XXXXX, KÜNDIGUNG Musterklauseln

XXXXX, KÜNDIGUNG. Ein Supportvertrag beginnt mit dem im Bestellschein vereinbarten Beginn der Leistungspflicht und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht zuvor von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Zur Sonderkündigung des Kunden wegen Preiserhöhung x. Xxxxxx 8.4. Shyann Networks GmbH hat ein Sonderkündigungsrecht mit Frist von einem Monat zum Quartalsende für den Fall, dass sie trotz ordnungsgemäßer Eindeckung nicht mehr die nötigen Ersatzteile bekommt. Änderungen seitens des Kunden bei der dem Wartungsvertrag unterliegenden Anlage/bei den Geräten, auch die Aufgabe der Nutzung der Geräte insgesamt oder die Auswechslung der Hardware als Ganzes oder in Teilen entbindet den Kunden nicht von der Zahlpflicht. Eine Kündigung gem. § 649 BGB ist ausgeschlossen. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
XXXXX, KÜNDIGUNG. Ein Supportvertrag (Servicevereinbarung, Monitoring, Patchmanagement, Miete von Cloud-Lösungen über Acs als Distributionspartner) läuft unbegrenzt und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden, erstmals zum Ende des ersten Vertragsjahres, das auf den Abschluss des Vertrages folgt. Eine Kündigung gemäß § 649 BGB ist ausgeschlossen. Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen, bleibt unberührt. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
XXXXX, KÜNDIGUNG. 3.1 Der Vertrag endet: a) Wenn bestimmte Arbeiten durchgeführt werden sollen, mit deren Abschluss. b) Wenn der Vertrag auf unbefristete Zeit abgeschlossen ist, durch Kündigung. Die Kündigung hat schriftlich zu er- folgen. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende. 3.2 Soweit der Kunde bei der Kendox verbindlich Dienstleistungen bestellt, der dazu vereinbarte Termin jedoch vom Auf- traggeber weniger als 2 Wochen vor dem Termin storniert wird, wird eine Stornierungsvergütung nach der seit der Bestellung geltenden Preisliste für Dienstleistungseinsätze der Kendox wie folgt berechnet: a) 7 Tage vor dem vereinbarten Einsatztermin 50 % der Vergütung b) Weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Einsatztermin 75 % der Vergütung
XXXXX, KÜNDIGUNG. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, beginnt der Vertrag mit der Bestätigung des Angebotes durch den Kunden. Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit Übersendung der Netzwerkinventarisierung durch NECOTEK an den Kunden. Ist eine solche nicht beauftragt, beginnt die Zahlungspflicht mit dem tatsächlichen Beginn der Servicearbeiten durch NECOTEK. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 36 Monaten und verlängert sich nach Ablauf automatisch um jeweils weitere 36 Monate, sofern er nicht von einer der Parteien schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Erweiterungen des Leistungsumfangs, zum Beispiel durch Vereinbarung weiterer zu betreuender Devices stellen einen neuen Vertragsschluss dar mit der Folge, dass eine neue Vertragslaufzeit von 36 Monaten beginnt. NECOTEK hat ein Sonderkündigungsrecht mit Frist von einem Monat zum Quartalsende für den Fall, dass sie trotz ordnungsgemäßer Einwirkung notwendige Ersatzteile nicht mehr bekommt. Eine Kündigung gemäß § 648 BGB ist ausgeschlossen. Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen, bleibt unberührt. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
XXXXX, KÜNDIGUNG. Ein Vertrag über Netzwerkservice läuft unbegrenzt und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, erstmals zum Ende des zweiten vollen, auf den Vertragsschluss folgenden Kalenderjahres. DSG hat ein Sonderkündigungsrecht mit Frist von einem Monat zum Quartalsende für den Fall, dass sie trotz ordnungsgemäßer Einwirkung notwendige Ersatzteile nicht mehr bekommt. Eine Kündigung gemäß § 648 BGB ist ausgeschlossen. Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen, bleibt unberührt. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
XXXXX, KÜNDIGUNG. 7.1. Serviceverträge treten mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und dauern, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist oder sich nicht aus der Natur des Vertrages etwas anderes ergibt, bis zum Ende der im Vertrag vereinbarten Laufzeit. Support-4-IT kann diese Verträge bezüglich einzelner Serviceleistungen an Hard- und Software mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende kündigen, wenn die betreffende Hard- oder Software von Support-4-IT generell nicht mehr gewartet bzw. gepflegt wird ("end of service life"). 7.2. Wird der Servicevertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, können der Vertrag oder einzelne Positionen daraus von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden, jedoch nur, falls dadurch eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten nicht unterschritten wird. 7.3. Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist bleibt unberührt. Support-4-IT kann den Servicevertrag aus wichtigem Grund insbesondere dann kündigen, wenn • ein Zahlungsrückstand von mehr als 45 Tagen besteht, • der Kunde eine Vertragspflicht schwer oder trotz Mahnung wiederholt verletzt, • der Kunde zahlungsunfähig wird, einem Insolvenzverfahren unterliegt oder wenn entsprechende Verfahrensanträge mangels einer die Kosten deckende Masse abgelehnt wurden. • kein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung durch den Kunden ist die während der Vertragslaufzeit erfolgte Veräußerung oder Außerbetriebnahme der Vertragsgegenstände durch den Kunden. 7.4. Widerspricht der Kunde einer Kündigung durch Support-4-IT, die eine Anpassung der Vergütung zum Gegenstand hat, nicht binnen vier Wochen ab Zugang durch schriftliche Mitteilung, gilt die geänderte Vergütung als vereinbart.
XXXXX, KÜNDIGUNG. Ein Vertrag über Netzwerkservice hat eine Laufzeit von 36 Monaten und verlängert sich automatisch um jeweils zwölf Monate, wenn er nicht zuvor mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. NETWORK ASSISTANCE hat ein Sonderkündigungsrecht mit Frist von einem Monat zum Quartalsende für den Fall, dass sie trotz ordnungsgemäßer Einwirkung notwendige Ersatzteile nicht mehr bekommt. Eine Kündigung gemäß § 648 BGB ist ausgeschlossen. Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen, bleibt unberührt. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
XXXXX, KÜNDIGUNG. Ein Supportvertrag läuft unbegrenzt und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden, erstmals zum Ende des 1ten Jahres, das auf den Abschluss des Vertrages folgt. IT4YOU hat ein Sonderkündigungsrecht mit Frist von einem Monat zum Quartalsende für den Fall, dass sie nicht mehr trotz ordnungsgemäßer Einwirkung notwendige Ersatzteile bekommt. Eine Kündigung gemäß § 648 BGB ist ausgeschlossen. Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen, bleibt unberührt. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
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  • Kündigung Xxxxxx wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Beendigung (1) Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen. Die Datenträger des Auftragnehmers sind danach physisch zu löschen. Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen beim Auftragnehmer. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Test- und Ausschussmaterial ist unverzüglich zu vernichten oder physisch zu löschen. (2) Der Auftraggeber hat das Recht, die vollständige und vertragsgemäße Rückgabe und Löschung der Daten beim Auftragnehmer zu kontrollieren. Dies kann auch durch eine Inaugenscheinnahme der Datenverarbeitungsanlagen in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen. Die Vor-Ort-Kontrolle soll mit angemessener Frist durch den Auftraggeber angekündigt werden.

  • Laufzeit, Kündigung Diese Rahmenvereinbarung und die jeweiligen Vermögensverwaltungsaufträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.

  • Entschädigung Du erklärst dich damit einverstanden, uns von sämtlichen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten und Kosten im Zusammenhang mit deiner Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der geltenden Gesetze, einschließlich geistiger Eigentumsrechte und Datenschutzrechte, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten. Du wirst uns unverzüglich unsere Schäden, Verluste, Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit oder aus solchen Ansprüchen erstatten.

  • Laufzeit und Kündigung 5.1 Diese Vereinbarung tritt am in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Im Fall der Verwendung als Modul zum Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag tritt diese Vereinbarung zeitgleich mit dem Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag, jedoch frühestens zum , in Kraft. Wird der Lieferantenrahmenvertrag gekündigt, endet auch die Laufzeit des Moduls Zuordnungsvereinbarung. 5.2 Diese Vereinbarung kann ungeachtet der vorstehenden Ziffer auch von beiden Parteien gesondert schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist jeweils zum Ersten eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich. 5.3 Ansprüche zwischen den Vertragsparteien, die während der Laufzeit dieses Vertrages entstanden sind, bleiben von der Beendigung dieses Vertrages unberührt.

  • Folgen der Kündigung 17.1 Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte nicht mehr benutzt werden. Die Aufwendun- gen, die aus der weiteren Nutzung der gekündigten Karte bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen, hat der Karteninhaber – bzw. haben die gemäß den Ziffern 12.2 bis 12.3 gesamtschuldnerisch Haftenden und bei der BasicCard für Jugendliche der/die Sorge- berechtigte(n) gemäß den Ziffern 13.4 und 13.6 – zu tragen. Unabhängig davon wird die Bank zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Verfügungen mit gekün- digten Karten nach Wirksamwerden der Kündigung zu unterbinden. 17.2 Mit Wirksamwerden der Kündigung des zu- sätzlichen Vertrags über das Einlagengeschäft und/oder die Kreditgewährung mit der Bank (vgl. Ziffer 1.3) ist letztere verpflichtet, etwaiges Gutha- ben samt aufgelaufenen Zinsen auf das zu diesem Zeitpunkt gültige Abrechnungskonto der Karte zu überweisen. Im Falle einer Kreditgewährung ist der gewährte Kredit samt ausstehender Kreditzinsen mit Wirksamwerden der Kündigung des Kreditver- trags fällig gestellt und wird dem zu diesem Zeit- punkt gültigen Abrechnungskonto der Karte belas- tet.

  • Kündigungsfrist Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Ab- schluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen. Abweichend davon gilt im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung: Die Kündigung muss dem Vertragspartner innerhalb eines Monats zugehen • nachdem wir unsere Leistungspflicht anerkannt haben, • nachdem wir zu Unrecht abgelehnt haben oder • nachdem wir Ihnen die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie und wir den Vertrag innerhalb eines Monats seit Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen.

  • Kündigung nach Mahnung Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,

  • Kündigungsfristen 1. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündi- gungsfrist von sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche gekündigt wer- den. 2. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis nach Einhaltung der nachstehenden Kündigungsfristen auf das Ende eines Monats gekündigt wer- den: im 1. Dienstjahr 1 Monat im 2. bis und mit 9. Dienstjahr 2 Monate ab 10. Dienstjahr 3 Monate Diese Fristen dürfen abgeändert werden und sind im Einzelarbeitsvertrag schriftlich festzuhalten. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten des der Kündigung folgenden Monats und läuft immer am Ende eines Monats ab. 3. Für Teilzeitarbeitnehmer und Aushilfen gelten die gleichen Kündigungsfristen. 4. Sowohl die mündliche als auch die schriftliche Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist von der Gegenpartei des Kündigen- den empfangen werden (das Datum des Poststempels einer schriftlichen Kün- digung ist nicht massgebend). 5. Der Kündigende muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt. 6. Dem Arbeitnehmer sind am letzten Arbeitstag sämtliche Lohnguthaben inkl. Fe- rien, Feiertage, Überstunden und Überzeiten (unter Berücksichtigung der Ver- rechnungsmöglichkeiten), Schlussabrechnung und Zeugnis auszuhändigen. 7. Ausnahmsweise können Lohnabrechnungen, die bis Ende des letzten Arbeits- tages nicht erstellt werden können, innerhalb der folgenden 5 Tage erstellt wer- den. In diesem Fall sind Lohn, Schlussabrechnung und Zeugnis dem Arbeitneh- mer nachzusenden.