Allgemeine Leistungsbedingungen. C.0. Vertragsgegenstand
Allgemeine Leistungsbedingungen. C.0. Vertragsgegenstand C.1. Auftragsbestätigung / Leistungsum- fang C.1.01 C.1.02 C.1.03 C.1.04
Allgemeine Leistungsbedingungen. C.0. Vertragsgegenstand
C.01 Die Software und die Kataloge wie auch die dem Kunden zur Verfügung gestellte Software für Daten-Cloud- Dienste werden in den Bedingungen von Compusoft ins- gesamt als Software bezeichnet.
C.04 Wenn die Software dem Kunden auf Zeit (befristet) zur Nut- zung überlassen wird (Software-Mietvertrag), finden auf einen solchen Vertrag die kaufrechtlichen Gewährleis- tungs- und Schadensersatzregelungen Anwendung, sofern sich aus diesen Bedingungen nichts anderes ergibt.
C.05 Compusoft erbringt diese Leistungen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der gegebenen- falls einschlägigen besonderen Leistungsbedingungen. Für den Inhalt des jeweiligen Vertrages ist, soweit kein beidseitig unterschriebener Vertrag vorliegt, die schriftliche Auftragsbestätigung von Compusoft, gegebenenfalls in Verbindung mit der von Compusoft erstellten Leistungsbe- schreibung massgeblich. Mündliche Abmachungen mit nicht vertretungsberechtigten Mitarbeitern im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit gleichfalls der schriftlichen Bestätigung von Compusoft. Mit Abschluss eines Vertrags durch beiderseitige Unter- schrift, verlieren sämtliche vorangegangenen Aussagen, Verhandlungsprotokolle und Vorverträge ihre Wirksamkeit, es sei denn, es wird im Vertrag auf sie Bezug genommen. Ziffer C.1.03 gilt entsprechend, wenn ein Vertrag durch Auftragsbestätigung von Compusoft bestätigt wird.
Allgemeine Leistungsbedingungen. B.1. Leistungsspektrum / Beratung
Allgemeine Leistungsbedingungen. 1 Informationen zum Versicherer § 2 Anwendbares Recht § 3 Vertragssprache § 4 Vertragsgegenstand § 5 Beginn, Dauer und Geltungsbereich des Schutzes
5.1 Der Schutz beginnt mit dem wirksamen Abschluss eines Darlehens- bzw. Leasingvertrages eines elektrischen Fahrzeugs mit der RCI Banque, unter der Voraussetzung, dass dieser Vertrag den Schutz enthält. Der Schutz ist enthalten, wenn das elektrische Fahrzeug am SWITCH-Programm teilnimmt und durch die RCI Banque dem Versicherer gemeldet wurde.
5.2 Der Schutz endet automatisch nach 12 Monaten. Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Der Schutz endet zudem, wenn der Gruppenversicherungsvertrag beendet wird. § 6 Begünstigte Person § 7 Subsidiarität § 8 Voraussetzungen für die Leistung
8.1 Die begünstigte Person ist verpflichtet, sofern Sie die Leistung dieses Vertrags in Anspruch nehmen möchte, den Assisteur mindestens 5 Tage im Voraus zu informieren, sofern sie die Leistung in Anspruch nehmen möchte.
8.2 Kommt die begünstigte Person diesen Verpflichtungen nicht nach, ist die Leistung ausgeschlossen. § 9 Allgemeine Obliegenheiten § 10 Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzungen
10.1 Verletzt die begünstigte Person eine der genannten Obliegenheiten vorsätzlich, so ist der Versicherer (mit der in § 28 Abs. 2-4 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vorgeschriebenen Einschränkung) von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens der begünstigten Person entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat die begünstigte Person zu beweisen.
10.2 Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit die begünstigte Person nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Leistungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist.
10.3 Verletzt die begünstigte Person eine nach Eintritt des Leistungsfalles bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er die begünstigte Person durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
10.4 Der Versicherer wird ferner von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn die begünstigte Person arglistig über Umstände zu täuschen versucht, die für den Grund oder fü...
Allgemeine Leistungsbedingungen. (Mod. 2/0.00.00.00 NOV2016)
Allgemeine Leistungsbedingungen. Im Übrigen gelten für die Vertragsbeziehung der Parteien und auch für COBUS ADULO Softwarepflegeverträge ergänzend die allgemeinen Leistungsbe-dingungen der COBUS gem. Abschnitt C.
Allgemeine Leistungsbedingungen. Im übrigen gelten für die Vertragsbeziehung der Parteien und auch für Schulungen und Seminare ergänzend die Allgemeinen Leistungs- bedingungen der Avanis.
Allgemeine Leistungsbedingungen. Im Übrigen gelten für die Vertragsbeziehung der Parteien und auch für Beratungsleistungen ergänzend die Allgemeinen Leistungsbedingungen der CAL.
Allgemeine Leistungsbedingungen. Im Übrigen gelten für die Vertragsbeziehung der Parteien ergänzend die übrigen allgemei- nen Geschäftsbedingungen der Net at Work.