Änderungen und Aktualisierungen. Wir sind berechtigt, diese Bedingungen zu aktualisieren. Sind die Aktualisierungen signifikant, werden wir Sie über die anstehenden Änderungen informieren. Falls Sie unsere Services danach weiter nutzen, bestätigen Sie Ihre Zustimmung zu den aktualisierten Bedingungen.
12.1 Änderungen an den Bedingungen. SurveyMonkey kann diese Bedingungen jederzeit aus vielerlei Gründen ändern, z. B. um Änderungen der geltenden Gesetze oder Aktualisierungen der Services widerzuspiegeln und neue Services oder Funktionen zu berücksichtigen, aus Sicherheitsgründen oder zur Vermeidung von Missbrauch oder Schaden. Auf der SurveyMonkey-Website wird stets die aktuelle Version veröffentlicht. Ist eine Ergänzung wesentlich, wird SurveyMonkey Sie im Voraus per E-Mail benachrichtigen, um Ihnen die Gelegenheit zu geben, die Änderungen zu prüfen. Die Mitteilung zu Ergänzungen kann nach Ihrer Anmeldung bei Ihrem Konto angezeigt werden. Außer wie anderweitig von uns festgelegt, treten die Änderungen frühestens am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft. Wenn unsere neuen Bedingungen in Kraft sind, geben Sie durch Ihre weitere Nutzung der Services an, dass Sie den aktualisierten Bedingungen zustimmen und dadurch gebunden sind. Falls Sie den an Bedingungen für einen Service vorgenommenen Änderungen nicht zustimmen, sollten Sie die Nutzung des jeweiligen Services einstellen. Sie können Ihr Konto bei uns gemäß Abschnitt 11.1 oben schließen.
Änderungen und Aktualisierungen. (1) Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet Updates, Wartung oder Installationsmaßnahmen („Supportleistungen“) für die Software anzubieten. Solche Supportleistungen können zwischen den Vertragspartnern gesondert vertraglich verhandelt und vereinbart werden.
(2) Die Mängelrechte des Lizenznehmers bleiben von dieser Regelung unberührt.
Änderungen und Aktualisierungen. 7.1 KBC ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Aktualisierungen der Software (Updates) nach eigenem Ermessen zu erstellen.
7.2 KBC ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen der Software an Lizenznehmer auszuliefern, die die Software nicht registriert oder die Aktualisierungsgebühr nicht bezahlt haben.
Änderungen und Aktualisierungen. O&O ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. O&O ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen des Programms solchen Lizenznehmern zur Verfügung zu stellen, die die Software nicht bei O&O registriert oder die Aktualisierungsgebühr nicht bezahlt haben. Jeder ergänzende Programmcode, der Ihnen als Aktualisierung zur Verfügung gestellt wird, wird als Bestandteil der Software betrachtet und unterliegt den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags.
Änderungen und Aktualisierungen. 1) Die B&IT ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen.
2) Die B&IT ist nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer Aktualisierungen der Software zur Verfügung zu stellen, wenn die Software des Lizenznehmers nicht registriert ist und dieser keinen bestehenden Wartungsvertrag zu der Software hat.
3) Bestimmte Nachfolgeprogramme der Software können von der B&IT gegen eine Upgrade-Gebühr lizenziert werden. Erwirbt der Lizenznehmer das Recht zur Nutzung eines solchen Nachfolgepro- gramms, verpflichtet er sich – soweit nicht anders vereinbart – mit Fälligkeit der Upgrade-Gebühr das ersetzte Lizenzprogramm nicht mehr zu nutzen.
Änderungen und Aktualisierungen. 4.1 HSC ist berechtigt, Aktualisierungen der Software zu erstellen und kann dafür eine Aktualisierungs- gebühr verlangen.
4.2 HSC ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen der Software an Lizenznehmer auszuliefern, die die Aktualisierungsgebühr nicht bezahlt haben.
Änderungen und Aktualisierungen. 5.1 KMS ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Aktualisierungen der Software (Updates) zu erstellen. KMS kann für derartige Aktualisierungen eine Aktualisierungsgebühr verlangen
5.2 KMS ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen der Software an solche Kunden auszuliefern, die eine oder mehrere vorhergehende Aktualisierungen zurückgesandt oder die Aktualisierungsgebühr nicht bezahlt haben.
Änderungen und Aktualisierungen. Die bvve-medien GmbH ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet Programmerweiterungen oder Programmänderungen zu erstellen. Änderungen einzelner Leistungen sind durch einseitige Erklärung des Lizenzgebers zulässig, wenn sie den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht unangemessen beeinträchtigen.
Änderungen und Aktualisierungen. Die Software unterliegt einer ständigen Weiterentwicklung unter Beteiligung aller Lizenznehmer. Neue Versionen können Fehlerkorrekturen und Funktionserweiterungen beinhalten und werden dem Lizenznehmer unentgeltlich per Update-Download zur Verfügung gestellt. Der Lizenznehmer wird über neue Versionen per Email und per Veröffentlichung auf der Website xxx.xxxxx0.xxxx informiert oder erhält einen Hinweis innerhalb des Programms.
Änderungen und Aktualisierungen. Der Lizenzgeber ist berechtigt, Aktualisierungen der Software und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach eigenem Ermessen zu erstellen. Lizenznehmer werden rechtzeitig über Änderungen informiert.