Übernahmevertrag. Die Emittentin ist berechtigt, bei vorzeitigem Abbruch des Angebots oder bei Überzeichnung, die Zeich- nungen zu reduzieren: Etwaige zu viel gezahlte Beträge wird die Zahl- stelle an die depotführenden Ban- ken über das Clearingsystem zu- rücküberweisen. Der Mindestzeichnungsbetrag ent- spricht dem Betrag der Festgeleg- ten Stückelung; ein Höchstzeich- nungsbetrag ist nicht anwendbar. Lieferung am 23. Mai 2017 durch die Zahlstelle über das Clearingsys- tem. Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Der Vertrieb erfolgt durch die Emit- tentin und durch Finanzintermediä- re. Datum des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Hauptmerkmale des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Platzeur / Bankenkonsortium Nicht anwendbar
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Samples: Debt Issuance Agreement
Übernahmevertrag. Die Emittentin ist berechtigt, bei vorzeitigem Abbruch des Angebots oder bei Überzeichnung, die Zeich- nungen zu reduzieren: Etwaige zu viel gezahlte Beträge wird die Zahl- stelle an die depotführenden Ban- ken über das Clearingsystem zu- rücküberweisen. Der Mindestzeichnungsbetrag ent- spricht dem Betrag der Festgeleg- ten Stückelung; ein Höchstzeich- nungsbetrag ist nicht anwendbar. Lieferung am 237. Mai 2017 November 2016 durch die Zahlstelle über das Clearingsys- temClea- ringsystem. Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Der Vertrieb erfolgt durch die Emit- tentin und durch Finanzintermediä- re. Datum des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Hauptmerkmale des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Platzeur / Bankenkonsortium Nicht anwendbar
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Samples: Stufenzins Schuldverschreibung
Übernahmevertrag. Die Emittentin ist berechtigt, bei vorzeitigem Abbruch des Angebots oder bei Überzeichnung, die Zeich- nungen zu reduzieren: Etwaige zu viel gezahlte Beträge wird die Zahl- stelle an die depotführenden Ban- ken über das Clearingsystem zu- rücküberweisen. Der Mindestzeichnungsbetrag ent- spricht dem Betrag der Festgeleg- ten Stückelung; ein Höchstzeich- nungsbetrag ist nicht anwendbar. Lieferung am 2318. Mai 2017 Oktober 2016 durch die Zahlstelle über das Clearingsys- temClea- ringsystem. Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Der Vertrieb erfolgt durch die Emit- tentin und durch Finanzintermediä- re. Datum des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Hauptmerkmale des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Platzeur / Bankenkonsortium Nicht anwendbar
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Samples: Debt Issuance Agreement
Übernahmevertrag. Die Emittentin ist berechtigt, bei vorzeitigem Abbruch des Angebots oder bei Überzeichnung, die Zeich- nungen zu reduzieren: Etwaige zu viel gezahlte Beträge wird die Zahl- stelle an die depotführenden Ban- ken über das Clearingsystem zu- rücküberweisen. Der Mindestzeichnungsbetrag ent- spricht dem Betrag der Festgeleg- ten Stückelung; ein Höchstzeich- nungsbetrag ist nicht anwendbar. Lieferung am 2315. Mai 2017 November 2016 durch die Zahlstelle über das Clearingsys- temClea- ringsystem. Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Der Vertrieb erfolgt durch die Emit- tentin und durch Finanzintermediä- re. Datum des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Hauptmerkmale des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Platzeur / Bankenkonsortium Nicht anwendbar
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Samples: Debt Issuance Agreement
Übernahmevertrag. Die Emittentin ist berechtigt, bei vorzeitigem Abbruch des Angebots oder bei Überzeichnung, die Zeich- nungen zu reduzieren: Etwaige zu viel gezahlte Beträge wird die Zahl- stelle an die depotführenden Ban- ken über das Clearingsystem zu- rücküberweisen. Der Mindestzeichnungsbetrag ent- spricht dem Betrag der Festgeleg- ten Stückelung; ein Höchstzeich- nungsbetrag ist nicht anwendbar. Lieferung am 2310. Mai 2017 Oktober 2016 durch die Zahlstelle über das Clearingsys- temClea- ringsystem. Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Der Vertrieb erfolgt durch die Emit- tentin und durch Finanzintermediä- re. Datum des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Hauptmerkmale des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Platzeur / Bankenkonsortium Nicht anwendbar
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Samples: Debt Issuance Agreement