ÜBERNAHMEVERZUG. 9.1 Holt der Kunde das Fahrzeug am vereinbarten Abholtermin nicht ab, hat Mobility Concept das Recht, die Lieferung und Übergabe des Fahrzeugs nach vorheriger textlicher Anzeige gemäß den Bedingungen der Haustürlieferung in Ziffer 21 an die angegebene Adresse des Kunden vorzunehmen. Die Lieferung und Übergabe kann durch Mobility Concept oder einen von Mobility Concept dazu bestimmten Kooperationspartner vorgenommen werden. Für die Lieferung zahlt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde, an Mobility Concept eine Pauschale in Höhe von 336,13 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 400,00 Euro), wobei es dem Kunden unbenommen bleibt, nachzuweisen, dass Mobility Concept durch die Nichtabholung kein oder nur ein geringerer Mehraufwand als die Pauschale entstanden ist. 9.2 Übernimmt der Kunde das Fahrzeug nicht innerhalb der in Ziffer 3.1 genannten Frist, kann Mobility Concept ungeachtet der Nichtabnahme des Fahrzeuges die vereinbarten Zahlungen beanspruchen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte, wie z.B. Schadensersatz, bleibt Mobility Concept vorbehalten. 9.3 Übernimmt der Kunde das Fahrzeug nicht, kann Mobility Concept, unbeschadet der Möglichkeit der Haustürlieferung gemäß Ziffer 21, dem Kunden zur Abnahme des Fahrzeuges eine Nachfrist von zehn Tagen setzen. Im Falle der Nichtabnahme innerhalb der gesetzten Nachfrist kann Mobility Concept von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen und vom Vertrag zurücktreten. Verlangt Mobility Concept Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Fahrzeugpreises entsprechend der unverbindlichen Preisempfehlung (einschließlich USt) des Fahrzeugherstellers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses über dieses Fahrzeug ohne Schadensnachweis bei Neuwagen/10 % bei Gebrauchtwagen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Mobility Concept einen höheren Schaden nachweist oder der Kunde nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden eingetreten ist
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Samples: Vario Finanzierungs Vertrag
ÜBERNAHMEVERZUG. 9.1 Holt der Kunde das Fahrzeug am vereinbarten Abholtermin nicht ab, hat Mobility Concept das Recht, die Lieferung und Übergabe des Fahrzeugs nach vorheriger textlicher Anzeige gemäß den Bedingungen der für Haustürlieferung in Ziffer 21 19 an die angegebene Adresse des Kunden vorzunehmen. Die Lieferung und Übergabe kann durch Mobility Concept oder einen von Mobility Concept dazu bestimmten Kooperationspartner vorgenommen werden. Für die Lieferung zahlt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde, an Mobility Concept eine Pauschale in Höhe von 336,13 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 400,00 Euro), wobei es dem Kunden unbenommen bleibt, nachzuweisen, dass Mobility Concept durch die Nichtabholung kein oder nur ein geringerer Mehraufwand als die Pauschale entstanden ist.
9.2 Übernimmt der Kunde das Fahrzeug nicht innerhalb der in Ziffer 3.1 genannten Frist, kann Mobility Concept ungeachtet der Nichtabnahme des Fahrzeuges die vereinbarten Zahlungen beanspruchen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte, wie z.B. Schadensersatz, bleibt Mobility Concept vorbehalten.
9.3 Übernimmt der Kunde das Fahrzeug nicht, kann Mobility Concept, unbeschadet der Möglichkeit der Haustürlieferung gemäß Ziffer 2119, dem Kunden zur Abnahme des Fahrzeuges eine Nachfrist von zehn Tagen setzen. Im Falle der Nichtabnahme innerhalb der gesetzten Nachfrist kann Mobility Concept von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen und vom Vertrag zurücktreten. Verlangt Mobility Concept Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Fahrzeugpreises entsprechend der unverbindlichen Preisempfehlung (einschließlich USt) des Fahrzeugherstellers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses über dieses Fahrzeug ohne Schadensnachweis bei Neuwagen/10 Neuwagen / 10 % der Anschaffungskosten (einschließlich Ust) bei Gebrauchtwagen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Mobility Concept einen höheren Schaden nachweist oder der Kunde nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden eingetreten ist
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Samples: Leasing Agreement
ÜBERNAHMEVERZUG. 9.1 Holt der Kunde das Fahrzeug am vereinbarten Abholtermin nicht ab, hat Mobility Concept das Recht, die Lieferung und Übergabe des Fahrzeugs nach vorheriger textlicher Anzeige gemäß den Bedingungen der Haustürlieferung in Ziffer 21 20 an die angegebene Adresse des Kunden vorzunehmen. Die Lieferung und Übergabe kann durch Mobility Concept oder einen von Mobility Concept dazu bestimmten Kooperationspartner vorgenommen werden. Für die Lieferung zahlt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde, an Mobility Concept eine Pauschale in Höhe von 336,13 400,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 400,00 476,00 Euro), wobei es dem Kunden unbenommen bleibt, nachzuweisen, dass Mobility Concept durch die Nichtabholung kein oder nur ein geringerer Mehraufwand als die Pauschale entstanden ist.
9.2 Übernimmt der Kunde das Fahrzeug nicht innerhalb der in Ziffer 3.1 genannten Frist, kann Mobility Concept ungeachtet der Nichtabnahme des Fahrzeuges die vereinbarten Zahlungen beanspruchen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte, wie z.B. Schadensersatz, bleibt Mobility Concept vorbehalten.
9.3 Übernimmt der Kunde das Fahrzeug nicht, kann Mobility Concept, unbeschadet der Möglichkeit der Haustürlieferung gemäß Ziffer 2120, dem Kunden zur Abnahme des Fahrzeuges Fahrzeugs eine Nachfrist von zehn Tagen setzen. Im Falle der Nichtabnahme innerhalb der gesetzten Nachfrist kann Mobility Concept von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen und vom Vertrag zurücktretenmachen. Verlangt Mobility Concept Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Fahrzeugpreises entsprechend der unverbindlichen Preisempfehlung (einschließlich UStUmsatzsteuer) des Fahrzeugherstellers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses über dieses Fahrzeug ohne Schadensnachweis bei Neuwagen/10 Neuwagen / 10 % der Anschaffungskosten (einschließlich Umsatzsteuer) bei Gebrauchtwagen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Mobility Concept einen höheren Schaden nachweist oder der Kunde nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden eingetreten ist.
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Samples: Vario Finanzierungs Verträge
ÜBERNAHMEVERZUG. 9.1 Holt der Kunde das Fahrzeug am vereinbarten Abholtermin nicht ab, hat Mobility Concept das Recht, die Lieferung und Übergabe des Fahrzeugs nach vorheriger textlicher Anzeige gemäß den Bedingungen der Haustürlieferung in Ziffer 21 Zusatzbedingungen für „Haustürlieferung“ an die angegebene Adresse des Kunden vorzunehmen. Die Lieferung und Übergabe kann durch Mobility Concept oder einen von Mobility Concept dazu bestimmten Kooperationspartner vorgenommen werden. Für die Lieferung zahlt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde, an Mobility Concept eine Pauschale in Höhe von 336,13 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 400,00 Euro), wobei es dem Kunden unbenommen bleibt, nachzuweisen, dass Mobility Concept durch die Nichtabholung kein oder nur ein geringerer Mehraufwand als die Pauschale entstanden ist...
9.2 Übernimmt der Kunde das Fahrzeug nicht innerhalb der in Ziffer 3.1 genannten Frist, kann Mobility Concept ungeachtet der Nichtabnahme des Fahrzeuges die vereinbarten Zahlungen beanspruchen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte, wie z.B. Schadensersatz, bleibt Mobility Concept vorbehalten.
9.3 Übernimmt der Kunde das Fahrzeug nicht, kann Mobility Concept, unbeschadet der Möglichkeit der Haustürlieferung gemäß Ziffer 21Haustürlieferung, dem Kunden zur Abnahme des Fahrzeuges Fahrzeugs eine Nachfrist von zehn Tagen setzen. Im Falle der Nichtabnahme innerhalb der gesetzten Nachfrist kann Mobility Concept von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen und vom Vertrag zurücktreten. Verlangt Mobility Concept Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Fahrzeugpreises entsprechend der unverbindlichen Preisempfehlung (einschließlich USt) des Fahrzeugherstellers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses über dieses Fahrzeug ohne Schadensnachweis bei Neuwagen/10 Neuwagen/ 10 % bei Gebrauchtwagen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Mobility Concept einen höheren Schaden nachweist oder der Kunde nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden eingetreten ist.
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Samples: Leasing Agreement
ÜBERNAHMEVERZUG. 9.1 Holt der Kunde das Fahrzeug am vereinbarten Abholtermin nicht ab, hat Mobility Concept das Recht, die Lieferung und Übergabe des Fahrzeugs nach vorheriger textlicher Anzeige gemäß den Bedingungen der Haustürlieferung in Ziffer 21 19 an die angegebene Adresse des Kunden vorzunehmen. Die Lieferung und Übergabe kann durch Mobility Concept oder einen von Mobility Concept dazu bestimmten Kooperationspartner vorgenommen werden. Für die Lieferung zahlt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde, an Mobility Concept eine Pauschale in Höhe von 336,13 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 400,00 Euro), wobei es dem Kunden unbenommen bleibt, nachzuweisen, dass Mobility Concept durch die Nichtabholung kein oder nur ein geringerer Mehraufwand als die Pauschale entstanden ist...
9.2 Übernimmt der Kunde das Fahrzeug nicht innerhalb der in Ziffer 3.1 genannten Frist, kann Mobility Concept ungeachtet der Nichtabnahme des Fahrzeuges die vereinbarten Zahlungen beanspruchen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte, wie z.B. Schadensersatz, bleibt Mobility Concept vorbehalten.
9.3 Übernimmt der Kunde das Fahrzeug nicht, kann Mobility Concept, unbeschadet der Möglichkeit der Haustürlieferung gemäß Ziffer 21Haustürlieferung, dem Kunden zur Abnahme des Fahrzeuges Fahrzeugs eine Nachfrist von zehn Tagen setzen. Im Falle der Nichtabnahme innerhalb der gesetzten Nachfrist kann Mobility Concept von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen und vom Vertrag zurücktreten. Verlangt Mobility Concept Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Fahrzeugpreises entsprechend der unverbindlichen Preisempfehlung (einschließlich USt.) des Fahrzeugherstellers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses über dieses Fahrzeug ohne Schadensnachweis bei Neuwagen/10 Neuwagen / 10 % der Anschaffungskosten (einschließlich USt.) bei Gebrauchtwagen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Mobility Concept einen höheren Schaden nachweist oder der Kunde nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden eingetreten ist.
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Samples: Leasing Agreement
ÜBERNAHMEVERZUG. 9.1 Holt der Kunde das Fahrzeug am vereinbarten Abholtermin nicht ab, hat Mobility Concept das Recht, die Lieferung und Übergabe des Fahrzeugs nach vorheriger textlicher Anzeige gemäß den Bedingungen der Haustürlieferung in Ziffer 21 20 an die angegebene Adresse des Kunden vorzunehmen. Die Lieferung und Übergabe kann durch Mobility Concept oder einen von Mobility Concept dazu bestimmten Kooperationspartner vorgenommen werden. Für die Lieferung zahlt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde, an Mobility Concept eine Pauschale in Höhe von 336,13 400,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 400,00 476,00 Euro), wobei es dem Kunden unbenommen bleibt, nachzuweisen, dass Mobility Concept durch die Nichtabholung kein oder nur ein geringerer Mehraufwand als die Pauschale entstanden ist.
9.2 Übernimmt der Kunde das Fahrzeug nicht innerhalb der in Ziffer 3.1 genannten Frist, kann Mobility Concept ungeachtet der Nichtabnahme des Fahrzeuges die vereinbarten Zahlungen beanspruchen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte, wie z.B. Schadensersatz, bleibt Mobility Concept vorbehalten.
9.3 Übernimmt der Kunde das Fahrzeug nicht, kann Mobility Concept, unbeschadet der Möglichkeit der Haustürlieferung gemäß Ziffer 2120, dem Kunden zur Abnahme des Fahrzeuges Fahrzeugs eine Nachfrist von zehn Tagen setzen. Im Falle der Nichtabnahme innerhalb der gesetzten Nachfrist kann Mobility Concept von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen und vom Vertrag zurücktretenmachen. Verlangt Mobility Concept Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Fahrzeugpreises entsprechend der unverbindlichen Preisempfehlung (einschließlich UStUmsatzsteuer) des Fahrzeugherstellers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses über dieses Fahrzeug ohne Schadensnachweis bei Neuwagen/10 Neuwagen / 10 % der Anschaffungskosten (einschließlich Umsatzsteuer) bei Gebrauchtwagen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Mobility Concept einen höheren Schaden nachweist oder der Kunde nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden eingetreten ist
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ÜBERNAHMEVERZUG. 9.1 Holt der Kunde das Fahrzeug am vereinbarten Abholtermin nicht ab, hat Mobility Concept das Recht, die Lieferung und Übergabe des Fahrzeugs nach vorheriger textlicher Anzeige gemäß den Bedingungen der Haustürlieferung in Ziffer 21 19 an die angegebene Adresse des Kunden vorzunehmen. Die Lieferung und Übergabe kann durch Mobility Concept oder einen von Mobility Concept dazu bestimmten Kooperationspartner vorgenommen werden. Für die Lieferung zahlt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde, an Mobility Concept eine Pauschale in Höhe von 336,13 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 400,00 Euro), wobei es dem Kunden unbenommen bleibt, nachzuweisen, dass Mobility Concept durch die Nichtabholung kein oder nur ein geringerer Mehraufwand als die Pauschale entstanden ist.
9.2 Übernimmt der Kunde das Fahrzeug nicht innerhalb der in Ziffer 3.1 genannten Frist, kann Mobility Concept ungeachtet der Nichtabnahme des Fahrzeuges die vereinbarten Zahlungen beanspruchen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte, wie z.B. Schadensersatz, bleibt Mobility Concept vorbehalten.
9.3 Übernimmt der Kunde das Fahrzeug nicht, kann Mobility Concept, unbeschadet der Möglichkeit der Haustürlieferung gemäß Ziffer 2119, dem Kunden zur Abnahme des Fahrzeuges eine Nachfrist von zehn Tagen setzen. Im Falle der Nichtabnahme innerhalb der gesetzten Nachfrist kann Mobility Concept von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen und vom Vertrag zurücktreten. Verlangt Mobility Concept Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Fahrzeugpreises entsprechend der unverbindlichen Preisempfehlung (einschließlich USt) des Fahrzeugherstellers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses über dieses Fahrzeug ohne Schadensnachweis bei Neuwagen/10 Neuwagen / 10 % der Anschaffungskosten (einschließlich Ust) bei Gebrauchtwagen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Mobility Concept einen höheren Schaden nachweist oder der Kunde nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden eingetreten ist
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