Änderungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Musterklauseln

Änderungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vorbehaltlich des Rechts der Bank, jederzeit einen neuen Dienst hinzuzufügen, den Zugang oder die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen für Internet und Fernabsatz mit jedem neuen Gesetz oder neuen Verordnung in Übereinstimmung zu bringen, kann die Bank die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen für Internet und Fernabsatz nur durch eine Mitteilung an den Kunden ändern, in der die Änderungen mindestens zwei Monate vor deren Inkrafttreten angekündigt werden. Die Existenz der Änderungen wird dem Kunden mittels einer Benachrichtigung zur Kenntnis gebracht, welche über den Zugang, über die den Kontoauszügen beigefügten Mitteilungen oder mittels jedes weiteren von der Bank an den Kunden adressierten Schriftverkehr (per Post und/oder elektronisch) mitgeteilt wird. Die vorliegenden geltenden Allgemeinen Bedingungen für Internet und Fernabsatz können darüber hinaus über die Website der Bank eingesehen werden. Sofern der Kunde diesen Änderungen nicht zustimmen möchte, muss er vor dem Datum ihres Inkrafttretens seinen Vertrag über den Zugang zum Internet Service sowie sein Girokonto und/oder seine online bestellten Finanzprodukte und –dienstleistungen schriftlich kündigen . Diese Kündigung erfolgt, sofern keinen anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, kostenfrei und mit sofortiger Wirkung. Die Nichtausübung dieses Rechts durch den Kunden gilt automatisch als dessen Zustimmung zu den durchgeführten Änderungen. Die neuen Bestimmungen gelten sowohl für künftige Transaktionen als auch für Transaktionen, die vor dem Inkrafttreten der Änderungen begonnen wurden. Darüber hinaus kann die Bank jederzeit sämtliche oder einen Teil der für den Zugang und insbesondere für die Identifizierungselemente erforderlichen technischen Anforderungen ändern, um die Sicherheit des Zugangs zu verbessern und um diesen an neue technische Entwicklungen anzupassen. Der Kunde wird über diese Änderungen auf die in vorliegendem Absatz festgelegte Weise informiert. Die Annullierung oder Nichtanwendbarkeit einer der Klauseln der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen für Internet und Fernabsatz zieht in keinem Fall die Annullierung der anderen Klauseln nach sich, welche uneingeschränkte Gültigkeit behalten.

Related to Änderungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.