Öffentliche Einrichtungen Musterklauseln

Öffentliche Einrichtungen. Wenn es sich bei dem Kunden um eine Akademische Institution handelt, die eine öffentliche Einrichtung ist, die aufgrund von zwingendem Recht nicht in der Lage ist, der Bestimmung zum anwendbaren Recht und Gerichtsstand im Endnutzerlizenzvertrag („EULA“) zuzustimmen, gilt Folgendes:
Öffentliche Einrichtungen. Die für die Personenschifffahrt als Länden zur Verfügung gestellten öffentlichen Einrich- tungen mit Nebenanlagen ergeben sich aus Anlage 2 dieser Benutzungsbedingungen (Geltungsbereich). Die Widmung erfolgt ggf. durch den Stadtrat der Stadt Passau.
Öffentliche Einrichtungen. Die Stadt Besigheim wird den Friedhof im Stadtteil Ottmarsheim, die Wasserver- sorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen und alle sonstigen öffentlichen Ein- richtungen betreuen und fördern. Bei der Vergabe von städtischen Aufträgen werden die Gewerbetreibenden des Stadtteils Ottmarsheim gleichberechtigt berücksichtigt. Bei der Vergabe von Auf- trägen für Bedürfnisse des Stadtteils Ottmarsheim sind die dort ansässigen Ge- werbetreibenden im Rahmen der geltenden Bestimmungen mit Vorrang zu be- rücksichtigen.
Öffentliche Einrichtungen. 1. Die im erweiterten Stadtgebiet bestehenden öffentlichen Einrichtungen (für die nicht § 9 zutrifft) werden weder aufgehoben noch eingeschränkt, solange ein allgemeines Bedürfnis für die Beibehaltung be- steht.
Öffentliche Einrichtungen. Die bestehenden öffentlichen Einrichtungen (Kindergärten, Bodenwaagen und dergl.) in den Ortsteilen bleiben erhalten, solange dafür ein örtliches Bedürfnis besteht.
Öffentliche Einrichtungen. (1) Die in der Gemeinde bestehende Freiwillige Feuerwehr bleibt erhalten. Sie wird als Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wernigerode, Ortsfeuerwehr Benzingerode bezeichnet. Sie wird organisatorisch in die Freiwillige Feuerwehr Wernigerode eingegliedert und ist auf vergleichbaren technischen Stand zu bringen.
Öffentliche Einrichtungen. (1) Die von der Gemeinde Bomlitz und der Stadt Walsrode zum Zeitpunkt der Eingliederung zum 01.01.2020 vorgehaltenen öffentlichen Einrichtungen wie Friedhöfe, Büchereien, Freizeiteinrichtungen einschließlich Bäder, Einrichtungen der offenen Jugend- und Sozialarbeitarbeit, kulturelle Einrichtungen, Grundschulen und andere Bildungseinrichtungen etc. bleiben grundsätzlich erhalten.
Öffentliche Einrichtungen. (1) Die in der ehemaligen Samtgemeinde Lutter am Barenberge, dem Flecken Lutter am Barenberge, der Gemeinde Hahausen und der Gemeinde Wallmoden bei Inkrafttreten dieses Vertrages vorhandenen öffentlichen Einrichtungen im Sinne von § 30 NKomVG, wie z. B. Friedhöfe, Büchereien, Freizeiteinrichtungen einschl. Sportstätten, Einrichtungen der offenen Jugendarbeit, kulturelle Einrichtungen, Xxxx-Xxxx-Schule (Grundschule), Kindertagesstätte und andere Bildungseinrichtungen etc. werden dem Bedarf entsprechend erhalten bleiben.
Öffentliche Einrichtungen. (1) Zur Erfüllung ihrer Teilaufgaben der Schmutzwassersammlung und der Niederschlagswasserbeseitigung betreibt und unterhält die HSE auf dem Gebiet der Gemeinde Bönningstedt öffentliche Schmutzwassersammel- und Niederschlagswasserbeseitigungseinrichtungen. Zur Erfüllung ihrer Teilaufgabe der Schmutzwasserfortleitung und –behandlung bedient sich die Gemeinde des Abwasser-Zweckverbandes (AZV) Pinneberg wie folgt: Das gesammelte Schmutzwasser wird an den AZV Pinneberg an mehreren Übergabepunkten auf dem Gemeindegebiet zur Fortleitung und Behandlung im Klärwerk Hetlingen übergeben.
Öffentliche Einrichtungen. (1) Zur Erfüllung der Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung betreibt und unterhält die Gemeinde öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtungen.