Common use of Übernahmevertrag Clause in Contracts

Übernahmevertrag. Die Emittentin ist berechtigt, bei vorzeitigem Abbruch des Angebots oder bei Überzeichnung, die Zeich- nungen zu reduzieren: Etwaige zu viel gezahlte Beträge wird die Zahl- stelle an die depotführenden Ban- ken über das Clearingsystem zu- rücküberweisen. Der Mindestzeichnungsbetrag ent- spricht dem Betrag der Festgeleg- ten Stückelung; ein Höchstzeich- nungsbetrag ist nicht anwendbar. Lieferung am 18. Oktober 2016 durch die Zahlstelle über das Clea- ringsystem. Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Der Vertrieb erfolgt durch die Emit- tentin und durch Finanzintermediä- re. Datum des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Hauptmerkmale des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Platzeur / Bankenkonsortium Nicht anwendbar Geschätzte Gesamtkosten für die Zulassung zum Han- del Angabe geregelter oder gleichwertiger Märkte, auf de- nen nach Kenntnis der Emittentin Schuldverschreibun- gen der gleichen Wertpapierkategorie, die zum Handel angeboten oder zugelassen werden sollen, bereits zum Handel zugelassen sind Nicht anwendbar Nicht anwendbar Name und Anschrift der Institute, die aufgrund einer festen Zusage als Intermediäre im Sekundärhandel tätig sind und Liquidität mittels Geld- und Briefkursen erwirtschaften, und Beschreibung der Hauptbedingun- gen der Zusagevereinbarung

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Übernahmevertrag. Die Emittentin ist berechtigt, bei vorzeitigem Abbruch des Angebots oder bei Überzeichnung, die Zeich- nungen zu reduzieren: Etwaige zu viel gezahlte Beträge wird die Zahl- stelle an die depotführenden Ban- ken über das Clearingsystem zu- rücküberweisen. Der Mindestzeichnungsbetrag ent- spricht dem Betrag der Festgeleg- ten Stückelung; ein Höchstzeich- nungsbetrag ist nicht anwendbar. Lieferung am 1815. Oktober April 2016 durch die Zahlstelle über das Clea- ringsystem. Clearing System Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Der Vertrieb erfolgt durch die Emit- tentin und durch Finanzintermediä- re. Datum des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Hauptmerkmale des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Platzeur / Bankenkonsortium (angeben) Nicht anwendbar Geschätzte Gesamtkosten für die Zulassung zum Han- del Management- und Übernahmeprovision (angeben) Nicht anwendbar Verkaufsprovision (angeben) 0,55% Angabe geregelter oder gleichwertiger Märkte, auf de- nen denen nach Kenntnis der Emittentin Schuldverschreibun- gen Schuldverschreibungen der gleichen Wertpapierkategorie, die zum Handel angeboten oder zugelassen werden sollen, bereits zum Handel zugelassen zuge- lassen sind Nicht anwendbar Nicht anwendbar Ausgabepreis 100,00% Name und Anschrift der Institute, die aufgrund einer festen Zusage als Intermediäre im Sekundärhandel tätig sind und Liquidität mittels Geld- und Briefkursen erwirtschaften, und Beschreibung der Hauptbedingun- gen Hauptbedingungen der ZusagevereinbarungZusagevereinba- rung

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Übernahmevertrag. Die Emittentin ist berechtigt, bei vorzeitigem Abbruch des Angebots oder bei Überzeichnung, die Zeich- nungen zu reduzieren: Etwaige zu viel gezahlte Beträge wird die Zahl- stelle an die depotführenden Ban- ken über das Clearingsystem zu- rücküberweisen. Der Mindestzeichnungsbetrag ent- spricht dem Betrag der Festgeleg- ten Stückelung; ein Höchstzeich- nungsbetrag ist nicht anwendbar. Lieferung am 1815. Oktober November 2016 durch die Zahlstelle über das Clea- ringsystem. Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Der Vertrieb erfolgt durch die Emit- tentin und durch Finanzintermediä- re. Datum des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Hauptmerkmale des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Platzeur / Bankenkonsortium Nicht anwendbar Geschätzte Gesamtkosten für die Zulassung zum Han- del Angabe geregelter oder gleichwertiger Märkte, auf de- nen nach Kenntnis der Emittentin Schuldverschreibun- gen der gleichen Wertpapierkategorie, die zum Handel angeboten oder zugelassen werden sollen, bereits zum Handel zugelassen sind Nicht anwendbar Nicht anwendbar Name und Anschrift der Institute, die aufgrund einer festen Zusage als Intermediäre im Sekundärhandel tätig sind und Liquidität mittels Geld- und Briefkursen erwirtschaften, und Beschreibung der Hauptbedingun- gen der Zusagevereinbarung

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Übernahmevertrag. Die Emittentin ist berechtigt, bei vorzeitigem Abbruch des Angebots oder bei Überzeichnung, die Zeich- nungen zu reduzieren: Etwaige zu viel gezahlte Beträge wird die Zahl- stelle an die depotführenden Ban- ken über das Clearingsystem zu- rücküberweisen. Der Mindestzeichnungsbetrag ent- spricht dem Betrag der Festgeleg- ten Stückelung; ein Höchstzeich- nungsbetrag ist nicht anwendbar. Lieferung am 187. Oktober November 2016 durch die Zahlstelle über das Clea- ringsystem. Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Der Vertrieb erfolgt durch die Emit- tentin und durch Finanzintermediä- re. Datum des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Hauptmerkmale des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Platzeur / Bankenkonsortium Nicht anwendbar Geschätzte Gesamtkosten für die Zulassung zum Han- del Angabe geregelter oder gleichwertiger Märkte, auf de- nen nach Kenntnis der Emittentin Schuldverschreibun- gen der gleichen Wertpapierkategorie, die zum Handel angeboten oder zugelassen werden sollen, bereits zum Handel zugelassen sind Nicht anwendbar Nicht anwendbar Name und Anschrift der Institute, die aufgrund einer festen Zusage als Intermediäre im Sekundärhandel tätig sind und Liquidität mittels Geld- und Briefkursen erwirtschaften, und Beschreibung der Hauptbedingun- gen der Zusagevereinbarung

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Übernahmevertrag. Die Emittentin ist berechtigt, bei vorzeitigem Abbruch des Angebots oder bei Überzeichnung, die Zeich- nungen zu reduzieren: Etwaige zu viel gezahlte Beträge wird die Zahl- stelle an die depotführenden Ban- ken über das Clearingsystem zu- rücküberweisen. Der Mindestzeichnungsbetrag ent- spricht dem Betrag der Festgeleg- ten Stückelung; ein Höchstzeich- nungsbetrag ist nicht anwendbar. Lieferung am 1827. Oktober Juli 2016 durch die Zahlstelle über das Clea- ringsystem. Clearing- system Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Der Vertrieb erfolgt durch die Emit- tentin und durch Finanzintermediä- re. Datum des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Hauptmerkmale des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Platzeur / Bankenkonsortium (angeben) Nicht anwendbar Geschätzte Gesamtkosten für die Zulassung zum Han- del Management- und Übernahmeprovision (angeben) Nicht anwendbar Verkaufsprovision (angeben) 1,00% Angabe geregelter oder gleichwertiger Märkte, auf de- nen denen nach Kenntnis der Emittentin Schuldverschreibun- gen Schuldverschreibungen der gleichen Wertpapierkategorie, die zum Handel angeboten oder zugelassen werden sollen, bereits zum Handel zugelassen zuge- lassen sind Nicht anwendbar Nicht anwendbar Ausgabepreis 100,00% Name und Anschrift der Institute, die aufgrund einer festen Zusage als Intermediäre im Sekundärhandel tätig sind und Liquidität mittels Geld- und Briefkursen erwirtschaften, und Beschreibung der Hauptbedingun- gen Hauptbedingungen der ZusagevereinbarungZusagevereinba- rung

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Übernahmevertrag. Die Emittentin ist berechtigt, bei vorzeitigem Abbruch des Angebots oder bei Überzeichnung, die Zeich- nungen zu reduzieren: Etwaige zu viel gezahlte Beträge wird die Zahl- stelle an die depotführenden Ban- ken über das Clearingsystem zu- rücküberweisen. Der Mindestzeichnungsbetrag ent- spricht dem Betrag der Festgeleg- ten Stückelung; ein Höchstzeich- nungsbetrag ist nicht anwendbar. Lieferung am 1823. Oktober 2016 Mai 2017 durch die Zahlstelle über das Clea- ringsystemClearingsys- tem. Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Der Vertrieb erfolgt durch die Emit- tentin und durch Finanzintermediä- re. Datum des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Hauptmerkmale des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Platzeur / Bankenkonsortium Nicht anwendbar Geschätzte Gesamtkosten für die Zulassung zum Han- del Angabe geregelter oder gleichwertiger Märkte, auf de- nen nach Kenntnis der Emittentin Schuldverschreibun- gen der gleichen Wertpapierkategorie, die zum Handel angeboten oder zugelassen werden sollen, bereits zum Handel zugelassen sind Nicht anwendbar Nicht anwendbar Name und Anschrift der Institute, die aufgrund einer festen Zusage als Intermediäre im Sekundärhandel tätig sind und Liquidität mittels Geld- und Briefkursen erwirtschaften, und Beschreibung der Hauptbedingun- gen der Zusagevereinbarung

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Übernahmevertrag. Die Emittentin ist berechtigt, bei vorzeitigem Abbruch des Angebots oder bei Überzeichnung, die Zeich- nungen zu reduzieren: Etwaige zu viel gezahlte Beträge wird die Zahl- stelle an die depotführenden Ban- ken über das Clearingsystem zu- rücküberweisen. Der Mindestzeichnungsbetrag ent- spricht dem Betrag der Festgeleg- ten Stückelung; ein Höchstzeich- nungsbetrag ist nicht anwendbar. Lieferung am 1827. Oktober Juli 2016 durch die Zahlstelle über das Clea- ringsystem. Clearing- system Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Der Vertrieb erfolgt durch die Emit- tentin und durch Finanzintermediä- re. Datum des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Hauptmerkmale des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Platzeur / Bankenkonsortium (angeben) Nicht anwendbar Geschätzte Gesamtkosten für die Zulassung zum Han- del Management- und Übernahmeprovision (angeben) Nicht anwendbar Verkaufsprovision (angeben) 0,75% Angabe geregelter oder gleichwertiger Märkte, auf de- nen denen nach Kenntnis der Emittentin Schuldverschreibun- gen Schuldverschreibungen der gleichen Wertpapierkategorie, die zum Handel angeboten oder zugelassen werden sollen, bereits zum Handel zugelassen zuge- lassen sind Nicht anwendbar Nicht anwendbar Ausgabepreis 100,00% Name und Anschrift der Institute, die aufgrund einer festen Zusage als Intermediäre im Sekundärhandel tätig sind und Liquidität mittels Geld- und Briefkursen erwirtschaften, und Beschreibung der Hauptbedingun- gen Hauptbedingungen der ZusagevereinbarungZusagevereinba- rung

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Übernahmevertrag. Die Emittentin ist berechtigt, bei vorzeitigem Abbruch des Angebots oder bei Überzeichnung, die Zeich- nungen zu reduzieren: Etwaige zu viel gezahlte Beträge wird die Zahl- stelle an die depotführenden Ban- ken über das Clearingsystem zu- rücküberweisen. Der Mindestzeichnungsbetrag ent- spricht dem Betrag der Festgeleg- ten Stückelung; ein Höchstzeich- nungsbetrag ist nicht anwendbar. Lieferung am 1810. Oktober 2016 durch die Zahlstelle über das Clea- ringsystem. Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Der Vertrieb erfolgt durch die Emit- tentin und durch Finanzintermediä- re. Datum des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Hauptmerkmale des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Platzeur / Bankenkonsortium Nicht anwendbar Geschätzte Gesamtkosten für die Zulassung zum Han- del Angabe geregelter oder gleichwertiger Märkte, auf de- nen nach Kenntnis der Emittentin Schuldverschreibun- gen der gleichen Wertpapierkategorie, die zum Handel angeboten oder zugelassen werden sollen, bereits zum Handel zugelassen sind Nicht anwendbar Nicht anwendbar Name und Anschrift der Institute, die aufgrund einer festen Zusage als Intermediäre im Sekundärhandel tätig sind und Liquidität mittels Geld- und Briefkursen erwirtschaften, und Beschreibung der Hauptbedingun- gen der Zusagevereinbarung

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