Common use of Überlassung von Standardsoftware Clause in Contracts

Überlassung von Standardsoftware. auf Zeit (Vermietung) Leistungsumfang und Vergütung Der Auftragnehmer vermietet an den Auftraggeber die nachstehend aufgeführte Standardsoftware*: Lfd. Nr. Produktbezeichnung und ‑beschreibung, Produkt-Nr. Men­ge EXP1 Anzahl erlaubter Sicherungskopien Zu liefernde Ver­sion2 Abweichende Nutzungs­rechte (Muster 4)3 Anlage Nr. Mindestvertragsdauer in Monaten Abw. Mietbeginn4 Mietdauer in Monaten (feste Laufzeit) Abw. Kündigungsfrist 5 Automatische Verlängerung um Anzahl Monate6 Monatlicher Mietpreis Monatlicher Gesamtmietpreis 1 US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Standardsoftware* unterliegt   Exportkontrollvorschriften 2 A = Überlassung der bei Abnahme aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen

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Überlassung von Standardsoftware. gegen Einmalvergütung auf Zeit Dauer (VermietungVerkauf) Leistungsumfang und Vergütung Der Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer vermietet an den Auftraggeber die nachstehend aufgeführte Standardsoftware** gegen Einmalvergütung auf Dauer überlassen: Lfd. Nr. Produktbezeichnung und ‑beschreibung-beschreibung, Produkt-Nr. Men­ge Menge EXP1 Anzahl erlaubter Sicherungskopien Sicherungs­kopien Zu liefernde Ver­sion2 Version2 Abweichende Nutzungs­rechte Nutzungsrechte gemäß Nutzungsrechts­matrix Anlage Nr. (Muster 4)3 Anlage Nr. Mindestvertragsdauer in Monaten Abw. Mietbeginn4 Mietdauer in Monaten (feste Laufzeit) Abw. Kündigungsfrist 5 Automatische Verlängerung um Anzahl Monate6 Monatlicher Mietpreis Monatlicher Gesamtmietpreis Bei vereinbartem Pauschalfestpreis* lediglich im Feld „Summe“ den Anteil daran angeben4 Summe 1 US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Standardsoftware* unterliegt   Exportkontrollvorschriften 2 A = Überlassung der bei Abnahme aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen

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