu erbringen und kann diese Leistungen jedoch von der Zahlung eines angemessenen, höheren Entgeltes abhängig machen.