Common use of Öffentliches Angebot Clause in Contracts

Öffentliches Angebot. Während des Angebotszeitraums (wie unter „Ziff. 7.6 Angebotszeitraum und Umtauschfrist“ definiert) wird die Emittentin die Schuldverschreibungen in Deutschland über die Zeichnungsfunktionalität ‚Direct Place‘der Deut- sche Börse AG öffentlich anbieten. Das Öffentliche Angebot richtet sich an alle potenziellen Anleger in der Bundesrepublik Deutschland und ist nicht auf bestimmte Kategorien potenzieller Investoren beschränkt. Anleger, die Schuldverschreibungen über die Zeichnungsfunktionalität zeichnen möchten, müssen über ihre je- weilige Depotbank während des Angebotszeitraums (wie unter „Ziff. 7.6 Angebotszeitraum und Umtauschfrist“ definiert) ein Zeichnungsangebot abgeben. Dies setzt voraus, dass die Depotbank (i) als Handelsteilnehmer an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen ist oder über einen an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelasse- nen Handelsteilnehmer Zugang zum Handel hat, (ii) über einen XETRA-Anschluss verfügt und (iii) zur Nutzung der XETRA-Zeichnungsfunktionalität auf der Grundlage der Nutzungsbedingungen der Frankfurter Wertpapierbörse berechtigt und in der Lage ist (der „Handelsteilnehmer“). Anleger müssen während des Angebotszeitraums den Handelsteilnehmer zur Erstellung eines Zeichnungsange- bots auffordern. Der Handelsteilnehmer stellt für den Anleger auf dessen Aufforderung Zeichnungsangebote über die Zeichnungsfunktionalität ein. ICF sammelt als sog. Orderbuchmanager in einem zentralen Orderbuch die Kaufangebote der Handelsteilnehmer, sperrt das Orderbuch nach eigenem Ermessen während des Angebots- zeitraums (der Zeitabschnitt zwischen Beginn des Angebots und der ersten Sperrung bzw. zwischen jeder weite- ren Sperrung wird jeweils als ein „Zeitabschnitt“ bezeichnet) und nimmt die in dem jeweiligen Zeitabschnitt ein- gegangenen Kaufangebote an. Kaufangebote, die nach dem Ende eines Zeitabschnitts eingestellt werden, wer- den jeweils im nächsten Zeitabschnitt berücksichtigt. Durch die Annahme der Kaufangebote durch ICF kommt ein Kaufvertrag über die Schuldverschreibungen zu- stande, der unter der auflösenden Bedingung steht, dass (a) die Schuldverschreibungen an dem Begebungstag nicht begeben werden, oder (b) es in Zusammenschau mit der Wandlung nicht zu einer Überzeichnung kommt. Erfüllungstag ist der in den Anleihebedingungen genannte Begebungstag, der zugleich Valutatag ist. Bei Anle- gern, deren Depotbank ein Handelsteilnehmer (wie vorstehend definiert) ist, erfolgt die Teilnahme am Öffentli- chen Angebot direkt über die Depotbank. Anleger, deren Depotbank kein Handelsteilnehmer ist, können über ihre Depotbank einen Handelsteilnehmer beauftragen, der für den Anleger ein Zeichnungsangebot einstellt und nach Annahme durch ICF in ihrer Funktion als Orderbuchmanager zusammen mit der Depotbank des Anlegers abwickelt. Darüber hinaus kann das Öffentliche Angebot in der Bundesrepublik Deutschland durch von der Emittentin direkt oder indirekt eingeschaltete Finanzintermdiäre im Sinne der Ziff. 12 dieses Prospektes umgesetzt werden.

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Samples: cms.boerse-frankfurt.de, www.consorsbank.de

Öffentliches Angebot. Während des Angebotszeitraums (wie unter Abschnitt 8.6 Ziff. 7.6 Angebotszeitraum und Umtauschfrist“ definiert) wird die Emittentin die Schuldverschreibungen in Deutschland über die Zeichnungsfunktionalität ‚Direct Place‘der Deut- sche DirectPlace‘ der Deutsche Börse AG AG, in Luxemburg durch Veröffentlichung des Angebots im Luxemburger Tageblatt und in Öster- reich durch Veröffentlichung des Angebots in der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) und Meldung zum Emissionskalender der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft („OeKB“), sowie in den genannten Ländern jeweils auch über Finanzintermediäre im Sinne der Ziffer 13 dieses Prospektes öffentlich anbieten. Das Öffentliche Angebot durch die Emittentin richtet sich an alle potenziellen Anleger in der Bundesrepublik Deutschland Deutschland, Luxemburg und Österreich, insbesondere an Kleinanleger, ist aber nicht auf bestimmte Kategorien potenzieller Investoren beschränkt. In Luxemburg wird das Öffentliche Angebot insbesondere durch die Schal- tung einer Angebotsanzeige im Luxemburger Tageblatt kommuniziert. In Österreich wird das Öffentliche Ange- bot insbesondere durch Schaltung einer Angebotsanzeige in der Elektronischen Verlautbarungs- und Informati- onsplattform des Bundes (EVI) und durch Meldung zum Emissionskalender der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft („OeKB“) kommuniziert. Anleger, die Schuldverschreibungen über die Zeichnungsfunktionalität ‚DirectPlace‘ der Deutsche Börse AG zeichnen möchten, müssen über ihre je- weilige jeweilige Depotbank während des Angebotszeitraums (wie unter „Ziff. 7.6 Angebotszeitraum und Umtauschfrist“ definiert) ein Zeichnungsangebot abgeben. Dies setzt voraus, dass die Depotbank (i) als Handelsteilnehmer an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen ist oder über einen an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelasse- nen Handelsteilnehmer Zugang zum Handel hat, (ii) über einen XETRA-Anschluss verfügt und (iii) zur Nutzung der XETRA-Zeichnungsfunktionalität auf der Grundlage der Nutzungsbedingungen der Frankfurter Wertpapierbörse berechtigt und in der Lage ist (der „Handelsteilnehmer“). Anleger müssen während des Angebotszeitraums den Handelsteilnehmer zur Erstellung eines Zeichnungsange- bots auffordern. Der Handelsteilnehmer stellt für den Anleger auf dessen Aufforderung Zeichnungsangebote über die Zeichnungsfunktionalität ein. ICF sammelt als sog. Orderbuchmanager in einem zentralen Orderbuch die Kaufangebote der Handelsteilnehmer, sperrt das Orderbuch nach eigenem Ermessen während des Angebots- zeitraums (der Zeitabschnitt zwischen Beginn des Angebots und der ersten Sperrung bzw. zwischen jeder weite- ren Sperrung wird jeweils als ein „Zeitabschnitt“ bezeichnet) und nimmt die in dem jeweiligen Zeitabschnitt ein- gegangenen Kaufangebote an. Kaufangebote, die nach dem Ende eines Zeitabschnitts eingestellt werden, wer- den jeweils im nächsten Zeitabschnitt berücksichtigt. Durch die Annahme der Kaufangebote durch ICF kommt ein Kaufvertrag über die Schuldverschreibungen zu- stande, der unter der auflösenden Bedingung steht, dass (a) die Schuldverschreibungen an dem Begebungstag nicht begeben werden, oder (b) es in Zusammenschau mit der Wandlung nicht zu einer Überzeichnung kommt. Erfüllungstag ist der in den Anleihebedingungen genannte Begebungstag, der zugleich Valutatag ist. Bei Anle- gern, deren Depotbank ein Handelsteilnehmer (wie vorstehend definiert) ist, erfolgt die Teilnahme am Öffentli- chen Angebot direkt über die Depotbank. Anleger, deren Depotbank kein Handelsteilnehmer ist, können über ihre Depotbank einen Handelsteilnehmer beauftragen, der für den Anleger ein Zeichnungsangebot einstellt und nach Annahme durch ICF in ihrer Funktion als Orderbuchmanager zusammen mit der Depotbank des Anlegers abwickelt. Darüber hinaus kann das Öffentliche Angebot in der Bundesrepublik Deutschland durch von der Emittentin direkt oder indirekt eingeschaltete Finanzintermdiäre im Sinne der Ziff. 12 dieses Prospektes umgesetzt werden.Abschnitt

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Samples: rohstoff.de, cms.boerse-frankfurt.de

Öffentliches Angebot. Während Anleger, die im Rahmen des Angebotszeitraums (wie unter „Ziff. 7.6 Angebotszeitraum und Umtauschfrist“ definiert) wird die Emittentin die Öffentlichen Angebots Schuldverschreibungen in Deutschland erwerben möchten, müs- sen bindende Zeichnungsangebote über ihre Depotbank während der Angebotsfrist für das Öffentliche Angebot über die Zeichnungsfunktionalität ‚Direct Place‘der Deut- sche Börse AG öffentlich anbieten. Das Öffentliche Angebot richtet sich an alle potenziellen Anleger in der Bundesrepublik Deutschland und ist nicht auf bestimmte Kategorien potenzieller Investoren beschränkt. Anleger, die Schuldverschreibungen über die Zeichnungsfunktionalität zeichnen möchten, müssen über ihre je- weilige Depotbank während des Angebotszeitraums (wie unter „Ziff. 7.6 Angebotszeitraum und Umtauschfrist“ definiert) ein Zeichnungsangebot abgeben. Dies Die Nutzung der Zeichnungsfunktionalität setzt voraus, dass die Depotbank (i) als Handelsteilnehmer an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen ist oder über einen an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelasse- nen zugelassenen Handelsteilnehmer Zugang zum Handel hat, (ii) über einen XETRA-Anschluss verfügt und (iii) zur Nutzung der XETRA-Zeichnungsfunktionalität Zeichnungsfunktionali- tät auf der Grundlage der Nutzungsbedingungen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Frankfurter Wertpapierbörse XETRA-Zeichnungsfunktionalität berechtigt und in der Lage ist (der „Handelsteilnehmer). Anleger müssen während des Angebotszeitraums den Handelsteilnehmer zur Erstellung eines Zeichnungsange- bots auffordern. Der Handelsteilnehmer stellt für den Anleger auf dessen Aufforderung Zeichnungsangebote über die Zeichnungsfunktionalität. Zeichnungsangebote, die über die Zeichnungsfunktionalität eingestellt werden, gelten als zugegangen, sobald der Orderbuchmanager im Auftrag der Emittentin eine Bestätigung abgegeben hat. ICF sammelt als sogDie Zeichnungsangebote der Anleger sind bis zum Ablauf des Angebotszeitraums frei widerrufbar. Orderbuchmanager in einem zentralen Orderbuch Nach erfolgter Zuteilung ist ein Widerruf jedoch ausgeschlossen. Nach Art. 13 Abs. 2 des Luxemburger Gesetzes über Prospekte für Wertpapiere vom 10. Juli 2005 haben Anleger, die Kaufangebote bereits vor Veröffentlichung eines Nachtrags zum Wertpapierprospekt einer auf Erwerb oder Zeichnung ge- richtete Willenserklärung abgegeben haben, das Recht, diese innerhalb von 2 Werktagen nach Veröf- fentlichung des Nachtrags zu widerrufen, sofern der Handelsteilnehmerneue Umstand oder die Unrichtigkeit, sperrt das Orderbuch nach eigenem Ermessen während wegen der Nachtrag veröffentlicht wurde, vor dem endgültigen Schluss des Angebots- zeitraums (der Zeitabschnitt zwischen Beginn des öffentlichen Angebots und vor Liefe- rung der ersten Sperrung bzwWertpapiere eingetreten ist. zwischen jeder weite- ren Sperrung wird jeweils als ein „Zeitabschnitt“ bezeichnet) und nimmt die in dem jeweiligen Zeitabschnitt ein- gegangenen Kaufangebote an. Kaufangebote, die nach dem Ende eines Zeitabschnitts eingestellt werden, wer- den jeweils Anleger im nächsten Zeitabschnitt berücksichtigtGroßherzogtum Luxemburg, deren depotführende Stelle kein Handelsteilnehmer ist, kön- nen über ihre depotführende Stelle einen Handelsteilnehmer beauftragen, der für den Anleger einen Zeichnungsauftrag einstellt und nach Annahme über den Orderbuchmanager zusammen mit der de- potführende Stelle des Anlegers abwickelt. Durch die Die Annahme der Kaufangebote Zeichnungsangebote durch ICF kommt ein den Orderbuchmanager hat einen Kaufvertrag über die Schuldverschreibungen zu- stande, der zur Folge. Dieser steht unter der auflösenden Bedingung stehtaufschiebenden Bedingung, dass (a) die Schuldverschreibungen an dem Begebungstag nicht Emissionstag begeben werden, oder (b) es in Zusammenschau mit der Wandlung nicht zu einer Überzeichnung kommt. Erfüllungstag ist der Emissionstag (wie in den § 2.1 der Anleihebedingungen genannte Begebungstag, der zugleich Valutatag istdefiniert). Bei Anle- gernAnleger, deren Depotbank ein Handelsteilnehmer (wie vorstehend obenstehend definiert) ist, erfolgt die Teilnahme nehmen am Öffentli- chen öffentlichen Angebot direkt über die Depotbankihre Depotbank teil. Anleger, deren Depotbank kein Handelsteilnehmer ist, können über ihre Depotbank einen Handelsteilnehmer beauftragen, der für den Anleger ein Zeichnungsangebot einstellt und nach Annahme durch ICF in ihrer Funktion als Orderbuchmanager den Or- derbuchmanager zusammen mit der Depotbank des Anlegers abwickelt. Darüber hinaus kann das Das Öffentliche Angebot beginnt mit dem 9. Mai 2019 und endet, vorbehaltlich einer Verlängerung oder Verkürzung des Angebotszeitraums, am 14. Mai 2019 (14:00 Uhr) (der „Angebotszeitraum”). Die Emittentin behält sich das Recht vor, in freiem Ermessen den Angebotszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen. Jede Verkürzung oder Verlängerung des Angebotszeitraums oder die Beendigung des Öffentlichen Angebots der Bundesrepublik Deutschland durch Schuldverschreibungen wird auf der Webseite der Emittentin (xxx.xxxxxxxx-xx.xx) und im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Zudem wird die Emittentin erforderli- chenfalls einen Nachtrag zu diesem Prospekt von der Emittentin direkt oder indirekt eingeschaltete Finanzintermdiäre im Sinne der Ziff. 12 dieses Prospektes umgesetzt werdenCSSF billigen lassen und in derselben Art und Weise wie diesen Prospekt veröffentlichen.

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Samples: www.terragon-ag.de

Öffentliches Angebot. Während Anleger, die im Rahmen des Angebotszeitraums (wie unter „Ziff. 7.6 Angebotszeitraum und Umtauschfrist“ definiert) wird die Emittentin die Öffentlichen Angebots Schuldverschreibungen in Deutschland erwerben möchten, müs- sen bindende Zeichnungsangebote über ihre Depotbank während der Angebotsfrist für das Öffentliche Angebot über die Zeichnungsfunktionalität ‚Direct Place‘der Deut- sche Börse AG öffentlich anbieten. Das Öffentliche Angebot richtet sich an alle potenziellen Anleger in der Bundesrepublik Deutschland und ist nicht auf bestimmte Kategorien potenzieller Investoren beschränkt. Anleger, die Schuldverschreibungen über die Zeichnungsfunktionalität zeichnen möchten, müssen über ihre je- weilige Depotbank während des Angebotszeitraums (wie unter „Ziff. 7.6 Angebotszeitraum und Umtauschfrist“ definiert) ein Zeichnungsangebot abgeben. Dies Die Nutzung der Zeichnungsfunktionalität setzt vorausvo- raus, dass die Depotbank (i) als Handelsteilnehmer an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen ist oder über einen an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelasse- nen zugelassenen Handelsteilnehmer Zugang zum Handel hat, (ii) über einen XETRA-Anschluss verfügt und (iii) zur Nutzung der XETRA-Zeichnungsfunktionalität auf der Grundlage der Nutzungsbedingungen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Frankfurter Wertpapierbörse berechtigt XETRA-Zeichnungsfunktionalität be- rechtigt und in der Lage ist (der „Handelsteilnehmer). Anleger müssen während des Angebotszeitraums den Handelsteilnehmer zur Erstellung eines Zeichnungsange- bots auffordern. Der Handelsteilnehmer stellt für den Anleger auf dessen Aufforderung Zeichnungsangebote über die Zeichnungsfunktionalität einZeichnungsfunktionalität. ICF sammelt als sog. Orderbuchmanager in einem zentralen Orderbuch die Kaufangebote der Handelsteilnehmer, sperrt das Orderbuch nach eigenem Ermessen während des Angebots- zeitraums (der Zeitabschnitt zwischen Beginn des Angebots und der ersten Sperrung bzw. zwischen jeder weite- ren Sperrung wird jeweils als ein „Zeitabschnitt“ bezeichnet) und nimmt die in dem jeweiligen Zeitabschnitt ein- gegangenen Kaufangebote an. KaufangeboteZeichnungsangebote, die nach dem Ende eines Zeitabschnitts eingestellt über die Zeichnungsfunktionalität gestellt werden, wer- den jeweils im nächsten Zeitabschnitt berücksichtigt. Durch die Annahme der Kaufangebote durch ICF kommt gelten als zugegangen, sobald ein Kaufvertrag über die Schuldverschreibungen zu- stande, der unter der auflösenden Bedingung steht, dass sogenannter Orderbuchmanager (a) die Schuldverschreibungen an dem Begebungstag nicht begeben werden, oder (b) es in Zusammenschau mit der Wandlung nicht zu einer Überzeichnung kommt. Erfüllungstag ist der in den Anleihebedingungen genannte Begebungstag, der zugleich Valutatag ist. Bei Anle- gern, deren Depotbank ein Handelsteilnehmer (wie vorstehend definiert) ist, erfolgt die Teilnahme am Öffentli- chen Angebot direkt über die Depotbank. Anleger, deren Depotbank kein Handelsteilnehmer ist, können über ihre Depotbank einen Handelsteilnehmer beauftragen, der für den Anleger ein Zeichnungsangebot einstellt und nach Annahme durch ICF in ihrer Funktion als Orderbuchmanager zusammen mit der Depotbank des Anlegers abwickelt. Darüber hinaus kann das Öffentliche Angebot in der Bundesrepublik Deutschland durch von der Emittentin direkt oder indirekt eingeschaltete Finanzintermdiäre im Sinne der ZiffTerminologie der Frankfurter Wertpapierbörse) im Auftrag der Emittentin eine Bestätigung abgegeben hat. 12 dieses Prospektes umgesetzt werden.Die Zeich- nungsangebote der Anleger sind bis zum Ablauf des Angebotszeitraums frei widerrufbar. Nach erfolgter Zuteilung ist ein Widerruf jedoch ausgeschlossen. Nach Artikel 23 Absatz 2 Prospektverordnung haben Anleger, die bereits vor Veröffentlichung eines Nachtrags zum Wertpapierprospekt eine auf Erwerb oder Zeichnung gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, das Recht, diese innerhalb von 3 Werktagen nach Veröffentlichung des Nachtrags zu widerrufen, sofern der neue Umstand oder die Unrichtigkeit,

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Samples: cms.boerse-frankfurt.de

Öffentliches Angebot. Während des Angebotszeitraums Der Gesamtnennbetrag der öffentlich angebotenen Schuldverschreibungen beträgt nominal bis zu EUR 50.000.000,00. In Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg (wie unter Ziff. 7.6 Angebotszeitraum Luxemburg“) und Umtauschfrist“ definiertder Republik Österreich („Österreich“) wird die Emittentin die erfolgt ein öffentliches Angebot von bis zu 50.000 auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen in Deutschland über die Zeichnungsfunktionalität ‚Direct Place‘der Deut- sche Börse AG öffentlich anbietenim Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00. Das Öffentliche Angebot richtet sich an alle potenziellen Anleger in der Bundesrepublik Deutschland und ist nicht auf bestimmte Kategorien potenzieller Investoren beschränkt. Anleger, die Schuldverschreibungen über die Zeichnungsfunktionalität zeichnen möchten, müssen über ihre je- weilige Depotbank während des Angebotszeitraums (wie unter „Ziff. 7.6 Angebotszeitraum und Umtauschfrist“ definiert) ein Zeichnungsangebot abgeben. Dies setzt voraus, dass die Depotbank besteht aus (i) als Handelsteilnehmer an einem öffentlichen Angebot in Luxemburg und Deutschland über die Zeich- nungsfunktionalität DirectPlace der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen ist oder Deutsche Börse AG im XETRA-Handelssystem für die Sammlung und Abwick- lung von Zeichnungsaufträgen („Zeichnungsfunktionalität”) („Öffentliches Angebot über einen an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelasse- nen Handelsteilnehmer Zugang zum Handel hatdie Zeichnungsfunkti- onalität”), und (ii) einem öffentlichen Angebot in Deutschland, Luxemburg und Österreich über einen XETRA-Anschluss verfügt und die Website der Emit- tentin (iiixxx.xxx-xxxx.xxx/xxxxxxx) zur Nutzung („Öffentliches Angebot über die Website der XETRA-Zeichnungsfunktionalität Emittentin“ und, zusammen mit dem Öffentlichen Angebot über die Zeichnungsfunktionalität, „Öffentliches Angebot“), welches jeweils ausschließ- lich durch die Emittentin durchgeführt wird. In Luxemburg wird das Öffentliche Angebot durch die Veröffentlichung des gebilligten Wertpapierprospekts auf der Grundlage Internetseite der Nutzungsbedingungen der Frankfurter Wertpapierbörse berechtigt Börse Luxemburg und in der Lage ist (der „Handelsteilnehmer“)insbesondere durch die geplante Schaltung einer Anzeige im Luxemburger Wort kommuniziert. Anleger müssen während des Angebotszeitraums den Handelsteilnehmer zur Erstellung eines Zeichnungsange- bots auffordern. Der Handelsteilnehmer stellt für den Anleger auf dessen Aufforderung Zeichnungsangebote über die Zeichnungsfunktionalität ein. ICF sammelt als sog. Orderbuchmanager in einem zentralen Orderbuch die Kaufangebote der Handelsteilnehmer, sperrt das Orderbuch nach eigenem Ermessen während des Angebots- zeitraums (der Zeitabschnitt zwischen Beginn des Angebots und der ersten Sperrung bzw. zwischen jeder weite- ren Sperrung wird jeweils als ein „Zeitabschnitt“ bezeichnet) und nimmt die in dem jeweiligen Zeitabschnitt ein- gegangenen Kaufangebote an. Kaufangebote, die nach dem Ende eines Zeitabschnitts eingestellt werden, wer- den jeweils im nächsten Zeitabschnitt berücksichtigt. Durch die Annahme der Kaufangebote durch ICF kommt ein Kaufvertrag über die Schuldverschreibungen zu- stande, der unter der auflösenden Bedingung steht, dass (a) die Schuldverschreibungen an dem Begebungstag nicht begeben werden, oder (b) es in Zusammenschau mit der Wandlung nicht zu einer Überzeichnung kommt. Erfüllungstag ist der in den Anleihebedingungen genannte Begebungstag, der zugleich Valutatag ist. Bei Anle- gernLuxemburg, deren Depotbank ein Handelsteilnehmer (wie vorstehend definiert) ist, erfolgt die Teilnahme am Öffentli- chen Angebot direkt über die Depotbank. Anleger, deren Depotbank depotführende Stelle kein Handelsteilnehmer ist, können über ihre Depotbank depotführende Stelle einen Handelsteilnehmer beauftragen, der für den Anleger ein Zeichnungsangebot einen Zeichnungsantrag über die Zeichnungsfunktionalität einstellt und nach Annahme durch ICF in ihrer Funktion als Orderbuchmanager über den Orderbuch- manager zusammen mit der Depotbank depotführenden Stelle des Anlegers abwickelt. Darüber hinaus kann das Öffentliche erfolgt eine prospektfreie Privatplatzierung der Schuldverschreibungen in Deutschland und in be- stimmten weiteren Staaten mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien und Japan ge- mäß den anwendbaren Ausnahmebestimmungen für Privatplatzierungen, insbesondere nach Artikel 1 Abs. 4 Pros- pektverordnung bzw. dieser Vorschrift entsprechender Ausnahmetatbestände, die von X. Xxxxxxx seel. Sohn & Co. Aktiengesellschaft („Metzler“ oder „Sole Global Coordinator“) und X.X.Xxxxxxx & CO (AG & Co.) Kommanditge- sellschaft auf Aktien, („X.X.Xxxxxxx“) (zusammen, die „Joint Bookrunners") durchgeführt wird („Privatplatzie- rung” und zusammen mit dem Öffentlichen Angebot, „Angebot“). Die Joint Bookrunners nehmen an dem Öffentli- chen Angebot in der Bundesrepublik Deutschland durch von der Emittentin direkt oder indirekt eingeschaltete Finanzintermdiäre nicht teil und bieten keine Schuldverschreibungen im Sinne Rahmen des Öffentlichen Angebots an. Die Emittentin stimmt der Ziffmöglichen Verwendung des Prospekts, einschließlich etwaiger Nachträge, durch die Joint Bookrunners im Rahmen der Privatplatzierung und durch gegebenenfalls von den Joint Bookrunners eingeschaltete Finanzintermediäre innerhalb des Angebotszeitraums (wie nachstehend definiert) in Deutschland, Luxemburg und Österreich zu. 12 dieses Prospektes umgesetzt werdenSollte sich nach oder während der Durchführung des Angebots herausstellen, dass das Interesse an den Schuldver- schreibungen der ABO Wind AG das Gesamtvolumen der öffentlich angebotenen Schuldverschreibungen gemäß diesem Prospekt von bis zu EUR 50.000.000,00 übersteigt, behält sich die Gesellschaft vor, die Anleihe entspre- chend aufzustocken. Der Gesamtnennbetrag der im Rahmen des Angebots, bestehend aus der Privatplatzierung zusammen mit dem Öffentlichen Angebot, zu begebenden Schuldverschreibungen ist nicht festgelegt.

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Samples: www.abo-wind.com

Öffentliches Angebot. Während Anleger, die im Rahmen des Angebotszeitraums (wie unter „Ziff. 7.6 Angebotszeitraum und Umtauschfrist“ definiert) wird die Emittentin die Schuldverschreibungen in Deutschland öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktionalität ‚Direct Place‘der Deut- sche Börse AG öffentlich anbieten. Das Öffentliche der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handelssystem XONTRO für die Sammlung und Abwicklung von Zeichnungsaufträgen Schuldverschreibungen erwerben möchten, müssen ihre bindenden Kaufanträge über ihre jeweilige Depotbank während der Angebotsfrist für das öffentliche Angebot richtet sich an alle potenziellen Anleger in der Bundesrepublik Deutschland und ist nicht auf bestimmte Kategorien potenzieller Investoren beschränkt. Anleger, die Schuldverschreibungen über die Zeichnungsfunktionalität zeichnen möchten, müssen über ihre je- weilige Depotbank während des Angebotszeitraums (wie unter „Ziffder Deutsche Börse AG stellen. 7.6 Angebotszeitraum und Umtauschfrist“ definiert) ein Zeichnungsangebot abgeben. Dies Die Nutzung der Zeichnungsfunktionalität setzt voraus, dass die Depotbank (i) als Handelsteilnehmer an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen ist oder über einen an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelasse- nen zugelassenen Handelsteilnehmer Zugang zum Handel hat, (ii) über einen XETRAXONTRO-Anschluss verfügt und (iii) zur Nutzung der XETRA-Zeichnungsfunktionalität auf der Grundlage der Nutzungsbedingungen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Frankfurter Wertpapierbörse XONTRO-Zeichnungsfunktionalität berechtigt und in der Lage ist (der „Handelsteilnehmer“). Anleger müssen während des Angebotszeitraums den Handelsteilnehmer zur Erstellung eines Zeichnungsange- bots auffordern. Der Handelsteilnehmer stellt gibt für den Anleger auf dessen Aufforderung Zeichnungsangebote Zeichnungsanträge über die Zeichnungsfunktionalität einab. ICF sammelt in ihrer Funktion als sog. Orderbuchmanager der Zeichnungsfunktionalität (der "Orderbuchmanager") erfasst alle Zeichnungsanträge der Handelsteilnehmer in einem zentralen Orderbuch die Kaufangebote der HandelsteilnehmerOrderbuch, sperrt das Orderbuch nach eigenem Ermessen mindestens einmal täglich während des Angebots- zeitraums (der Zeitabschnitt Angebotsfrist und nimmt die zwischen dem Beginn des Angebots der Angebotsfrist und der ersten Sperrung bzw. zwischen jeder weite- ren weiteren Sperrung wird jeweils als ein „(der "Zeitabschnitt“ bezeichnet") und nimmt die in dem jeweiligen Zeitabschnitt ein- gegangenen Kaufangebote eingegangenen Zeichnungsanträge an. KaufangeboteZeichnungsanträge, die nach dem Ende eines Zeitabschnitts eingestellt werden, wer- den werden jeweils im nächsten Zeitabschnitt berücksichtigt. Durch die Die Annahme der Kaufangebote Zeichnungsanträge durch ICF kommt ein Kaufvertrag den Orderbuchmanager führt zum Zustandekommen eines Kaufvertrages über die Schuldverschreibungen zu- stande, der unter der auflösenden Bedingung stehtSchuldverschreibungen. Dieser ist auflösend bedingt für den Fall, dass (a) die Schuldverschreibungen an dem Begebungstag am Emissionstag nicht begeben werden. Zeichnungsaufträge, die über die Zeichnungsfunktionalität gestellt werden, gelten als zugegangen, sobald der Skontroführer im Auftrag der Emittentin eine Bestätigung abgegeben hat, die diese Zeichnungsaufträge während des Angebotszeitraums berücksichtigt. Die Zeichnungsanträge der Anleger sind bis zum Ablauf des Angebotszeitraums frei widerrufbar. Nach erfolgter Annahme nach Ablauf eines jeweiligen Zeitabschnitts ist ein Widerruf jedoch ausgeschlossen, sofern sich nicht aus einem gesetzlichen Widerrufsrecht etwas Abweichendes ergibt. Das Öffentliche Angebot über die Zeichnungsfunktionalität der Deutsche Börse AG beginnt voraussichtlich am 8. Februar 2017 und endet, vorbehaltlich einer Verlängerung oder Verkürzung des Angebotszeitraums, am 1. Xxxx 2017 um 12:00 Uhr MEZ (b) es in Zusammenschau mit der Wandlung nicht „Angebotszeitraum Zeichnungsfunktionalität“). Die Emittentin ist berechtigt, den Angebotszeitraum Zeichnungsfunktionalität abzukürzen oder zu verändern. Die Angebotsfristen für das Öffentliche Angebot über die Zeichnungsfunktionalität der Deutsche Börse AG werden im Fall einer Überzeichnung kommtabgekürzt und enden, spätestens an demjenigen Börsentag, an dem eine Überzeichnung, wie unten definiert, vorliegt. Erfüllungstag ist Jede Verkürzung oder Verlängerung des Angebotszeitraums Zeichnungsfunktionalität oder die Beendigung des Öffentlichen Angebots der in den Anleihebedingungen genannte Begebungstag, Schuldverschreibungen wird auf der zugleich Valutatag istHomepage der Emittentin (xxxx://xxxxxxxxxxx.xxxxxx.xx) sowie der Webseite der Luxemburger Wertpapierbörse (xxx.xxxxxx.xx) bekanntgegeben. Bei Anle- gern, deren Depotbank ein Handelsteilnehmer (wie vorstehend definiert) ist, erfolgt Eine etwaige Verlängerung des Angebotszeitraums würde durch einen Nachtrag zu diesem Prospekt bekannt gemacht werden. Für das Öffentliche Angebot im Großherzogtum Luxemburg wird durch die Teilnahme am Öffentli- chen Angebot direkt über die Depotbank. Anleger, deren Depotbank kein Handelsteilnehmer ist, können über ihre Depotbank einen Handelsteilnehmer beauftragen, der für den Anleger ein Zeichnungsangebot einstellt und nach Annahme durch ICF in ihrer Funktion als Orderbuchmanager zusammen mit der Depotbank Emittentin eine Veröffentlichung des Anlegers abwickeltAngebots im Luxemburger Wort erfolgen. Darüber hinaus kann das Öffentliche Angebot in dieser Prospekt im Rahmen des Öffentlichen Angebots im Großherzogtum Luxemburg, der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland auch durch von der Emittentin direkt oder indirekt eingeschaltete Finanzintermdiäre Finanzintermediäre verwendet werden. Es werden keine Zeichnungsrechte ausgegeben. Anleger können Angebote im Sinne Rahmen des Öffentlichen Angebots in Höhe des Nennbetrags der Ziff. 12 dieses Prospektes umgesetzt werdenSchuldverschreibungen von EUR 1.000 oder eines Vielfachen davon abgeben.

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Samples: unternehmen.eterna.de