Common use of Öffentliches Angebot Clause in Contracts

Öffentliches Angebot. Während des Angebotszeitraums (wie unter Abschnitt 8.6 „Angebotszeitraum und Umtauschfrist“ definiert) wird die Emittentin die Schuldverschreibungen in Deutschland über die Zeichnungsfunktionalität ‚DirectPlace‘ der Deutsche Börse AG, in Luxemburg durch Veröffentlichung des Angebots im Luxemburger Tageblatt und in Öster- reich durch Veröffentlichung des Angebots in der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) und Meldung zum Emissionskalender der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft („OeKB“), sowie in den genannten Ländern jeweils auch über Finanzintermediäre im Sinne der Ziffer 13 dieses Prospektes öffentlich anbieten. Das Öffentliche Angebot durch die Emittentin richtet sich an alle potenziellen Anleger in der Bundesrepublik Deutschland, Luxemburg und Österreich, insbesondere an Kleinanleger, ist aber nicht auf bestimmte Kategorien potenzieller Investoren beschränkt. In Luxemburg wird das Öffentliche Angebot insbesondere durch die Schal- tung einer Angebotsanzeige im Luxemburger Tageblatt kommuniziert. In Österreich wird das Öffentliche Ange- bot insbesondere durch Schaltung einer Angebotsanzeige in der Elektronischen Verlautbarungs- und Informati- onsplattform des Bundes (EVI) und durch Meldung zum Emissionskalender der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft („OeKB“) kommuniziert. Anleger, die Schuldverschreibungen über die Zeichnungsfunktionalität ‚DirectPlace‘ der Deutsche Börse AG zeichnen möchten, müssen über ihre jeweilige Depotbank während des Angebotszeitraums (wie unter Abschnitt

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Öffentliches Angebot. Während des Angebotszeitraums (wie unter Abschnitt 8.6 Ziff. 7.6 Angebotszeitraum und Umtauschfrist“ definiert) wird die Emittentin die Schuldverschreibungen in Deutschland über die Zeichnungsfunktionalität ‚DirectPlace‘ der Deutsche Direct Place‘der Deut- sche Börse AG, in Luxemburg durch Veröffentlichung des Angebots im Luxemburger Tageblatt und in Öster- reich durch Veröffentlichung des Angebots in der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) und Meldung zum Emissionskalender der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft („OeKB“), sowie in den genannten Ländern jeweils auch über Finanzintermediäre im Sinne der Ziffer 13 dieses Prospektes AG öffentlich anbieten. Das Öffentliche Angebot durch die Emittentin richtet sich an alle potenziellen Anleger in der Bundesrepublik Deutschland, Luxemburg Deutschland und Österreich, insbesondere an Kleinanleger, ist aber nicht auf bestimmte Kategorien potenzieller Investoren beschränkt. In Luxemburg wird das Öffentliche Angebot insbesondere durch die Schal- tung einer Angebotsanzeige im Luxemburger Tageblatt kommuniziert. In Österreich wird das Öffentliche Ange- bot insbesondere durch Schaltung einer Angebotsanzeige in der Elektronischen Verlautbarungs- und Informati- onsplattform des Bundes (EVI) und durch Meldung zum Emissionskalender der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft („OeKB“) kommuniziert. Anleger, die Schuldverschreibungen über die Zeichnungsfunktionalität ‚DirectPlace‘ der Deutsche Börse AG zeichnen möchten, müssen über ihre jeweilige je- weilige Depotbank während des Angebotszeitraums (wie unter Abschnitt„Ziff. 7.6 Angebotszeitraum und Umtauschfrist“ definiert) ein Zeichnungsangebot abgeben. Dies setzt voraus, dass die Depotbank (i) als Handelsteilnehmer an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen ist oder über einen an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelasse- nen Handelsteilnehmer Zugang zum Handel hat, (ii) über einen XETRA-Anschluss verfügt und (iii) zur Nutzung der XETRA-Zeichnungsfunktionalität auf der Grundlage der Nutzungsbedingungen der Frankfurter Wertpapierbörse berechtigt und in der Lage ist (der „Handelsteilnehmer“). Anleger müssen während des Angebotszeitraums den Handelsteilnehmer zur Erstellung eines Zeichnungsange- bots auffordern. Der Handelsteilnehmer stellt für den Anleger auf dessen Aufforderung Zeichnungsangebote über die Zeichnungsfunktionalität ein. ICF sammelt als sog. Orderbuchmanager in einem zentralen Orderbuch die Kaufangebote der Handelsteilnehmer, sperrt das Orderbuch nach eigenem Ermessen während des Angebots- zeitraums (der Zeitabschnitt zwischen Beginn des Angebots und der ersten Sperrung bzw. zwischen jeder weite- ren Sperrung wird jeweils als ein „Zeitabschnitt“ bezeichnet) und nimmt die in dem jeweiligen Zeitabschnitt ein- gegangenen Kaufangebote an. Kaufangebote, die nach dem Ende eines Zeitabschnitts eingestellt werden, wer- den jeweils im nächsten Zeitabschnitt berücksichtigt. Durch die Annahme der Kaufangebote durch ICF kommt ein Kaufvertrag über die Schuldverschreibungen zu- stande, der unter der auflösenden Bedingung steht, dass (a) die Schuldverschreibungen an dem Begebungstag nicht begeben werden, oder (b) es in Zusammenschau mit der Wandlung nicht zu einer Überzeichnung kommt. Erfüllungstag ist der in den Anleihebedingungen genannte Begebungstag, der zugleich Valutatag ist. Bei Anle- gern, deren Depotbank ein Handelsteilnehmer (wie vorstehend definiert) ist, erfolgt die Teilnahme am Öffentli- chen Angebot direkt über die Depotbank. Anleger, deren Depotbank kein Handelsteilnehmer ist, können über ihre Depotbank einen Handelsteilnehmer beauftragen, der für den Anleger ein Zeichnungsangebot einstellt und nach Annahme durch ICF in ihrer Funktion als Orderbuchmanager zusammen mit der Depotbank des Anlegers abwickelt. Darüber hinaus kann das Öffentliche Angebot in der Bundesrepublik Deutschland durch von der Emittentin direkt oder indirekt eingeschaltete Finanzintermdiäre im Sinne der Ziff. 12 dieses Prospektes umgesetzt werden.

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Öffentliches Angebot. Während des Angebotszeitraums Das Angebot besteht aus bis zu 30.000 Inhaberteilschuldverschreibungen zu einem Nenn- betrag von je EUR 1.000,00 als Teil einer Anleihe der Immobilien-Projektgesellschaft Sa- lamander-Areal Kornwestheim mbH (wie unter Abschnitt 8.6 Angebotszeitraum Emittentin“) in Höhe eines Gesamtnennbetrages von bis zu EUR 30.000.000,00 („Gesamtnennbetrag“) fällig am 6. Dezember 2019 („An- gebot“). Die Inhaberteilschuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbedingte, nicht- nachrangige und Umtauschfrist“ definiert) wird die Emittentin die Schuldverschreibungen in Deutschland über die Zeichnungsfunktionalität ‚DirectPlace‘ dinglich sowie schuldrechtlich besicherte Verbindlichkeiten der Deutsche Börse AG, in Luxemburg durch Veröffentlichung des Angebots Emitten- tin. Diese Verbindlichkeiten stehen im Luxemburger Tageblatt und in Öster- reich durch Veröffentlichung des Angebots in der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) und Meldung zum Emissionskalender der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft („OeKB“), sowie in den genannten Ländern jeweils auch über Finanzintermediäre Verhältnis zueinander im Sinne gleichen Rang und sind auch im Verhältnis zu allen anderen gegenwärtigen und zukünftigen besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Ziffer 13 dieses Prospektes öffentlich anbietenEmittentin gleichrangig, es sei denn, solchen Verbind- lichkeiten kommt aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften Vorrang zu. Das Öffentliche Ange- bot besteht aus einem Öffentlichen Angebot ausschließlich durch die Emittentin richtet sich an alle potenziellen Anleger in der Bundesrepublik Deutschland, Luxemburg in Österreich sowie Luxemburg. An dem Öffentlichen An- gebot wirkt die EQUINET nicht mit. Die Zeichnung erfolgt über die von der EUWAX AG, Stuttgart, im Handelssystem XONTRO bereitgestellte Zeichnungsfunktionalität XONTRO für die Sammlung und ÖsterreichAbwicklung von Zeichnungsaufträgen. Die Inhaberteilschuldver- schreibungen werden zudem, insbesondere wenn bis zum 4. Dezember 2012, 17.00 Uhr, keine Vollplat- zierung eingetreten ist, ab ihrer Einbeziehung in den Handel im Handelssegment Bondm an Kleinanlegerder Baden-Württembergischen Wertpapierbörse, ist aber nicht auf bestimmte Kategorien potenzieller Investoren beschränkt. In Luxemburg wird das Öffentliche Angebot insbesondere Stuttgart, durch die Schal- tung einer Angebotsanzeige Emittentin ab dem 5. Dezember 2012 bis zur Vollplatzierung der Anleihe in Deutschland, Österreich sowie Luxemburg im Luxemburger Tageblatt kommuniziertWege des öffentlichen Abverkaufs öffentlich angeboten, längstens jedoch bis zum 28. In Österreich Februar 2013. Dies geschieht, indem die Emittentin Inhaberteilschuldver- schreibungen nach freiem Ermessen über die Zahlstelle als Finanzkommissionärin im Frei- verkehr, Handelssegment Bondm, der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse ver- kauft. Die Emittentin wird das Öffentliche Ange- bot insbesondere durch Schaltung einer Angebotsanzeige in der Elektronischen Verlautbarungs- und Informati- onsplattform des Bundes (EVI) und durch Meldung zum Emissionskalender der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft („OeKB“) kommuniziert. Anlegerüber die Zahlstelle als Finanzkommissionärin Erwerbsangebote von Anlegern auf Erwerb von Inhaberteilschuldverschreibungen, die Schuldverschreibungen im Freiverkehr, Han- delssegment Bondm, der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse eingestellt sind, an- nehmen. Emittentin und Zahlstelle sind nicht verpflichtet, entsprechende Angebote anzu- nehmen und können den Öffentlichen Abverkauf jederzeit auch aus sonstigen Gründen vorzeitig beenden. Erwerbsangebote im Rahmen des Öffentlichen Abverkaufes müssen nach den Regularien der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse erfolgen. Es gibt keine festgelegten Tranchen der Inhaberteilschuldverschreibungen. Der Ausgabe- preis, zu dem die Inhaberteilschuldverschreibungen angeboten werden, beträgt vom 21. November 2012 bis zum 4. Dezember 2012 100 % des Nennbetrags der Inhaberteil- schuldverschreibungen und wird nach dem 4. Dezember 2012 nach dem aktuellen Börsen- kurs festgelegt. Die Mindestanlagesumme beträgt EUR 1.000,00. Eine Höchstanlagesum- me existiert nicht. Die Emittentin wird dem Anleger keine Kosten oder Steuern in Rechnung stellen. Anleger sollten sich über die Zeichnungsfunktionalität ‚DirectPlace‘ der Deutsche Börse AG zeichnen möchtenallgemein im Zusammenhang mit Inhaberteilschuldverschreibungen anfallenden Kosten und Steuern, müssen über ihre jeweilige Depotbank während des Angebotszeitraums (wie unter Abschnitteinschließlich etwaiger Gebühren ihrer Depotbanken im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Halten von Inhaberteilschuldverschreibungen, informieren.

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