Zugang zum Internet Musterklauseln

Zugang zum Internet. 1.1 Der Telekommunikationsnetzbetreiber gewährt dem Kunden im Rahmen seiner technischen, betrieblichen und rechtlichen Möglichkeiten nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen für die Dauer des Vertrages einen Zugang zum Internet (nachfolgend „Internetanschluss“). Der Telekommunikationsnetzbetreiber stellt dem Kunden dafür einen Breitbandanschluss mit der gebuchten Bandbreite zur Verfügung und wird ihm über diesen Breitbandanschluss den Zugang zum Internet mit der höchstmöglichen Übertragungsgeschwindigkeit ermöglichen. Die konkrete Übertragungsleistung ist jedoch auch von der Leistung des Providers des Empfängers oder Senders (nachfolgend „Gegenstelle“), von der Leistung der Verbindungsnetze Dritter, einem ggf. kundeneigenen Zugangsendgerät und von der Leistungsfähigkeit der vom Kunden eingesetzten sonstigen Hard- und Software abhängig. Der Telekommunikationsnetzbetreiber haftet nicht für eine von ihm nicht zu vertretende Einschränkung der Übertragungsgeschwindigkeit aufgrund der Leistung der Gegenstelle, der Leistung der Verbindungsnetze Dritter und/oder der vom Kunden eingesetzten Hard- und Software, soweit diese nicht von dem Telekommunikationsnetzbetreiber zur Verfügung gestellt wurde, oder für Einschränkungen der Übertragungsgeschwindigkeit im Internet außerhalb des Breitbandnetzes des Telekommunikationsnetzbetreiber. Darüber hinaus kann durch die Nutzung einer WLAN-Verbindung die Übertragungsgeschwindigkeit eingeschränkt sein.
Zugang zum Internet. Vodafone ermöglicht das Übermitteln von IP-Paketen zwischen den an das Internet angeschlossenen Rechnern. Hierzu werden Übergänge zu weiteren IP-Netzen zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch des Kunden auf die Einrichtung oder den Weiterbetrieb bestimmter Übergänge besteht nicht. Der Kunde kann Verbindungen entgegennehmen oder durch Vodafone Verbindungen zu anderen Anschlüssen herstellen lassen. Durch die technischen Gegebenheiten anderer Telekommunikationsnetze kann die Übertragungsgeschwindigkeit eingeschränkt sein. Die am Internet-Zugang des Kunden konkret erreichbare Übertragungs-geschwindigkeit ist durch die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung des Kunden, insbesondere durch die sog. Leitungsdämpfung, die sich aus der Länge der Anschlussleitung -gemessen vom Anschluss des Kunden bis zum nächsten Hauptverteiler- und dem Leitungsdurchmesser errechnet, bedingt. Daneben beeinflussen weitere Faktoren, wie zum Beispiel das sog. Nebensprechen durch andere Teilnehmer oder die Übertragungsstrecke zwischen dem DSL-Router und einem Kunden-PC, die Leistungsfähigkeit des Kunden-PCs, die Betriebs- systemeinstellungen des Kunden-PCs, die verwendete Paketgröße/Frame Länge, die Anzahl der Verbindungen und die Browsereinstellungen die bei der Option Business Internet konkret erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit. Weiterhin ist die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung u.a. von der Netzauslastung des Internet-Backbones, von der Übertragungsgeschwindigkeit des angewählten Servers des jeweiligen Contentanbieters abhängig. Vodafone stellt einen der unten aufgeführten Business Internet-Zugänge bereit, wenn der ermittelte Dämpfungswert der Teilnehmeranschlussleitung nach dem Stand der Technik die angegebenen Übertragungsgeschwindigkeiten des jeweiligen Business Internet -Zuganges ermöglicht. Vodafone nimmt keine Verkehrs-Management-Maßnahmen vor, durch welche die Qualität des Internetzugangs, die Privatsphäre oder der Schutz personenbezogener Daten beeinträchtigt wird. Um Engpasssituationen zu vermeiden behält Vodafone sich jedoch vor, Verkehrs-Management-Maßnahmen einzuführen, um den Verkehrsfluss zu optimieren. Gleiches gilt für Maßnahmen zur Sicherung der Integrität und Sicherheit des Netzes sowie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlicher Maßnahmen z.B. für Katastrophenfälle. Erwirbt der Kunde zusätzlich zum Internetzugang weitere Zusatzdienste, können diese priorisiert behandelt sein, um bestimmte Qualitätsparameter zu erfüllen. Aus der Nut...
Zugang zum Internet. 8.1 Der ISP gewährt dem Kunden im Rahmen seiner technischen, betrieblichen und rechtlichen Möglichkeiten nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmun- gen für die Dauer des Vertrages einen Zugang zum Internet (nachfolgend „Internetanschluss“). Der ISP wird die ihm höchstmögliche Übertragungsge- schwindigkeit entsprechend der mit dem Kunden vereinbarten Dienstevari- ante ermöglichen. Die Übertragungsleistung ist jedoch auch von der Leistung des Providers des Empfängers oder Senders (nachfolgend „Gegenstelle“), von der Leistung der Verbindungsnetze Dritter und von der Leistungsfähig- keit der vom Kunden eingesetzten Hard- und Software abhängig. Der ISP haftet nicht für eine von ihm nicht zu vertretende Einschränkung der Über- tragungsgeschwindigkeit aufgrund der Leistung der Gegenstelle, der Leis- tung der Verbindungsnetze Dritter und/oder der vom Kunden eingesetzten Hard- und Software, soweit diese nicht von dem ISP zur Verfügung gestellt wurde, oder für Einschränkungen der Übertragungsgeschwindigkeit im Inter- net außerhalb des Breitbandnetzes des ISPs. Darüber hinaus kann durch die Nutzung einer WLAN-Verbindung die Übertragungsgeschwindigkeit einge- schränkt sein.
Zugang zum Internet. Voraussetzung für die vertragsgemässe Nutzung der Somfy-Services und den Zugang hierzu ist ferner, dass der Teilnehmer am Ort der Nutzung des Hausautomatisierungssystems in eigener Verantwortung für eine Internetzugangsberechtigung und dafür sorgt, dass die technischen Voraussetzungen für einen jederzeitigen störungsfreien Zugang zum Internet erfüllt sind. Kosten, die zur Erfüllung dieser technischen Bedingungen anfallen, sind vom Teilnehmer zu tragen und sind in den Entgelten für die Somfy-Services nicht enthalten. Sofern der Teilnehmer einen Somfy-Service auswählt, bei dem auch die Steuerung eines Hausautomatisationssystems per Telefon möglich ist muss er während der Dauer der Inanspruchnahme dieses Somfy-Service Zugang zu einen Telefonanschluss haben() sowie über ein Telefonabonnement bei einem Telefonanbieter verfügen. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass seine technische undinformationstechnisch ausgerüstete Anlage (z.B. Software, Betriebssystem)funktionstauglich und geeignet sein muss, den Vorgaben der technischen Dokumentation des jeweiligen Somfy-Services zu entsprechen. Diese technischen Informationen müssten ihm vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellten worden sein. Es obliegt dem Teilnehmer die Kompatibilität seiner technischen undinformationstechnisch ausgerüsteten Anlage (z.B. Software, Betriebssystem) mit dem Somfy- Service zur Fernsteuerung des Hausautomatisierungs-Systems sicherzustellen.
Zugang zum Internet. SwS PL gewährt lediglich den Zugang des Kunden zum Internet und stellt die Verbindung zum Internet her. Bei den über das Internet abruf- baren Informationen handelt es sich – soweit nicht ausdrücklich anders angegeben – um fremde Informationen, für die SwS PL nicht verantwort- lich ist. Entsprechend übernimmt SwS PL keine Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Qualität der von Dritten angebotenen und vom Kun- den abgerufenen Informationen sowie deren Verwendung durch den Kunde. – Der Kunde verpflichtet sich die allgemeinen und besonderen Informati- onspflichten gemäß §§ 5 und 6 Telemediengesetz (TMG) zu beachten, insbesondere die gespeicherten Informationen als eigene zu kennzeich- nen und Name und Anschrift anzugeben. SwS PL und ihre Erfüllungs- gehilfen werden von sämtlichen Ansprüchen Dritter freigestellt, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der überlassenen Leistungen durch den Kunde beruhen und sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der überlassenen Leistungen verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, hat der Kunde seinen Verdacht unverzüglich mündlich und sodann nochmals schriftlich an SwS PL zu melden. – SwS PL ist nicht verpflichtet, E-Mails des Kunden zu befördern bzw. E- Mails an den Kunde zu übermitteln, wenn der Verdacht besteht, dass die E-Mails virenbehaftet sind oder sonstige Schadsoftware, gleich welcher Art (z.B. Trojaner), enthalten. Um Viren-Mails zu erkennen und von der Beförderung bzw. Übermittlung auszuschließen, ist SwS PL berechtigt, geeignete Filtersoftware zum Einsatz zu bringen. Eine Verpflichtung zum Einsatz derartiger Software besteht nicht. – SwS PL bietet dem Kunden eine Filtersoftware zur Filterung von E-Mails an, bei denen der Verdacht besteht, dass es sich um Werbe-E-Mails handelt, die dem Kunde ohne dessen Einverständnis zugesandt werden (Spam-Mails). Spam-Mails werden nur mit Einwilligung des Kundenun- terdrückt.
Zugang zum Internet. (1) WISPOL ermöglicht dem Kunden für die Dauer des Vertrages einen volumen- sowie zeitunabhängigen Zugang zum Internet (Daten-Flatrate).
Zugang zum Internet. 9.1 Soweit Ratiodata dem Kunden den Zugang zum In- ternet vermittelt, ist Ratiodata nicht verpflichtet, die übermittelten Inhalte einer Überprüfung daraufhin, ob sie schadenstiftende Software (z. B. Viren) ent- halten, zu unterziehen. Ratiodata ist jedoch berech- tigt, die übermittelten Inhalte im Rahmen der ge- setzlichen Möglichkeiten zu prüfen.
Zugang zum Internet. 14 Inhalt der Leistungen § 15 Flat-Tarife § 16 Verfügbarkeit § 17 Vergütung und Abrechnung § 18 Einwendungen des Kunden gegen eine Rechnung § 19 Preisänderungen § 20 Besondere Nebenpflichten des Kunden § 21 Vertragsdauer und Kündigung § 22 Sperre
Zugang zum Internet. 1.1 TELECO gewährt dem Kunden im Rahmen seiner technischen, betrieblichen und rechtli- chen Möglichkeiten nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen für die Dauer des Vertrages einen Zugang zum Internet.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.