Überlassung von Unterlagen Musterklauseln

Überlassung von Unterlagen. Für Liefergegenstände, deren Handhabung nicht allgemein bekannt ist, sind Verarbeitungs-, Sicherheits-, Montage- und Betriebsanweisungen bei Anlieferung ohne Aufforderung mitzuliefern. In jedem Fall ist ein EG- Sicherheitsdatenblatt mitzuliefern. Auf Verlangen sind uns außerdem jene Unterlagen kostenlos zu übergeben, die für die Wartung und Instandsetzung des Liefergegenstandes erforderlich sind. Sämtliche Unterlagen müssen, wenn in der Bestellung nicht anders angeführt, in deutscher oder englischer Sprache sein. Allfällige dem Lieferanten zur Verfügung gestellte Skizzen, Pläne, Zeichnungen, Spezifikationen etc. bleiben unser Eigentum und dürfen ausschließlich zur Erfüllung unserer Bestellung verwendet werden. Sie sind ebenso wie allfällige zur Verfügung gestellte Muster auf unser Verlangen, spätestens bei Beendigung der Geschäftsbeziehung unaufgefordert zurückzustellen.
Überlassung von Unterlagen. Die kreditgebende Stelle und die Treuhänderbank haben das Recht, alle Unterlagen, soweit sie das landesverbürgte Kreditengagement betreffen, dem Ministerium der Finanzen und für Europa, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie sowie dem Landesrechnungshof und den von diesen beauftragten Personen zu überlassen. Das gleiche Recht steht der Beauftragten des Landes zu.
Überlassung von Unterlagen. Der Kreditgeber und die Treuhänderbank haben das Recht, alle Unterlagen, soweit sie das landesverbürgte Kreditengagement betreffen, dem Ministerium der Finanzen, dem Ministerium für Wirtschaft sowie dem Landesrechnungshof und den von diesen Beauftragten zu überlassen. Das gleiche Recht steht der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Beauftragter des Ministeriums der Finanzen zu.
Überlassung von Unterlagen. Der Kreditgeber und die Treuhänderbank haben das Recht, alle Unterlagen, soweit sie den landesverbürgten Kredit betreffen, den für Finanzen und Kultur zuständigen Senatsverwaltungen und dem Rechnungshof von Berlin und den von diesen Beauftragten zu überlassen. Das gleiche Recht steht der IBB als Beauftragter der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung zu.
Überlassung von Unterlagen. Für die gelieferten Erzeugnisse sind Montage- und Betriebsanweisungen sowie Vorschriften zur Lagerung kostenlos in der gewünschten Landessprache mitzuliefern. Analog gilt dies für Unterlagen, die für die Wartung und Instandsetzung des Liefergegenstandes erforderlich sind. Unterlagen müssen den Vorschriften der CE-Norm genügen. Die zirkon Druckmaschinen GmbH ist berechtigt die o.g. Unterlagen und Vorschriften zu vervielfältigen und an unsere Kunden weiterzugeben. Der Lieferer ist auf Verlangen verpflichtet, bei Lieferung einer Ware dieser mit einer Lieferantenerklärung zu dokumentieren.
Überlassung von Unterlagen. Lagerungs-, Montage- und Betriebsanweisungen etc. sind kostenlos in der geforderten Landessprache mitzuliefern. Dasselbe gilt für Unterlagen, die für die Wartung und Instandsetzung des Liefergegenstandes erforderlich sind. Wir sind berechtigt, diese Anweisungen und Unterlagen zu vervielfältigen, zu bearbeiten und an unsere Kunden weiterzugeben. UNICBLUE GmbH & Co. KG Xxxxxxxxx. 00 // 00000 Xxxxxxxxxxxxx // T +00 000 0000-000 // F +00 000 0000-000 // xxxxxxx@xxxxxxxx.xxx // xxx.xxxxxxxx.xxx Sitz der Gesellschaft: Gelsenkirchen // Gerichtsstand: Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 4760 // Komplementär: UNICBLUE Management GmbH Geschäftsführung: Xxxxx Xxxxxxxxxxx (geschäftsführender Gesellschafter) // Xxxxxxx Xxxxxxx // Xxxxxx xx Xxxxxx Volksbank Ruhr Mitte eG // BLZ 422 600 01 // Konto-Nr.: 512 034 300 // BIC:XXXXXXX0XXX // IBAN: DE97 4226 0001 0343 00 USt.-IdNr.: DE277321599 // St.-Nr.: 318/5822/0553
Überlassung von Unterlagen. Für Liefergegenstände, deren Handhabung nicht allgemein bekannt ist, sind Montage- und Betriebsanweisungen bei der Anlieferung ohne Aufforderung mitzuliefern. Auf Verlangen sind MTB-AT außerdem solche Unterlagen kostenlos zu überlassen, die für die Wartung und Instandsetzung des Liefergegenstandes erforderlich sind.
Überlassung von Unterlagen. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich die econ solutions GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die econ solutions GmbH erteilt dazu dem Kunden ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Angebotsunterlagen sowie dazugehörige Rechnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen zurückzugeben, ferner auf jeden Fall dann, wenn der econ solutions GmbH der Auftrag nicht erteilt wird. Der Kunde darf auch keine Kopien von diesen Unterlagen behalten. Davon ausgenommen sind solche Kopien, die aufgrund automatischer Sicherungen entstehen und die nur mit unverhältnismäßigem Aufwand gelöscht werden könnten.
Überlassung von Unterlagen. Für Liefergegenstände, deren Handhabung nicht allgemein bekannt ist, sind Montage- und Betriebsanweisungen bei der Anlieferung ohne Aufforderung (dreifach) mitzuliefern. Auf Verlangen sind MAN außerdem solche Unterlagen kostenlos zu überlassen, die für die Wartung und Instandsetzung des Liefergegenstandes erforderlich sind.
Überlassung von Unterlagen. Lagerungs- Montage- und Betriebsanweisungen sind kostenlos in den gewünschten Sprachen mitzuliefern. Dasselbe gilt für Unterlagen, die für die Wartung und Instandsetzung des Liefergegenstandes erforderlich sind. Wir sind berechtigt, diese Anweisungen und Unterlagen zu vervielfältigen, zu bearbeiten und an unsere Kunden weiterzugeben.