Änderungen der Risikoprämie Musterklauseln

Änderungen der Risikoprämie. 1 Für die von der (internen) Rückversicherung von PUBLICA bezogenen Versicherungsleistungen legt die Kassenkommission die Höhe der Prämien sowie die Prinzipien für die allfällige Vergütung von Überschüssen fest.
Änderungen der Risikoprämie. Das Vorsorgewerk Bund ist nicht rückversichert. Das paritätische Organ des Vor- sorgewerks beschliesst auf Empfehlung von PUBLICA über die Höhe der Risi- koprämie. Beschlossene Prämienanpassungen werden den Arbeitgebern vor deren in Kraft treten mitgeteilt.

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  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.