Änderungen durch den Kunden. Der Kunde kann einen Auftrag nur über die Software und im Rahmen der Möglichkeiten der Software und des Behandlungsplans ändern oder verfeinern. Wenn eine Änderung des Behandlungsplans erforderlich und vom Kunden genehmigt ist, muss der Kunde einen Änderungsauftrag über die Software einreichen, der die neuen Herstellungsspezifikationen enthält.
Änderungen durch den Kunden. 7.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderun- gen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). Railtour-Frantour ist jedoch darum bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern railtour-Frantour auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vornimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von CHF 100.– pro Person, maximal aber CHF 200.– pro Auftrag an.
7.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von railtour-Frantour schriftlich bestätigt wurde.
7.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen werden nicht urückerstattet. Noch nicht in Anspruch genommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche Bestätigung des Leistungsträgers an railtour- Frantour ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden.
Änderungen durch den Kunden a) Änderungen an der Jahreskarte sind jeweils zum Monatsersten des Folgemonats möglich. Hierzu zählt die Änderung der räumlichen Gültigkeit sowie ein Umstieg beispielsweise auf ein Job-Ticket, die 9-Uhr-Jahreskarte bzw. auf das Seniorenticket Hessen. Der Änderungsantrag hat, soweit nichts Abweichendes zugelassen wird, schriftlich zu erfolgen.
b) Alle Änderungen bei Jahreskarten im Abonnement müssen dem ausgebenden Unternehmen bis zum 10. des Vormonats gemeldet werden.
c) Bei einer Jahreskarte ohne automatische Verlängerung (Direktkauf) sowie bei Umstieg auf ein JobTicket oder eine FirmenCard kann der Änderungsantrag bis zum Ende des Vormonats eingereicht werden.
d) Bei einer Jahreskarte auf einer Chipkarte können die Änderungen bei allen RMV- Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol beantragt werden. Die entsprechenden Änderungen werden in diesem Fall auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt und müssen entweder an einer Vertriebstelle oder einem Fahrkartenautomaten mit eTicket-Akzeptanzsymbol aktualisiert werden. Die Änderung erfolgt in der Weise, dass eine neue Jahreskarte für 12 aufeinander folgende Kalendermonate zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt wird.
e) Bei einer Jahreskarte als Papierfahrkarte erfolgt die Änderung in der Weise, dass eine neue Jahreskarte für 12 aufeinander folgende Kalendermonate zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt und zugesandt wird. Spätestens 3 Tage nach Beginn der Gültigkeit der neuen Jahreskarte muss die bisherige Jahreskarte an das ausgebende Unternehmen zurückgegeben werden. Solange die bisherige Jahreskarte dem Unternehmen nicht vorliegt, hat der Kunde den bisherigen monatlichen Betrag weiterhin zu zahlen.
f) Preisunterschiede aufgrund der gewünschten Änderungen werden gemäß Tarif ver-/berechnet. Bei einmaliger Zahlung im Voraus wird für jeden genutzten Monat 1/12 des am ersten Gültigkeitstag gültigen Tarifpreises des genutzten Jahreskartenangebotes berechnet. Bei monatlicher Abbuchung wird für jeden genutzten Monat 1/12 des am ersten Gültigkeitstag im jeweiligen Nutzungsmonat gültigen Tarifpreises des genutzten Jahreskartenangebotes berechnet.
Änderungen durch den Kunden. Änderungen seitens des Kunden bei der dem Wartungsvertrag unterliegenden Anlage/bei den Geräten, auch die Aufgabe der Nutzung der Geräte insgesamt oder die Auswechslung der Hardware als Ganzes oder in Teilen entbindet den Kunden nicht von der Zahlpflicht.