Änderungsangebot. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlage- nen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektro- nischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online- Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfol- gend geregelten Zustimmungsfiktion. • aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder • durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder • aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Bank zuständi- gen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Bank in Einklang zu bringen ist und Die Bank wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung • bei Änderungen der Nummern 1 Absatz 2 und 12 Absatz 5 der Ge- schäftsbedingungen und der entsprechenden Regelungen in den Sonderbedingungen oder • bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrags und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder • bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Ent- gelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder • bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkom- men, oder • bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Bank verschieben wür- den. In diesen Fällen wird die Bank die Zustimmung des Kunden zu den Än- derungen auf andere Weise einholen. Macht die Bank von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kos- tenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die Bank den Kun- den in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.
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Samples: www.psd-koblenz.de, www.sparda-bank-hamburg.de, www.bruehlerbank.de
Änderungsangebot. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlage- nen vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektro- nischen Kommunikationsweg elektronischen Kom- munikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online- BankingPSD OnlineBanking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfol- gend nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion. • Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn ° aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder • ° durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder • ° aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Bank zuständi- gen zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Bank in Einklang zu bringen ist und Die Bank wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung • ° bei Änderungen der Nummern 1 Absatz Abs. 2 und 12 Absatz 5 der Ge- schäftsbedingungen Geschäfts- bedingungen und der entsprechenden Regelungen in den Sonderbedingungen Sonderbe- dingungen oder • ° bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrags Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder • ° bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Ent- gelt Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder • ° bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkom- menVertrages gleich- kommen, oder • ° bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Bank verschieben wür- denwürden. In diesen Fällen wird die Bank die Zustimmung des Kunden zu den Än- derungen Änderungen auf andere Weise einholen. Macht die Bank von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kos- tenfrei kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die Bank den Kun- den Kunden in ihrem Änderungsangebot Änderungs- angebot besonders hinweisen.
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Samples: www.psd-rhein-ruhr.de, www.psd-nord.de, www.psd-kiel.de
Änderungsangebot. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlage- nen vorgeschla- genen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektro- nischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online- Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfol- gend geregelten Zustimmungsfiktion. • – aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder • – durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder • – aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Bank zuständi- gen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Bank in Einklang zu bringen ist und Die Bank wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung • – bei Änderungen der Nummern 1 Absatz 2 und 12 Absatz 5 der Ge- schäftsbedingungen Geschäftsbedingungen und der entsprechenden Regelungen in den Sonderbedingungen oder • – bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrags und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder • – bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Ent- gelt Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers Verbrau- chers gerichtet sind, oder • – bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkom- mengleich- kommen, oder • – bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Bank verschieben wür- denwürden. In diesen Fällen wird die Bank die Zustimmung des Kunden zu den Än- derungen Änderungen auf andere Weise einholen. Macht die Bank von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kos- tenfrei kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die Bank den Kun- den Kunden in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.
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Samples: www.gabler-saliter-bank.de, www.hoernerbank.de, www.schroederbank.de
Änderungsangebot. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen Sonderbe- dingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlage- nen vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens Wirksam-werdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung Geschäfts- beziehung einen elektro- nischen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online- Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfol- gend nach- folgend geregelten Zustimmungsfiktion. Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Ände- rungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn • aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder • durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder • aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Bank zuständi- gen zustän- digen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt Bundesan- stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen ZentralbankZent- ralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Bank in Einklang zu bringen ist und Die Bank wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung • bei Änderungen der Nummern 1 Absatz Abs. 2 und 12 Absatz 5 der Ge- schäftsbedingungen Geschäftsbedingungen und der entsprechenden Regelungen in den Sonderbedingungen oder • bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrags Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder • bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Ent- gelt Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers Verbrau- chers gerichtet sind, oder • bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkom- menVertrages gleich- kommen, oder • bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Bank verschieben wür- denwürden. In diesen Fällen wird die Bank die Zustimmung des Kunden zu den Än- derungen Änderungen auf andere Weise einholen. Macht die Bank von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen vorge- schlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kos- tenfrei kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die Bank den Kun- den Kunden in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.
Appears in 4 contracts
Samples: www.aad-fondsdiscount.de, www.fonds-super-markt.de, b2b.dab-bank.de
Änderungsangebot. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen Sonderbe- dingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlage- nen vor- geschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektro- nischen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online- On- line-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten angebo- ten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfol- gend geregelten Zustimmungsfiktion. • – aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder • – durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder • – aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Bank zuständi- gen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt Bundesan- stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen ZentralbankZentral- bank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Bank in Einklang zu bringen ist und Die Bank wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung • – bei Änderungen der Nummern 1 Absatz 2 und 12 Absatz 5 der Ge- schäftsbedingungen und der entsprechenden Regelungen in den Sonderbedingungen oder • – bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrags und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder • – bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Ent- gelt Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers Ver- brauchers gerichtet sind, oder • – bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkom- mengleich- kommen, oder • – bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Bank verschieben wür- den. In diesen Fällen wird die Bank die Zustimmung des Kunden zu den Än- derungen auf andere Weise einholen. Macht die Bank von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kos- tenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die Bank den Kun- den in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.
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Samples: www.vbeutin.de, www.vb3.de
Änderungsangebot. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen Sonderbe- dingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlage- nen vor- geschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektro- nischen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online- Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten ange- boten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfol- gend geregelten Zustimmungsfiktion. • – aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder • – durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder • – aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Bank zuständi- gen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt Bundesan- stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen ZentralbankZentral- bank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Bank in Einklang zu bringen ist und Die Bank wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung • – bei Änderungen der Nummern 1 Absatz 2 und 12 Absatz 5 der Ge- schäftsbedingungen Geschäftsbedingungen und der entsprechenden Regelungen in den Sonderbedingungen oder • – bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrags und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder • – bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Ent- gelt Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder • bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkom- men, oder • bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Bank verschieben wür- den. In diesen Fällen wird die Bank die Zustimmung des Kunden zu den Än- derungen auf andere Weise einholen. Ver- Macht die Bank von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kos- tenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die Bank den Kun- den Kunden in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.
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Samples: www.sparda-bw.de, www.sparda-bw.de
Änderungsangebot. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlage- nen vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektro- nischen Kommunikationsweg elektronischen Kom- munikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online- BankingPSD OnlineBanking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfol- gend nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion. • Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn ▪ aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder • ▪ durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder • ▪ aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Bank zuständi- gen zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Bank in Einklang zu bringen ist und Die Bank wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung • ▪ bei Änderungen der Nummern 1 Absatz Abs. 2 und 12 Absatz 5 der Ge- schäftsbedingungen Geschäfts- bedingungen und der entsprechenden Regelungen in den Sonderbedingungen Sonderbe- dingungen oder • ▪ bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrags Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder • ▪ bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Ent- gelt Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder • ▪ bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkom- menVertrages gleich- kommen, oder • ▪ bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Bank verschieben wür- denwürden. In diesen Fällen wird die Bank die Zustimmung des Kunden zu den Än- derungen Änderungen auf andere Weise einholen. Macht die Bank von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kos- tenfrei kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die Bank den Kun- den Kunden in ihrem Änderungsangebot Änderungs- angebot besonders hinweisen.
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Samples: www.psd-muenchen.de, www.psd-muenchen.de
Änderungsangebot. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlage- nen vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektro- nischen Kommunikationsweg elektronischen Kom- munikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online- BankingPSD OnlineBanking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfol- gend nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion. • Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn § aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder • § durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder • § aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Bank zuständi- gen zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Bank in Einklang zu bringen ist und Die Bank wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung • § bei Änderungen der Nummern 1 Absatz Abs. 2 und 12 Absatz 5 der Ge- schäftsbedingungen Geschäfts- bedingungen und der entsprechenden Regelungen in den Sonderbedingungen Sonderbe- dingungen oder • § bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrags Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder • § bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Ent- gelt Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder • § bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkom- menVertrages gleich- kommen, oder • § bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Bank verschieben wür- denwürden. In diesen Fällen wird die Bank die Zustimmung des Kunden zu den Än- derungen Änderungen auf andere Weise einholen. Macht die Bank von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kos- tenfrei kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die Bank den Kun- den Kunden in ihrem Änderungsangebot Änderungs- angebot besonders hinweisen.
Appears in 2 contracts
Samples: www.psd-kiel.de, www.psd-braunschweig.de
Änderungsangebot. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlage- nen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektro- nischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online- Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfol- gend geregelten Zustimmungsfiktion. • – aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder • – durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder • – aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Bank zuständi- gen zustän- digen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt Bundes- anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen Verpflichtun- gen der Bank in Einklang zu bringen ist und Die Bank wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung • – bei Änderungen der Nummern 1 Absatz 2 und 12 Absatz 5 der Ge- schäftsbedingungen Geschäftsbedingungen und der entsprechenden Regelungen in den Sonderbedingungen oder • – bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrags und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder • – bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Ent- gelt Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers Verbrau- chers gerichtet sind, oder • – bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkom- mengleich- kommen, oder • – bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Bank verschieben wür- denwürden. In diesen Fällen wird die Bank die Zustimmung des Kunden zu den Än- derungen Änderungen auf andere Weise einholen. Macht die Bank von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kos- tenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die Bank den Kun- den in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.
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Samples: www.raiba-ke-oa.de, www.skatbank.de
Änderungsangebot. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen Sonderbe- dingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlage- nen vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform Text- form angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektro- nischen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online- BankingPSD OnlineBanking), können die Änderungen Än- derungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksamwirk- sam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfol- gend nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion. • aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar un- mittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder • durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder • aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Bank zuständi- gen zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen aufsichtsrechtli- chen Verpflichtungen der Bank in Einklang zu bringen ist und bb) der Kunde das Änderungsangebot der Bank nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ände- rungen abgelehnt hat. Die Bank wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung • bei Änderungen der Nummern 1 Absatz Abs. 2 und 12 Absatz 5 der Ge- schäftsbedingungen Geschäftsbedingungen und der entsprechenden Regelungen Re- gelungen in den Sonderbedingungen oder • bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrags Ver- trages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder • bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Ent- gelt ver- einbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder • bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkom- menVer- trages gleichkommen, oder • bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Bank verschieben wür- denver- schieben würden. In diesen Fällen wird die Bank die Zustimmung des Kunden zu den Än- derungen Änderungen auf andere Weise einholen. Macht die Bank von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kos- tenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die Bank den Kun- den in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.
Appears in 1 contract
Samples: www.psd-rhein-ruhr.de
Änderungsangebot. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlage- nen vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektro- nischen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online- BankingPSD OnlineBanking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfol- gend nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion. • - aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder • - durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder • - aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Bank zuständi- gen zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Bank in Einklang zu bringen ist und Die Bank wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung • - bei Änderungen der Nummern 1 Absatz Abs. 2 und 12 Absatz 5 der Ge- schäftsbedingungen Geschäftsbedingungen und der entsprechenden Regelungen in den Sonderbedingungen oder • - bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrags Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder • - bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Ent- gelt Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder • - bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkom- menVertrages gleichkommen, oder • - bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Bank verschieben wür- denwürden. In diesen Fällen wird die Bank die Zustimmung des Kunden zu den Än- derungen Änderungen auf andere Weise einholen. Macht die Bank von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kos- tenfrei kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die Bank den Kun- den Kunden in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.
Appears in 1 contract
Samples: www.psd-berlin-brandenburg.de
Änderungsangebot. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen Sonderbe- dingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlage- nen vor- geschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektro- nischen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online- Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten ange- boten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfol- gend geregelten Zustimmungsfiktion. • – aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder • – durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder • – aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Bank zuständi- gen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt Bundesan- stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen ZentralbankZentral- bank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Bank in Einklang zu bringen ist und Die Bank wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung • – bei Änderungen der Nummern 1 Absatz 2 und 12 Absatz 5 der Ge- schäftsbedingungen Geschäftsbedingungen und der entsprechenden Regelungen in den Sonderbedingungen oder • – bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrags und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder • – bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Ent- gelt Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers Ver- brauchers gerichtet sind, oder • – bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkom- mengleich- kommen, oder • – bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Bank verschieben wür- den. In diesen Fällen wird die Bank die Zustimmung des Kunden zu den Än- derungen Änderungen auf andere Weise einholen. Macht die Bank von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kos- tenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die Bank den Kun- den Kunden in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.
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Samples: www.edekabank.de
Änderungsangebot. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen Sonderbe- dingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlage- nen vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angebotenange- boten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung Geschäftsbezie- hung einen elektro- nischen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel Bei- spiel das Online- Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfol- gend nach- folgend geregelten Zustimmungsfiktion. • – aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder • – durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder • – aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Bank zuständi- gen zustän- digen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt Bundes- anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen Verpflichtun- gen der Bank in Einklang zu bringen ist und Die Bank wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines sei- nes Schweigens hinweisen. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung • – bei Änderungen der Nummern 1 Absatz 2 und 12 Absatz 5 der Ge- schäftsbedingungen und der entsprechenden Regelungen in den Sonderbedingungen oder • – bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrags und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder • – bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Ent- gelt Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers Ver- brauchers gerichtet sind, oder • – bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkom- mengleich- kommen, oder • – bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Bank verschieben wür- den. In diesen Fällen wird die Bank die Zustimmung des Kunden zu den Än- derungen auf andere Weise einholen. Macht die Bank von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kos- tenfrei kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die Bank den Kun- den Kunden in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.
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Samples: www.maerkische-bank.de
Änderungsangebot. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen Sonderbedingun- gen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlage- nen vorge- schlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektro- nischen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online- On- line-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten ange- boten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfol- gend geregelten Zustimmungsfiktion. • – aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder • – durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder • – aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Bank zuständi- gen zustän- digen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt Bundesan- stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen ZentralbankZen- tralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Bank in Einklang zu bringen ist und Die Bank wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung • – bei Änderungen der Nummern 1 Absatz 2 und 12 Absatz 5 der Ge- schäftsbedingungen und der entsprechenden Regelungen in den Sonderbedingungen oder • – bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrags und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder • – bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Ent- gelt Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers Ver- brauchers gerichtet sind, oder • – bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkom- mengleich- kommen, oder • – bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Bank verschieben wür- den. In diesen Fällen wird die Bank die Zustimmung des Kunden zu den Än- derungen auf andere Weise einholen. Macht die Bank von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen schlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos frist- los und kos- tenfrei kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die Bank den Kun- den Kunden in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.
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Änderungsangebot. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlage- nen vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektro- nischen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online- Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfol- gend nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion. • – aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder • – durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder • – aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Bank zuständi- gen zustän- digen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt Bundesan- stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen ZentralbankZentral- bank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Bank in Einklang zu bringen ist und Die Bank wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung • – bei Änderungen der Nummern 1 Absatz 2 und 12 Absatz 5 der Ge- schäftsbedingungen Geschäftsbedingungen und der entsprechenden Regelungen in den Sonderbedingungen oder • – bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrags und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder • bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Ent- gelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers chers gerichtet sind, oder • bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkom- menkommen, oder • – bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Bank verschieben wür- denwürden. In diesen Fällen wird die Bank die Zustimmung des Kunden zu den Än- derungen Änderungen auf andere Weise einholen. Macht die Bank von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kos- tenfrei kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die Bank den Kun- den Kunden in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.
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