Änderungen der Leistung vor Reisebeginn. 6.1. Der Reisevermittler setzt den Reisenden an der von ihm zuletzt bekanntgegebenen Adresse klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email) über unerhebliche Änderungen des Inhalts des Pauschalreisevertrages, die sich der Reiseveranstalter im Pauschalreisevertrag vorbehalten hat und die er einseitig gemäß § 9 Abs 1 PRG vornimmt, in Kenntnis.
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Samples: www.mondial-medica.at, c.ccdn.hu, www.toptravel.at
Änderungen der Leistung vor Reisebeginn. 6.17.1. Der Reisevermittler setzt den Reisenden an der von ihm zuletzt bekanntgegebenen Adresse klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email) über unerhebliche Änderungen des Inhalts des Pauschalreisevertrages, die sich der Reiseveranstalter im Pauschalreisevertrag vorbehalten hat und die er einseitig gemäß § 9 Abs 1 PRG vornimmt, in Kenntnis.
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Samples: www.zischka.at, viamontes.at
Änderungen der Leistung vor Reisebeginn. 6.17.1. Der Reisevermittler setzt den Reisenden an der von ihm zuletzt bekanntgegebenen Adresse klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften dauer- haften Datenträger (z.B. Papier, Email) über unerhebliche Änderungen des Inhalts des Pauschalreisevertrages, die sich der Reiseveranstalter im Pauschalreisevertrag vorbehalten hat und die er einseitig gemäß § 9 Abs 1 PRG vornimmt, in Kenntnis.
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Samples: www.mobilito.at
Änderungen der Leistung vor Reisebeginn. 6.1. 7.1 Der Reisevermittler setzt den Reisenden an der von ihm zuletzt bekanntgegebenen Adresse klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email) über unerhebliche Änderungen des Inhalts des PauschalreisevertragesReisevertrages, die sich der Reiseveranstalter im Pauschalreisevertrag Reisevertrag vorbehalten hat und die er einseitig gemäß § 9 Abs 1 PRG vornimmt, in Kenntnis.
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Samples: www.komet-reisen.at
Änderungen der Leistung vor Reisebeginn. 6.11.22. Der Reisevermittler setzt den Reisenden an der von ihm zuletzt bekanntgegebenen Adresse klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email) über unerhebliche Änderungen des Inhalts des Pauschalreisevertrages, die sich der Reiseveranstalter im Pauschalreisevertrag vorbehalten hat und die er einseitig gemäß § 9 Abs 1 PRG vornimmt, in Kenntnis.
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Samples: www.mobilereiseberatung.at