Datenweitergabe Musterklauseln

Datenweitergabe. 4.1. Der Unternehmer nimmt davon Kenntnis, dass ABCERT aufgrund des Standards verpflichtet ist, den Standardgeber über ihre im Rahmen der Kontrollmaßnahmen gewonnenen Erkenntnisse zu unterrichten. Soweit eine entsprechende Verpflichtung besteht, wird ABCERT dieser nachkommen. ABCERT muss die Zertifikate und eventuell weitere vom Standard vorgegebene Daten auf einer dafür vorgesehenen Plattform veröffentlichen.
Datenweitergabe. Wird ein Vermittler tätig, wird dem Vermittler des Kunden im Rahmen der nach Zif­ fer 6 der Schlusserklärung im Depoteröffnungsantrag erteilten Zustimmung zur Da­ tenweitergabe Zugriff auf die sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Daten gewährt. Die steuerlichen Daten werden dabei dem Vermittler bekannt gemacht.
Datenweitergabe. Innerhalb der Bank erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf diese Daten, die sie zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch von der Bank eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen können zu diesen Zwecken Daten erhalten, wenn diese das Bankgeheimnis und den Datenschutz wahren. Hierzu zählen z. B. Unternehmen in den Kategorien Druckdienstleistungen, Tele- kommunikation, Prüfungseinrichtungen, IT-Dienstleistungen, Logistik, Beratung und Consulting sowie Vertrieb und Marketing. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb der Bank ist zu- nächst zu beachten, dass die Bank zur Verschwiegenheit über alle kundenbezoge- nen Tatsachen und Wertungen verpflichtet ist, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis gemäß Ziffer 2 der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"). Infor- mationen dürfen nur weitergegeben werden, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, der Kunde eingewilligt hat oder die Bank zur Erteilung einer Bankaus- kunft befugt ist und allgemein bei dem Vorliegen eines berechtigten Interesses im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unter diesen Voraussetzungen können Emp- fänger personenbezogener Daten z. B. sein: – Bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung: öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht, Europäische Bankenaufsichtsbehörde, Europäische Zentralbank, Finanzbehörden, Strafverfolgungsbehörden). – Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtun- gen, an die die Bank zur Durchführung der Geschäftsbeziehung personenbezo- gene Daten übermittelt (je nach Vertrag). – Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die der Bank eine Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt wurde bzw. für die der Kunde die Bank vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit hat (z. B. Vermittler/Untervermittler sowie deren Vermittlerzentrale oder gegebenenfalls deren IT-Dienstleister oder der von Ihnen beauftragte Vermögensverwalter). – Auskunfteien wie die EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH, Lin- denhof 1–3, D-61279 Grävenwiesbach (EURO-PRO), denen die Bank im Rah- men des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden erhobene personenbezogene Daten über die Durchführung dieser Geschäftsbeziehung übermittelt. Rechts- grundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 lit. b und Artikel 6 Ab- satz 1 lit. f der DSGVO. Auskunfteien wie die EURO-PRO Gesellsch...
Datenweitergabe. Der Leasingnehmer steht dafür ein, dass die schriftliche Mitteilung des PIN- Codes, sofern sie nach Erhalt nicht vernichtet wurde, an einem sicheren Ort und nicht in unmittelbarer Nähe der Karte aufbewahrt wird; entsprechendes Der Leasingnehmer wird gemäß § 33 Abs. 1 BDSG darauf hingewiesen, dass die im Rahmen dieser Vereinbarung anfallenden Daten sowohl von den Tankkartenakzeptanzstellen als auch von den auf den Tankkarten gilt für Aufzeichnungen von PIN-Codes. Der Leasingnehmer wird dafür Sorge tragen, dass der Karteninhaber den PIN-Code strengstens geheim hält; für die Weitergabe des PIN-Codes und/oder der Tankkarte durch den Karteninhaber an Dritte ist im Verhältnis zu Xxxxxx ausschließlich der Leasingnehmer verantwortlich. Ferner steht der Leasingnehmer nach Zugang von Karte und PIN-Code dafür ein, dass der Karteninhaber die Tankkarte an der dafür vorgesehenen Stelle unterzeichnet und zum Schutz vor Diebstahl oder sonstigem Verlust stets sorgsam verwahrt. Der Leasingnehmer stellt weiterhin Xxxxxx von jeglicher Haftung frei, sofern der Karteninhaber bei der Benutzung der Tankkarte sich vorsätzlich oder fahrlässig von den Regelungen des Full-Service-Vertrages abweichende Vorteile verschafft. Der Leasingnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass jeder Verlust oder eine missbräuchliche Verwendung von Tankkarten Allane unverzüglich angezeigt wird. Die Anzeige hat zu erfolgen: per Telefax an Allane Leasing SE Xxxxxxxxxxx. 0 00000 Xxxxxxx Telefax: + 49 (0) 89 / 7 44 44 8 59 09 oder per Mail an xxxxxxxxxx@xxxx-xxxxxxx.xxx Sofern Xxxxxx die Anzeige außerhalb der üblichen Geschäftszeiten zugeht (diese sind - mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen im Freistaat Bayern - Montag bis Xxxxxxx 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr), gilt die Anzeige als zu Beginn der nächsten auf den Eingang der Anzeige folgenden Geschäftszeit zugegangen. Allane wird die Tankkarte unverzüglich sperren lassen. Xxxxxx übernimmt die Haftung für alle Schäden, die aus einer unbefugten oder missbräuchlichen Verwendung der Tankkarte bei Allane entstehen, es sei denn, ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Leasingnehmers/Karteninhabers hat zur Entstehung des Schadens beigetragen. Eine grobe Fahrlässigkeit liegt insbesondere bei einer Verletzung der oben bezeichneten Sorgfaltspflichten durch den Karteninhaber vor. Die Rechte von Xxxxxx gegenüber demjenigen, der die Tankkarte unbefugt oder missbräuchlich verwendet hat, bleiben unberührt. Bei Leistungsstörungen (z.B. in Gestalt einer Motorschädig...
Datenweitergabe. 4.1. Der Unternehmer nimmt davon Kenntnis, dass ABCERT aufgrund der Ökoverordnungen verpflichtet ist, zuständige Behörden oder Dritte über ihre im Rahmen der Kontrollmaßnahmen gewonnenen Erkenntnisse zu unterrichten. Soweit eine entsprechende Verpflichtung besteht, wird ABCERT dieser nachkommen. Beispielhaft werden folgende Mitteilungspflichten, welche ABCERT in den Ökoverordnungen auferlegt sind, genannt: ABCERT ist verpflichtet, der zuständigen Behörde regelmäßig bzw. immer auf deren Ersuchen, die Ergebnisse der Kontrollen mitzuteilen und unverzüglich die zuständige Behörde zu unterrichten, wenn ein Verstoß festgestellt oder vermutet wird. Bei festgestellten Verstößen muss die ABCERT die Kontrollbehörden/Kontrollstellen der betroffenen Kunden bzw. Lieferanten informieren. Bei festgestellten Verstößen oder Verdacht darauf muss ABCERT im Rahmen einer OFIS-Meldung die BLE informieren, wenn Kunden oder Lieferanten betroffen sind, die ihren Geschäftssitz nicht in Deutschland haben. ABCERT muss die Zertifikate auf einer dafür vorgesehenen Plattform veröffentlichen.
Datenweitergabe. Heimische Landwirtschaft UG wird die mit Ihrer Einwilligung erhobenen und gespeicherten Daten nicht an Dritte weitergeben. Ausnahmsweise und nur nach Bedarf können Informationen von auch an Geschäftspartner, Dienstleister, Dritte oder Subun- ternehmen weitergegeben werden. Das kann erfor- derlich sein, um eine von Ihnen gewünschte Dienst- leistung zu erbringen, wie zum Beispiel Bestellab- wicklungen, zu Zwecken des Kundenservice oder um Sie über Services oder Produkte zu informieren. Weiterhin ausgenommen sind Fälle Ihrer Anfragen bei unseren Kooperationspartnern oder Einzelfälle, zu denen Sie ausdrücklich Ihre Einwilligung erklä- ren oder die durch konkludentes Verhalten zustan- de kommen. Bei der Weitergabe persönlicher Daten an Dritte beschränken wir uns auf diejenigen Infor- mationen, die zur Erbringung der jeweiligen Dienst- leistungen nötig sind. Selbstverständlich sind unse- re Geschäftspartner verpflichtet, die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Die Haf- tung dafür obliegt den Geschäftspartnern. Die Heimische Landwirtschaft UG kann infolge gesetzlicher Pflicht gezwungen sein, Ihre Daten und zugehörige Informationen auf gerichtliche oder behördliche Anordnung offenzulegen. Im Fall einer Übernahme oder der Verschmelzung mit einem anderen Unternehmen kann eine Offen- legung oder Weitergabe persönlicher Daten an potenzielle oder tatsächliche Käufer erforderlich sein. Die Heimische Landwirtschaft UG wird in einem solchen Fall einen möglichst hohen Schutz der Daten anstreben.
Datenweitergabe. Zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO geben wir Ihre Daten an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung bestellter Waren erforderlich ist. Je nach dem, welchen Zahlungsdienstleister Sie im Bestellprozess auswählen, geben wir zur Abwicklung von Zahlungen die hierfür erhobenen Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut und ggf. von uns beauftragte Zahlungsdienstleister weiter bzw. an den ausgewählten Zahlungsdienst. Zum Teil erheben die ausgewählten Zahlungsdienstleister diese Daten auch selbst, soweit Sie dort ein Konto anlegen. In diesem Fall müssen Sie sich im Bestellprozess mit Ihren Zugangsdaten bei dem Zahlungsdienstleister anmelden. Es gilt insoweit die Datenschutzerklärung des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.
Datenweitergabe. Der/die Personensorgeberechtigte(n) erklärt/ erklären sich bereit, dem Schulträger und/ oder der Schule alle zur Erfüllung des Auftrages der Betreuungsmaßnahme notwendigen Daten über das Kind und seine Person mitzuteilen. Schulträger und Schule verpflichten sich sämtliche Daten entsprechend der DSGVO (Datenschutz- grundverordnung) vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Personen weiter- zugeben oder diesen zugänglich zu machen. Der/die Personensorgeberechtigte(n) verpflichtet(en) sich den Betreuungsvertrag zu erfüllen und an die Gemeinde die vereinbarten Elternbeiträge zu zahlen. Kosten durch eventuelle Rücklastschriften werden der/dem/den Personensorgeberechtigten belastet. Ich willige ein, dass durch die Schulverwaltung der Gemeinde Neunkirchen- Seelscheid meine personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Die beigefügten Hinweise zur Verarbeitung meiner Daten habe ich zur Kenntnis ge- nommen.
Datenweitergabe. Zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO geben wir Ihre Daten an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung bestellter Waren erforderlich ist. Je nach dem, welchen Zahlungsdienstleister Sie im Bestellprozess auswählen, geben wir zur Abwicklung von Zahlungen die hierfür erhobenen Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut und ggf. von uns beauftragte Zahlungsdienstleister weiter bzw. an den ausgewählten Zahlungsdienst. Zum Teil erheben die ausgewählten Zahlungsdienstleister diese Daten auch selbst, soweit Sie dort ein Konto anlegen. In diesem Fall müssen Sie sich im Bestellprozess mit Ihren Zugangsdaten bei dem Zahlungsdienstleister anmelden. Es gilt insoweit die Datenschutzerklärung des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Entsprechendes gilt für die Datenweitergabe an unsere Hersteller bzw. Großhändler in den Fällen, in denen sie den Versand für uns übernehmen (Streckengeschäft). Sofern Sie uns hierzu während oder nach Ihrer Bestellung Ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt haben, geben wir aufgrund dieser gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO Ihre E- Mail-Adresse und Telefonnummer an den ausgewählten Versanddienstleister weiter, damit dieser vor Zustellung zum Zwecke der Lieferungsankündigung bzw. -abstimmung Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann. Die Einwilligung kann jederzeit durch eine Nachricht an die unten beschriebene Kontaktmöglichkeit oder direkt gegenüber dem Versanddienstleister unter im Folgenden aufgeführten Kontaktadresse widerrufen werden. Nach Widerruf löschen wir Ihre hierfür angegebenen Daten, soweit Sie nicht ausdrücklich in eine weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben oder wir uns eine darüber hinausgehende Datenverwendung vorbehalten, die gesetzlich erlaubt ist und über die wir Sie in dieser Erklärung informieren. PPL CZ s. r. o. K Xxxxxxxx 00 000 00 Xxxxxxxxx, Xxxxxx Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx Wenn Sie sich zu unserem Newsletter anmelden, verwenden wir die hierfür erforderlichen oder gesondert von Ihnen mitgeteilten Daten, um Ihnen regelmäßig unseren E-Mail- Newsletter aufgrund Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO zuzusenden. Die Abmeldung vom Newsletter ist jederzeit möglich und kann entweder durch eine Nachricht an die unten beschriebene Kontaktmöglichkeit oder über einen dafür vorgesehenen Link im Newsletter erfolgen. Nach Abmeldung löschen wir Ihre E-Mail- Adresse aus der Empfängerliste, soweit Sie nicht ausdrücklich in eine weite...
Datenweitergabe. Persönliche Daten wie Name, Anschrift und Anmietungsdaten können an Behörden bei behördlichen Anfragen oder bei behaupteten Rechtsverletzungen Dritter weitergegeben werden. Navigationsdaten und Daten von mit dem Fahrzeug gekoppelten Geräten können während der Mietdauer im Fahrzeug gespeichert werden. Der Mieter ist selbst für das Löschen dieser Daten verantwortlich, was durch Zurücksetzen der Systeme auf Werkseinstellung erfolgen kann. MZTS ist nicht zur Löschung dieser Daten verpflichtet.