Common use of Änderung von Name, Anschrift oder Vertretungsmacht Clause in Contracts

Änderung von Name, Anschrift oder Vertretungsmacht. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungs- macht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (z. B. in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in die- ses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetz- liche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben.

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Samples: fondsvermittlung24.de, www.fondsdiscount.de

Änderung von Name, Anschrift oder Vertretungsmacht. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungs- Vertretungs­ macht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (z. B. in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in die- die­ ses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetz- gesetz­ liche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben.

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Samples: www.al-h.de, www.fonds-super-markt.de

Änderung von Name, Anschrift oder Vertretungsmacht. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungs- macht Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (z. B. in das Handelsregister) eingetragen eingetra- gen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in die- ses dieses Register eingetragen wird. Darüber Dar- über hinaus können sich weitergehende gesetz- liche gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben.

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