Änderungen des Leistungsangebots und dieser Sonderbedingungen. (1) Der Teilnehmer kann die Multibanking-Zusatzdienste in dem Umfang nutzen, wie sie von der Bank aktuell angeboten werden. Die Bank behält sich vor, das Multibanking-Angebot regelmäßig anzupassen und zu verändern, insbesondere weitere Zusatzdienste in das Angebot aufzunehmen und wenig genutzte Funktionen aus dem Angebot zu entfernen. (2) Für Änderungen dieser Sonderbedingungen gilt Ziff. 1 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen Für Die Nutzung Von Multibanking Zusatzdiensten