Überprüfung von Auszahlungsbedingungen. Vor jeder Auszahlung überprüft die Geschäftsstelle die Erfüllung der in der Auszahlungs-vereinba- rung oder im Darlehensvertrag vereinbarten Bedingungen sowie das Fortbestehen der Fördervo- raussetzungen. Dazu kann sie von den Berechtigten zusätzliche Angaben und Unterlagen verlangen. Xxxxxx sich Mängel nicht innert der von der Geschäftsstelle gesetzten Frist beheben, ist die Aus- zahlung zu sistieren. Im Zweifelsfall muss das Projekt zusammen mit einem Bericht dem zuständigen Organ vorgelegt werden. Dieses kann in einer Neubeurteilung bereits gesprochene Beiträge kürzen oder aberken- nen. Vor einer beabsichtigten Kürzung oder Aberkennung müssen Betroffene zwingend angehört werden. Bereits ausbezahlte Gelder müssen verzinst rückerstattet werden. Es ist der jeweils aktuelle Verzugszins der kantonal zürcherischen Steuerbehörde anzuwenden.
Appears in 2 contracts
Samples: Reglement Für Die Selektive Und Automatische Förderung, Reglement Für Die Selektive Und Automatische Förderung
Überprüfung von Auszahlungsbedingungen. Vor jeder Auszahlung überprüft die Geschäftsstelle die Erfüllung der in der Auszahlungs-vereinba- rung Auszahlungs- vereinbarung oder im Darlehensvertrag vereinbarten Bedingungen sowie das Fortbestehen der Fördervo- raussetzungenFördervoraussetzungen. Dazu kann sie von den Berechtigten zusätzliche Angaben und Unterlagen verlangen. Xxxxxx sich Mängel nicht innert der von der Geschäftsstelle gesetzten Frist beheben, ist die Aus- zahlung Auszahlung zu sistieren. Im Zweifelsfall muss das Projekt zusammen mit einem Bericht dem zuständigen Organ vorgelegt werden. Dieses kann in einer Neubeurteilung bereits gesprochene Beiträge kürzen oder aberken- nenaberkennen. Vor einer beabsichtigten Kürzung oder Aberkennung müssen Betroffene zwingend angehört werden. Bereits ausbezahlte Gelder müssen verzinst rückerstattet werden. Es ist der jeweils aktuelle Verzugszins der kantonal zürcherischen Steuerbehörde anzuwenden.
Appears in 1 contract
Samples: Reglement 3.1.0
Überprüfung von Auszahlungsbedingungen. Vor jeder Auszahlung überprüft die Geschäftsstelle die Erfüllung der in der Auszahlungs-vereinba- Auszahlungsvereinba- rung oder im Darlehensvertrag vereinbarten Bedingungen sowie das Fortbestehen der Fördervo- raussetzungen. Dazu kann sie von den Berechtigten zusätzliche Angaben und Unterlagen verlangen. Xxxxxx sich Mängel nicht innert der von der Geschäftsstelle gesetzten Frist beheben, ist die Aus- zahlung zu sistieren. Im Zweifelsfall muss das Projekt zusammen mit einem Bericht dem zuständigen Organ vorgelegt werden. Dieses kann in einer Neubeurteilung bereits gesprochene Beiträge kürzen oder aberken- nen. Vor einer beabsichtigten Kürzung oder Aberkennung müssen Betroffene zwingend angehört werden. Bereits ausbezahlte Gelder müssen verzinst rückerstattet werden. Es ist der jeweils aktuelle Verzugszins der kantonal zürcherischen Steuerbehörde anzuwenden.
Appears in 1 contract
Samples: Reglement Für Die Selektive Und Automatische Förderung