Überspannung durch Blitz Musterklauseln

Überspannung durch Blitz. Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht.
Überspannung durch Blitz. Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Ein- richtungen und Geräten entsteht. Solche Schäden sind nur versichert, soweit der Blitz oder die sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität in einem Umkreis von 3 km um das versicherte Gebäude nachgewiesen werden kann. Defekte Geräte bzw. Geräteteile sind bis zur Entscheidung des Versi- cherers über den Ersatz des Schadens aufzubewahren.
Überspannung durch Blitz. Abweichend von Abschnitt A § 1 Nr. 4 ist die Höchstent- schädigung auf 10.000 Euro je Schadenfall begrenzt.
Überspannung durch Blitz. In Ergänzung zu Ziffer 2.3 besteht auch Versicherungsschutz für Schäden, die an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entstehen.
Überspannung durch Blitz. Wir ersetzen auch Schäden, die an versicherten elektrischen Ein- richtungen oder Geräten infolge Überspannung durch Blitz entstanden sind. Dazu gehören auch Schäden durch: • Blitzbedingten Überstrom. • Blitzbedingten Kurzschluss. • Sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität.
Überspannung durch Blitz. Umfasst Ihr Vertrag das Feuerrisiko (A 2.1 a)), ersetzen wir auch Schä- den, die an versicherten elektrischen Einrichtungen oder Geräten infolge Überspannung durch Blitz entstanden sind. Dazu gehören auch Schäden durch – blitzbedingten Überstrom – blitzbedingten Kurzschluss – sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität.
Überspannung durch Blitz. Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Über- spannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 50.000 EUR begrenzt.
Überspannung durch Blitz. In Ergänzung zum Versicherungsschutz für Blitzschlagschäden leistet der Versicherer Entschädigung auch für Schäden, die an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Über- strom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige at- mosphärisch bedingte Elektrizität entstehen.
Überspannung durch Blitz. Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Ein- richtungen und Geräten entsteht. Solche Schäden sind nur versichert, soweit der Blitz oder die sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität in einem Umkreis von 3 km um das versicherte Gebäude nachgewiesen werden kann. Die Höchstentschädigung für die durch Blitz entstandenen und versi- cherten Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden be- trägt insgesamt 5.000 EUR je Versicherungsfall. Defekte Geräte bzw. Geräteteile sind bis zur Entscheidung des Versi- cherers über den Ersatz des Schadens aufzubewahren.
Überspannung durch Blitz. Mitversichert ist Überspannung durch Blitz (z. B. Influenz, Induktion) oder durch sonstige atmosphärische Elektrizität an elektrischen Einrichtungen sowie die daraus entstehenden Folgeschäden an versicherten Sachen. Die Entschädigung ist auf den hierfür vereinbarten Betrag begrenzt (Entschädigungsgrenze).