Vergütung, Fälligkeit. 36.1. Die Vergütung erfolgt, sofern nicht anders vertraglich vereinbart, pauschal. Sie ist im Angebot festgelegt. Der Beginn der Vergütungspflicht fällt mit dem Beginn der Leistungspflicht zusammen. Für Rumpfanteile erfolgt die Vergütung zeitanteilig.
Vergütung, Fälligkeit. 16.1. Der Kunde verpflichtet sich, die im Auftrag vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Sämtliche Beträge und Abrechnungen der Agentur sind Nettobeträge und sind durch den Kunden zuzüg- lich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer an die Agentur zu zahlen.
Vergütung, Fälligkeit. 7.1 Die Vergütung erfolgt für die Leistungen zu Ziffern 2 bis 4, wenn ein Supportvertrag geschlossen ist pauschal, bei Einzelaufträgen nach Aufwand. Die Höhe der Vergütung ist im Bestellschein zum Supportvertrag ausgewiesen. Der Beginn der Vergütungspflicht fällt mit dem Beginn der Leistungspflicht zusammen. Für Xxxxx-Anteile erfolgt die Vergütung zeitanteilig.
Vergütung, Fälligkeit. 1.1 Handelt es sich bei dem Vertragsgegenstand um eine Importware liegt dem in der Auftragsbestätigung genannten €-Preis der an dem Tag der Ausstellung der Auftragsbestätigung gültige Wechselkurs der Fremdwährung zugrunde.
Vergütung, Fälligkeit. 5.1. Die vereinbarte Vergütung versteht sich ohne indirekte Steuern, insbesondere, aber nicht be- schränkt auf Umsatzsteuern, Steuern auf Wa- ren und Dienstleistungen, Mehrwertsteuern, Verkaufssteuern, Steuern auf bestimmte Waren und Dienstleistungen oder ähnliches sowie et- waige Zuschläge und Abgaben darauf. Derar- tige Steuern sind gegebenenfalls zusätzlich vom Besteller zu tragen.
Vergütung, Fälligkeit. 10.1 Für die Vermietung der Vertragssoftware zahlt der Kunde an TM3 die vertraglich vereinbarte Vergütung („Mietzins“). Soweit in dem Verbind- lichen Angebot von TM3 nichts Abweichendes geregelt ist, wird der Mietzins monatlich im Voraus jeweils am Monatsersten fällig und ist spätestens bis zu diesem Tage ohne Abzüge an TM3 zu entrichten.
Vergütung, Fälligkeit. Das Unternehmen legt die Vergütung für den Service für jede Anbauperiode fest. Wird eine Vergütung vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Vergütung, Fälligkeit. 56.1 Die Vergütung erfolgt nach Aufwand und wird nach Leistungserbringung abgerechnet.
Vergütung, Fälligkeit. X. Xxxxxxxx GmbH bezahlt die Vergütung, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb von 10 Werktagen, gerechnet ab Abnahme und Erhalt einer nach Ziffer I 4.3 prüffähigen Rechnung mit 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Bei Abnahme verfrühter Lieferungen oder Leistungen beginnt die Frist jedoch frühestens mit dem vereinbarten Liefer- oder Leistungstermin.
Vergütung, Fälligkeit. 3.1. soffico fakturiert monatlich und fügt der Rechnung einen Leistungsnachweis bei. Rechnungen sind nach Erhalt unverzüglich ohne Abzug fällig. Die Vergütung ist per Überweisung in Euro auf das in der Rechnung bezeich- nete Konto zu überweisen.