Common use of Änderungsverbot Clause in Contracts

Änderungsverbot. 36.1. Der KUNDE darf die vom LIEFERANTEN gelieferten Güter weder öffnen noch manipulieren und/oder sie von Dritten öffnen und/oder manipulieren lassen, um wie auch immer geartete Maßnahmen durchzuführen, die den Verfall der Garantie gemäß Art. 37 dieser ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN zur Folge haben würden.

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Änderungsverbot. 36.1. 35.1 Der KUNDE AUFTRAGGEBER darf die vom LIEFERANTEN gelieferten Güter weder öffnen noch manipulieren und/oder sie von Dritten öffnen und/oder manipulieren lassen, um wie auch immer geartete Maßnahmen durchzuführen, die den Verfall der Garantie gemäß Art. 37 dieser ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN zur Folge haben würdenhaben.

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Änderungsverbot. 36.1. 38.1 Der KUNDE AUFTRAGGEBER darf die vom LIEFERANTEN gelieferten Güter weder öffnen noch manipulieren und/oder sie von Dritten öffnen und/oder manipulieren lassen, um wie auch immer geartete Maßnahmen durchzuführen, die den Verfall der Garantie gemäß Art. 37 39 dieser ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN VERTRAGSBEDINGUNGEN zur Folge haben würdenhaben.

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