Common use of Öffentliches Angebot Clause in Contracts

Öffentliches Angebot. Anleger, die im Rahmen des Öffentlichen Angebots Schuldverschreibungen erwerben möchten, müs- sen bindende Zeichnungsangebote über ihre Depotbank während der Angebotsfrist für das Öffentliche Angebot über die Zeichnungsfunktionalität abgeben. Die Nutzung der Zeichnungsfunktionalität setzt vo- raus, dass die Depotbank (i) als Handelsteilnehmer an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen ist oder über einen an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassenen Handelsteilnehmer Zugang zum Handel hat, (ii) über einen XETRA-Anschluss verfügt und (iii) zur Nutzung der Zeichnungsfunktionalität auf der Grundlage der Geschäftsbedingungen für die Nutzung der XETRA-Zeichnungsfunktionalität be- rechtigt und in der Lage ist („Handelsteilnehmer”). Der Handelsteilnehmer stellt für den Anleger auf dessen Aufforderung Zeichnungsangebote über die Zeichnungsfunktionalität. Zeichnungsangebote, die über die Zeichnungsfunktionalität gestellt werden, gelten als zugegangen, sobald ein sogenannter Orderbuchmanager (im Sinne der Terminologie der Frankfurter Wertpapierbörse) im Auftrag der Emittentin eine Bestätigung abgegeben hat. Die Zeich- nungsangebote der Anleger sind bis zum Ablauf des Angebotszeitraums frei widerrufbar. Nach erfolgter Zuteilung ist ein Widerruf jedoch ausgeschlossen. Nach Artikel 23 Absatz 2 Prospektverordnung haben Anleger, die bereits vor Veröffentlichung eines Nachtrags zum Wertpapierprospekt eine auf Erwerb oder Zeichnung gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, das Recht, diese innerhalb von 3 Werktagen nach Veröffentlichung des Nachtrags zu widerrufen, sofern der neue Umstand oder die Unrichtigkeit, 12 Die Angaben auf der Webseite sind nicht Teil des Prospekts, sofern diese nicht mittels Verweises in den Pros- pekt aufgenommen wurden. wegen der Nachtrag veröffentlicht wurde, vor dem endgültigen Schluss des öffentlichen Angebots und vor Lieferung der Wertpapiere eingetreten ist. Anleger im Großherzogtum Luxemburg, deren depotführende Stelle kein Handelsteilnehmer ist, können über ihre depotführende Stelle einen Handelsteilnehmer beauftragen, der für den Anleger einen Zeich- nungsauftrag einstellt und nach Annahme über den Orderbuchmanager zusammen mit der depotfüh- renden Stelle des Anlegers abwickelt. Die Annahme der Zeichnungsangebote durch den Orderbuchmanager hat einen Kaufvertrag über die Schuldverschreibungen zur Folge. Dieser steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Schuld- verschreibungen an dem Emissionstag begeben werden. Erfüllungstag ist der Begebungstag (wie § 2.1 der Anleihebedingungen definiert). Anleger, deren Depotbank ein Handelsteilnehmer (wie obenstehend definiert) ist, nehmen am Öffentlichen Angebot direkt über ihre Depotbank teil. Anleger, deren Depot- bank kein Handelsteilnehmer ist, können über ihre Depotbank einen Handelsteilnehmer beauftragen, der für den Anleger ein Zeichnungsangebot einstellt und nach Annahme durch den Orderbuchmanager zusammen mit der Depotbank des Anlegers abwickelt. Das Öffentliche Angebot beginnt am 17. November 2022 (9:00 Uhr) und endet, vorbehaltlich einer Ver- längerung oder Verkürzung des Angebotszeitraums, am 22. November 2022 (12:00 Uhr) („Angebots- zeitraum”). Die Emittentin behält sich das Recht vor, in freiem Ermessen den Angebotszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen. Jede Verkürzung oder Verlängerung des Angebotszeitraums oder die Beendigung des Öffentlichen Angebots der Schuldverschreibungen wird auf der Webseite der Emitten- tin www.katjesgreenfood.de13) in der Rubrik INVESTORS, Unterrubrik ANLEIHE 22/27 bekanntgege- ben. Zudem wird die Emittentin erforderlichenfalls einen Nachtrag zu diesem Prospekt gemäß Artikel 23 der Prospektverordnung von der CSSF billigen lassen und in derselben Art und Weise wie diesen Prospekt veröffentlichen.

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Samples: Wertpapierprospekt

Öffentliches Angebot. Anleger, die im Rahmen des Öffentlichen Angebots Schuldverschreibungen erwerben möchten, müs- sen bindende Zeichnungsangebote über ihre Depotbank während der Angebotsfrist für das Öffentliche Angebot über die Zeichnungsfunktionalität abgeben. Die Nutzung der Zeichnungsfunktionalität setzt vo- rausvoraus, dass die Depotbank (i) als Handelsteilnehmer an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen ist oder über einen an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassenen Handelsteilnehmer Zugang zum Handel hat, (ii) über einen XETRA-Anschluss verfügt und (iii) zur Nutzung der Zeichnungsfunktionalität Zeichnungsfunktionali- tät auf der Grundlage der Geschäftsbedingungen für die Nutzung der XETRA-Zeichnungsfunktionalität be- rechtigt berechtigt und in der Lage ist (der „Handelsteilnehmer”). Der Handelsteilnehmer stellt für den Anleger auf dessen Aufforderung Zeichnungsangebote über die Zeichnungsfunktionalität. Zeichnungsangebote, die über die Zeichnungsfunktionalität gestellt werden, gelten als zugegangen, sobald ein sogenannter der Orderbuchmanager (im Sinne der Terminologie der Frankfurter Wertpapierbörse) im Auftrag der Emittentin eine Bestätigung abgegeben hat. Die Zeich- nungsangebote Zeichnungsangebote der Anleger sind bis zum Ablauf des Angebotszeitraums frei widerrufbar. Nach erfolgter Zuteilung ist ein Widerruf jedoch ausgeschlossen. Nach Artikel 23 Absatz Art. 13 Abs. 2 Prospektverordnung des Luxemburger Gesetzes über Prospekte für Wertpapiere vom 10. Juli 2005 haben Anleger, die bereits vor Veröffentlichung eines Nachtrags zum Wertpapierprospekt eine einer auf Erwerb oder Zeichnung gerichtete ge- richtete Willenserklärung abgegeben haben, das Recht, diese innerhalb von 3 2 Werktagen nach Veröffentlichung Veröf- fentlichung des Nachtrags zu widerrufen, sofern der neue Umstand oder die Unrichtigkeit, 12 Die Angaben auf der Webseite sind nicht Teil des Prospekts, sofern diese nicht mittels Verweises in den Pros- pekt aufgenommen wurden. wegen der Nachtrag veröffentlicht wurde, vor dem endgültigen Schluss des öffentlichen Angebots und vor Lieferung Liefe- rung der Wertpapiere eingetreten ist. Anleger im Großherzogtum Luxemburg, deren depotführende Stelle kein Handelsteilnehmer ist, können kön- nen über ihre depotführende Stelle einen Handelsteilnehmer beauftragen, der für den Anleger einen Zeich- nungsauftrag Zeichnungsauftrag einstellt und nach Annahme über den Orderbuchmanager zusammen mit der depotfüh- renden de- potführende Stelle des Anlegers abwickelt. Die Annahme der Zeichnungsangebote durch den Orderbuchmanager hat einen Kaufvertrag über die Schuldverschreibungen zur Folge. Dieser steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Schuld- verschreibungen Schuldverschreibungen an dem Emissionstag begeben werden. Erfüllungstag ist der Begebungstag Emissionstag (wie in § 2.1 der Anleihebedingungen definiert). Anleger, deren Depotbank ein Handelsteilnehmer (wie obenstehend definiert) ist, nehmen am Öffentlichen öffentlichen Angebot direkt über ihre Depotbank teil. Anleger, deren Depot- bank Depotbank kein Handelsteilnehmer ist, können über ihre Depotbank einen Handelsteilnehmer beauftragen, der für den Anleger ein Zeichnungsangebot einstellt und nach Annahme durch den Orderbuchmanager Or- derbuchmanager zusammen mit der Depotbank des Anlegers abwickelt. Das Öffentliche Angebot beginnt am 17mit dem 9. November 2022 (9:00 Uhr) Mai 2019 und endet, vorbehaltlich einer Ver- längerung Verlängerung oder Verkürzung des Angebotszeitraums, am 2214. November 2022 Mai 2019 (12:00 14:00 Uhr) (der Angebots- zeitraumAngebotszeitraum”). Die Emittentin behält sich das Recht vor, in freiem Ermessen den Angebotszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen. Jede Verkürzung oder Verlängerung des Angebotszeitraums oder die Beendigung des Öffentlichen Angebots der Schuldverschreibungen wird auf der Webseite der Emitten- tin www.katjesgreenfood.de13Emittentin (xxx.xxxxxxxx-xx.xx) in der Rubrik INVESTORS, Unterrubrik ANLEIHE 22/27 bekanntgege- benund im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Zudem wird die Emittentin erforderlichenfalls erforderli- chenfalls einen Nachtrag zu diesem Prospekt gemäß Artikel 23 der Prospektverordnung von der CSSF billigen lassen und in derselben Art und Weise wie diesen Prospekt veröffentlichen.

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Samples: Wertpapierprospekt

Öffentliches Angebot. AnlegerDer Gesamtnennbetrag der öffentlich angebotenen Schuldverschreibungen beträgt nominal bis zu EUR 50.000.000,00. In Deutschland, die dem Großherzogtum Luxemburg („Luxemburg“) und der Republik Österreich („Österreich“) erfolgt ein öffentliches Angebot von bis zu 50.000 auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen im Rahmen des Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00. Das Öffentliche Angebot besteht aus (i) einem öffentlichen Angebot in Luxemburg und Deutschland über die Zeich- nungsfunktionalität DirectPlace der Deutsche Börse AG im XETRA-Handelssystem für die Sammlung und Abwick- lung von Zeichnungsaufträgen („Zeichnungsfunktionalität”) („Öffentliches Angebot über die Zeichnungsfunkti- onalität”), und (ii) einem öffentlichen Angebot in Deutschland, Luxemburg und Österreich über die Website der Emit- tentin (xxx.xxx-xxxx.xxx/xxxxxxx) („Öffentliches Angebot über die Website der Emittentin“ und, zusammen mit dem Öffentlichen Angebots Schuldverschreibungen erwerben möchtenAngebot über die Zeichnungsfunktionalität, müs- sen bindende Zeichnungsangebote über ihre Depotbank während der Angebotsfrist für „Öffentliches Angebot“), welches jeweils ausschließ- lich durch die Emittentin durchgeführt wird. In Luxemburg wird das Öffentliche Angebot über durch die Zeichnungsfunktionalität abgeben. Die Nutzung der Zeichnungsfunktionalität setzt vo- raus, dass die Depotbank (i) als Handelsteilnehmer an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen ist oder über einen an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassenen Handelsteilnehmer Zugang zum Handel hat, (ii) über einen XETRA-Anschluss verfügt und (iii) zur Nutzung der Zeichnungsfunktionalität Veröffentlichung des gebilligten Wertpapierprospekts auf der Grundlage Internetseite der Geschäftsbedingungen für Börse Luxemburg und insbesondere durch die Nutzung der XETRA-Zeichnungsfunktionalität be- rechtigt und in der Lage ist („Handelsteilnehmer”). Der Handelsteilnehmer stellt für den Anleger auf dessen Aufforderung Zeichnungsangebote über die Zeichnungsfunktionalität. Zeichnungsangebote, die über die Zeichnungsfunktionalität gestellt werden, gelten als zugegangen, sobald ein sogenannter Orderbuchmanager (geplante Schaltung einer Anzeige im Sinne der Terminologie der Frankfurter Wertpapierbörse) im Auftrag der Emittentin eine Bestätigung abgegeben hat. Die Zeich- nungsangebote der Anleger sind bis zum Ablauf des Angebotszeitraums frei widerrufbar. Nach erfolgter Zuteilung ist ein Widerruf jedoch ausgeschlossen. Nach Artikel 23 Absatz 2 Prospektverordnung haben Anleger, die bereits vor Veröffentlichung eines Nachtrags zum Wertpapierprospekt eine auf Erwerb oder Zeichnung gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, das Recht, diese innerhalb von 3 Werktagen nach Veröffentlichung des Nachtrags zu widerrufen, sofern der neue Umstand oder die Unrichtigkeit, 12 Die Angaben auf der Webseite sind nicht Teil des Prospekts, sofern diese nicht mittels Verweises in den Pros- pekt aufgenommen wurden. wegen der Nachtrag veröffentlicht wurde, vor dem endgültigen Schluss des öffentlichen Angebots und vor Lieferung der Wertpapiere eingetreten istLuxemburger Wort kommuniziert. Anleger im Großherzogtum in Luxemburg, deren depotführende Stelle kein Handelsteilnehmer ist, können über ihre depotführende Stelle einen Handelsteilnehmer beauftragen, der für den Anleger einen Zeich- nungsauftrag Zeichnungsantrag über die Zeichnungsfunktionalität einstellt und nach Annahme über den Orderbuchmanager Orderbuch- manager zusammen mit der depotfüh- renden depotführenden Stelle des Anlegers abwickelt. Die Annahme Darüber hinaus erfolgt eine prospektfreie Privatplatzierung der Zeichnungsangebote durch Schuldverschreibungen in Deutschland und in be- stimmten weiteren Staaten mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien und Japan ge- mäß den Orderbuchmanager hat einen Kaufvertrag über anwendbaren Ausnahmebestimmungen für Privatplatzierungen, insbesondere nach Artikel 1 Abs. 4 Pros- pektverordnung bzw. dieser Vorschrift entsprechender Ausnahmetatbestände, die Schuldverschreibungen zur Folgevon X. Xxxxxxx seel. Dieser steht unter der aufschiebenden BedingungSohn & Co. Aktiengesellschaft („Metzler“ oder „Sole Global Coordinator“) und X.X.Xxxxxxx & CO (AG & Co.) Kommanditge- sellschaft auf Aktien, dass („X.X.Xxxxxxx“) (zusammen, die Schuld- verschreibungen an dem Emissionstag begeben werden. Erfüllungstag ist der Begebungstag „Joint Bookrunners") durchgeführt wird (wie § 2.1 der Anleihebedingungen definiert). Anleger, deren Depotbank ein Handelsteilnehmer (wie obenstehend definiert) ist, nehmen am Öffentlichen Angebot direkt über ihre Depotbank teil. Anleger, deren Depot- bank kein Handelsteilnehmer ist, können über ihre Depotbank einen Handelsteilnehmer beauftragen, der für den Anleger ein Zeichnungsangebot einstellt „Privatplatzie- rung” und nach Annahme durch den Orderbuchmanager zusammen mit der Depotbank des Anlegers abwickelt. Das Öffentliche Angebot beginnt am 17. November 2022 (9:00 Uhr) und endetdem Öffentlichen Angebot, vorbehaltlich einer Ver- längerung oder Verkürzung des Angebotszeitraums, am 22. November 2022 (12:00 Uhr) (Angebots- zeitraum”Angebot“). Die Emittentin behält sich das Recht vor, in freiem Ermessen den Angebotszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen. Jede Verkürzung oder Verlängerung des Angebotszeitraums oder die Beendigung Joint Bookrunners nehmen an dem Öffentli- chen Angebot nicht teil und bieten keine Schuldverschreibungen im Rahmen des Öffentlichen Angebots an. Die Emittentin stimmt der Schuldverschreibungen wird auf möglichen Verwendung des Prospekts, einschließlich etwaiger Nachträge, durch die Joint Bookrunners im Rahmen der Webseite der Emitten- tin www.katjesgreenfood.de13Privatplatzierung und durch gegebenenfalls von den Joint Bookrunners eingeschaltete Finanzintermediäre innerhalb des Angebotszeitraums (wie nachstehend definiert) in Deutschland, Luxemburg und Österreich zu. Sollte sich nach oder während der Rubrik INVESTORSDurchführung des Angebots herausstellen, Unterrubrik ANLEIHE 22/27 bekanntgege- ben. Zudem wird die Emittentin erforderlichenfalls einen Nachtrag zu dass das Interesse an den Schuldver- schreibungen der ABO Wind AG das Gesamtvolumen der öffentlich angebotenen Schuldverschreibungen gemäß diesem Prospekt gemäß Artikel 23 von bis zu EUR 50.000.000,00 übersteigt, behält sich die Gesellschaft vor, die Anleihe entspre- chend aufzustocken. Der Gesamtnennbetrag der Prospektverordnung von im Rahmen des Angebots, bestehend aus der CSSF billigen lassen und in derselben Art und Weise wie diesen Prospekt veröffentlichenPrivatplatzierung zusammen mit dem Öffentlichen Angebot, zu begebenden Schuldverschreibungen ist nicht festgelegt.

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Samples: Wertpapierprospekt

Öffentliches Angebot. Anleger, die im Rahmen des Öffentlichen Angebots Schuldverschreibungen erwerben möchten, müs- sen bindende Zeichnungsangebote über ihre Depotbank während der Angebotsfrist für das Öffentliche Angebot Zeichnungsfunktionalität über die Zeichnungsfunktionalität oder während der Angebotsfrist für das Öffentliche Angebot Emittentin über die Internetseite der Emittentin abgeben. Die Nutzung der Zeichnungsfunktionalität setzt vo- rausvoraus, dass die Depotbank (i) als Handelsteilnehmer an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen ist oder über einen an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassenen Handelsteilnehmer Zugang zum Handel hat, (ii) über einen XETRA-Anschluss verfügt und (iii) zur Nutzung der Zeichnungsfunktionalität auf der Grundlage der Geschäftsbedingungen für die Nutzung der XETRA-Zeichnungsfunktionalität be- rechtigt berechtigt und in der Lage ist („Handelsteilnehmer”). Der Handelsteilnehmer stellt für den Anleger auf dessen Aufforderung Zeichnungsangebote über die Zeichnungsfunktionalität. Zeichnungsangebote, die über die Zeichnungsfunktionalität gestellt werden, gelten als zugegangen, sobald ein sogenannter Orderbuchmanager (im Sinne der Terminologie der Frankfurter WertpapierbörseWert- papierbörse („Orderbuchmanager“) im Auftrag der Emittentin eine Bestätigung abgegeben hat. Die Zeich- nungsangebote Zeichnungsangebote der Anleger sind bis zum Ablauf des Angebotszeitraums der Angebotsfrist für das Öffentliche Angebot Zeichnungsfunktionalität frei widerrufbar. Nach erfolgter Zuteilung ist ein Widerruf jedoch ausgeschlossenausgeschlos- sen. Nach Artikel 23 Absatz Abs. 2 der Prospektverordnung haben Anleger, die bereits vor Veröffentlichung eines Nachtrags zum Wertpapierprospekt eine einer auf Erwerb oder Zeichnung gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, das Recht, diese innerhalb von 3 2 Werktagen nach Veröffentlichung des Nachtrags zu widerrufen, sofern der neue Umstand oder die Unrichtigkeit, 12 Die Angaben auf der Webseite sind nicht Teil des Prospekts, sofern diese nicht mittels Verweises in den Pros- pekt aufgenommen wurden. wegen der Nachtrag veröffentlicht wurde, vor dem endgültigen Schluss des öffentlichen Angebots und vor Lieferung der Wertpapiere eingetreten ein- getreten ist. Anleger im Großherzogtum Luxemburg, deren depotführende Stelle kein Handelsteilnehmer ist, können über ihre depotführende Stelle einen Handelsteilnehmer beauftragen, der für den Anleger einen Zeich- nungsauftrag einstellt und nach Annahme über den Orderbuchmanager zusammen mit der depotfüh- renden Stelle des Anlegers abwickelt. Die Annahme der Zeichnungsangebote durch den Orderbuchmanager im Rahmen des Öffentlichen Angebots Zeichnungsfunktionalität sowie im Rahmen des Öffentlichen Angebots Emittentin hat einen Kaufvertrag über die Schuldverschreibungen Schuldverschrei- bungen zur Folge. Dieser steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Schuld- verschreibungen an dem Emissionstag Schuldverschreibungen voraussichtlich am 2. Dezember 2024 begeben werden. Erfüllungstag ist der Begebungstag (wie § 2.1 der Anleihebedingungen definiert). Anleger, deren Depotbank ein Handelsteilnehmer Handelsteilneh- mer (wie obenstehend definiert) ist, nehmen am Öffentlichen öffentlichen Angebot direkt über ihre Depotbank teil. Anleger, deren Depot- bank Depotbank kein Handelsteilnehmer ist, können über ihre Depotbank einen Handelsteilnehmer Handelsteil- nehmer beauftragen, der für den Anleger ein Zeichnungsangebot einstellt und nach Annahme durch den Orderbuchmanager zusammen mit der Depotbank des Anlegers abwickelt. Die Schuldverschreibungen werden auch in Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxem- burg und in der Republik Österreich über die Zeichnungsmöglichkeit auf der Internetseite der Emittentin (xxx.xxxxx-xxxxxxx.xx/xxxxxxx-0000-00/xxxxx-xxxxxxxx/) öffentlich angeboten. Anleger können wäh- rend des Angebotszeitraums für das Öffentliche Angebot Emittentin Zeichnungsanträge für Schuldver- schreibungen im Zusammenhang mit dem Öffentlichen Angebot Emittentin stellen, indem sie ihre Zeich- nungsanträge über ein digitales Zeichnungsformular auf der Webseite der Emittentin eingeben. Die Zeichnung über die Internetseite der Emittentin setzt voraus, dass der für die gezeichneten Schuldver- schreibungen zu zahlende Ausgabebetrag durch Überweisung bis zum 27. November 2024 (10:00 Uhr) bei der Emittentin eingegangen ist. Das Öffentliche Angebot beginnt am 178. November 2022 2024 (9:00 Uhr) und endet, vorbehaltlich ). Vorbehaltlich einer Ver- längerung Verlängerung oder Verkürzung des Angebotszeitraums, endet das Öffentliche Angebot Emittentin am 2225. November 2022 2024 (12:00 Uhr) und das Öffentliche Angebot Zeichnungsfunktionalität am 27. November 2024 (12:00 Uhr) (jeweils ein Angebots- zeitraumAngebotszeitraum”). Die Emittentin behält sich das Recht vor, in freiem Ermessen Er- messen den Angebotszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen. Jede Verkürzung oder Verlängerung des Angebotszeitraums oder die Beendigung des Öffentlichen Angebots der Schuldverschreibungen wird auf der Webseite der Emitten- tin www.katjesgreenfood.de13Emittentin (www.gubor-anleihe.de8) in unter der Rubrik INVESTORS, Unterrubrik ANLEIHE 22/27 bekanntgege- ben. Zudem wird die Emittentin erforderlichenfalls einen Nachtrag zu diesem Prospekt gemäß Artikel 23 der Prospektverordnung von der CSSF billigen lassen und in derselben Art und Weise wie diesen Prospekt veröffentlichen.„Anleihe 2024/2029“

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Samples: Wertpapierprospekt

Öffentliches Angebot. Anleger, die im Rahmen des Öffentlichen öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktionalität der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handelssystem XONTRO für die Sammlung und Abwicklung von Zeichnungsaufträgen Schuldverschreibungen erwerben möchten, müs- sen bindende Zeichnungsangebote müssen ihre bindenden Kaufanträge über ihre jeweilige Depotbank während der Angebotsfrist für das Öffentliche öffentliche Angebot über die Zeichnungsfunktionalität abgebender Deutsche Börse AG stellen. Die Nutzung der Zeichnungsfunktionalität setzt vo- rausvoraus, dass die Depotbank (i) als Handelsteilnehmer an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen ist oder über einen an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassenen Handelsteilnehmer Zugang zum Handel hat, (ii) über einen XETRAXONTRO-Anschluss verfügt und (iii) zur Nutzung der Zeichnungsfunktionalität auf der Grundlage der Geschäftsbedingungen für die Nutzung der XETRAXONTRO-Zeichnungsfunktionalität be- rechtigt berechtigt und in der Lage ist (der „Handelsteilnehmer). Der Handelsteilnehmer stellt gibt für den Anleger auf dessen Aufforderung Zeichnungsangebote Zeichnungsanträge über die ZeichnungsfunktionalitätZeichnungsfunktionalität ab. ZeichnungsangeboteICF in ihrer Funktion als Orderbuchmanager der Zeichnungsfunktionalität (der "Orderbuchmanager") erfasst alle Zeichnungsanträge der Handelsteilnehmer in einem zentralen Orderbuch, sperrt das Orderbuch mindestens einmal täglich während der Angebotsfrist und nimmt die zwischen dem Beginn der Angebotsfrist und der ersten Sperrung bzw. zwischen jeder weiteren Sperrung (der "Zeitabschnitt") eingegangenen Zeichnungsanträge an. Zeichnungsanträge, die nach dem Ende eines Zeitabschnitts eingestellt werden, werden jeweils im nächsten Zeitabschnitt berücksichtigt. Die Annahme der Zeichnungsanträge durch den Orderbuchmanager führt zum Zustandekommen eines Kaufvertrages über die Schuldverschreibungen. Dieser ist auflösend bedingt für den Fall, dass die Schuldverschreibungen am Emissionstag nicht begeben werden. Zeichnungsaufträge, die über die Zeichnungsfunktionalität gestellt werden, gelten als zugegangen, sobald ein sogenannter Orderbuchmanager (im Sinne der Terminologie der Frankfurter Wertpapierbörse) Skontroführer im Auftrag der Emittentin eine Bestätigung abgegeben hat, die diese Zeichnungsaufträge während des Angebotszeitraums berücksichtigt. Die Zeich- nungsangebote Zeichnungsanträge der Anleger sind bis zum Ablauf des Angebotszeitraums frei widerrufbar. Nach erfolgter Zuteilung Annahme nach Ablauf eines jeweiligen Zeitabschnitts ist ein Widerruf jedoch ausgeschlossen. Nach Artikel 23 Absatz 2 Prospektverordnung haben Anleger, die bereits vor Veröffentlichung eines Nachtrags zum Wertpapierprospekt eine auf Erwerb oder Zeichnung gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, das Recht, diese innerhalb von 3 Werktagen nach Veröffentlichung des Nachtrags zu widerrufen, sofern der neue Umstand oder die Unrichtigkeit, 12 Die Angaben auf der Webseite sind sich nicht Teil des Prospekts, sofern diese nicht mittels Verweises in den Pros- pekt aufgenommen wurden. wegen der Nachtrag veröffentlicht wurde, vor dem endgültigen Schluss des öffentlichen Angebots und vor Lieferung der Wertpapiere eingetreten ist. Anleger im Großherzogtum Luxemburg, deren depotführende Stelle kein Handelsteilnehmer ist, können über ihre depotführende Stelle einen Handelsteilnehmer beauftragen, der für den Anleger einen Zeich- nungsauftrag einstellt und nach Annahme über den Orderbuchmanager zusammen mit der depotfüh- renden Stelle des Anlegers abwickelt. Die Annahme der Zeichnungsangebote durch den Orderbuchmanager hat einen Kaufvertrag über die Schuldverschreibungen zur Folge. Dieser steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Schuld- verschreibungen an dem Emissionstag begeben werden. Erfüllungstag ist der Begebungstag (wie § 2.1 der Anleihebedingungen definiert). Anleger, deren Depotbank ein Handelsteilnehmer (wie obenstehend definiert) ist, nehmen am Öffentlichen Angebot direkt über ihre Depotbank teil. Anleger, deren Depot- bank kein Handelsteilnehmer ist, können über ihre Depotbank einen Handelsteilnehmer beauftragen, der für den Anleger ein Zeichnungsangebot einstellt und nach Annahme durch den Orderbuchmanager zusammen mit der Depotbank des Anlegers abwickeltaus einem gesetzlichen Widerrufsrecht etwas Abweichendes ergibt. Das Öffentliche Angebot über die Zeichnungsfunktionalität der Deutsche Börse AG beginnt voraussichtlich am 178. November 2022 (9:00 Uhr) Februar 2017 und endet, vorbehaltlich einer Ver- längerung Verlängerung oder Verkürzung des Angebotszeitraums, am 221. November 2022 Xxxx 2017 um 12:00 Uhr MEZ (12:00 Uhr) (der Angebots- zeitraum”Angebotszeitraum Zeichnungsfunktionalität“). Die Emittentin behält sich das Recht vorist berechtigt, in freiem Ermessen den Angebotszeitraum zu verlängern Zeichnungsfunktionalität abzukürzen oder zu verkürzenverändern. Die Angebotsfristen für das Öffentliche Angebot über die Zeichnungsfunktionalität der Deutsche Börse AG werden im Fall einer Überzeichnung abgekürzt und enden, spätestens an demjenigen Börsentag, an dem eine Überzeichnung, wie unten definiert, vorliegt. Jede Verkürzung oder Verlängerung des Angebotszeitraums Zeichnungsfunktionalität oder die Beendigung des Öffentlichen Angebots der Schuldverschreibungen wird auf der Homepage der Emittentin (xxxx://xxxxxxxxxxx.xxxxxx.xx) sowie der Webseite der Emitten- tin www.katjesgreenfood.de13Luxemburger Wertpapierbörse (xxx.xxxxxx.xx) in der Rubrik INVESTORS, Unterrubrik ANLEIHE 22/27 bekanntgege- benbekanntgegeben. Zudem wird die Emittentin erforderlichenfalls Eine etwaige Verlängerung des Angebotszeitraums würde durch einen Nachtrag zu diesem Prospekt gemäß Artikel 23 bekannt gemacht werden. Für das Öffentliche Angebot im Großherzogtum Luxemburg wird durch die Emittentin eine Veröffentlichung des Angebots im Luxemburger Wort erfolgen. Darüber hinaus kann dieser Prospekt im Rahmen des Öffentlichen Angebots im Großherzogtum Luxemburg, der Prospektverordnung Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland auch durch Finanzintermediäre verwendet werden. Es werden keine Zeichnungsrechte ausgegeben. Anleger können Angebote im Rahmen des Öffentlichen Angebots in Höhe des Nennbetrags der Schuldverschreibungen von der CSSF billigen lassen und in derselben Art und Weise wie diesen Prospekt veröffentlichenEUR 1.000 oder eines Vielfachen davon abgeben.

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Samples: Wertpapierprospekt