Änderungen und Aktualisierungen Musterklauseln

Änderungen und Aktualisierungen. (1) Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet Updates, Wartung oder Installationsmaßnahmen („Supportleistungen“) für die Software anzubieten. Solche Supportleistungen können zwischen den Vertragspartnern gesondert vertraglich verhandelt und vereinbart werden.
Änderungen und Aktualisierungen. 1. Der Lizenzgeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Aktualisierungen der Software (Upgrades) zu erstellen.
Änderungen und Aktualisierungen. 7.1 KBC ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Aktualisierungen der Software (Updates) nach eigenem Ermessen zu erstellen.
Änderungen und Aktualisierungen. O&O ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. O&O ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen des Programms solchen Lizenznehmern zur Verfügung zu stellen, die die Software nicht bei O&O registriert oder die Aktualisierungsgebühr nicht bezahlt haben. Jeder ergänzende Softwarecode, der Ihnen als Aktualisierung zur Verfügung gestellt wird, wird als Bestandteil der Software betrachtet und unterliegt den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags.
Änderungen und Aktualisierungen. Wir sind berechtigt, diese Bedingungen zu aktualisieren. Sind die Aktualisierungen signifikant, werden wir Sie über die anstehenden Änderungen informieren. Falls Sie unsere Services danach weiter nutzen, bestätigen Sie Ihre Zustimmung zu den aktualisierten Bedingungen.
Änderungen und Aktualisierungen. 5.1 KMS ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Aktualisierungen der Software (Updates) zu erstellen. KMS kann für derartige Aktualisierungen eine Aktualisierungsgebühr verlangen
Änderungen und Aktualisierungen. 1) Die B&IT ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen.
Änderungen und Aktualisierungen. Der Lizenzgeber ist berechtigt, Aktualisierungen der Software und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach eigenem Ermessen zu erstellen. Lizenznehmer werden rechtzeitig über Änderungen informiert.
Änderungen und Aktualisierungen. Synprovis ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen.
Änderungen und Aktualisierungen. 5.1. Die MAQSIMA GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Aktualisierungen der Software (Updates) zu erstellen.