Leistungsversprechen Musterklauseln

Leistungsversprechen. 1 Versicherte Gefahren und Schäden (Versicherungsfall), generelle Ausschlüsse § 2 Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Luftfahrzeuge § 3 Einbruchdiebstahl § 4 Leitungswasser § 5 Naturgefahren § 6 Versicherte und nicht versicherte Sachen, Versicherungsort § 7 Außenversicherung § 8 Versicherte Kosten § 9 Versicherungswert, Unterversicherungsverzicht, Wohnfläche § 10 Anpassung des Beitrages § 11 Wohnungswechsel § 12 Entschädigungsberechnung, Unterversicherung § 13 Entschädigungsgrenzen für Wertsachen, Wertschutzschränke § 14 Zahlung und Verzinsung der Entschädigung § 15 Sachverständigenverfahren § 16 Vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheit des Versicherungsnehmers vor dem Versicherungsfall, Sicherheitsvor- schrift § 17 Besondere Gefahr erhöhende Umstände § 18 Wiederherbeigeschaffte Sachen
Leistungsversprechen. Im Versicherungsfall übernimmt der Versicherer 1.1 die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen, die dem Versicherungsnehmer wegen eines Personenschadens, eines Sachschadens oder eines reinen Vermögensschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts erwachsen *) *) In der Folge kurz „ Schadenersatzverpflichtungen“ genannt; 1.2 die Kosten der Feststellung und der Abwehr einer von einem Dritten behaupteten Schadenersatzverpflichtung im Rahmen des Art.7, Pkt.3.
Leistungsversprechen. In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden DCD-2021 erstreckt sich für Fahrräder – auch Elektrofahrräder (sog. E-Bikes/Pedelecs), für die keine Versicherungspflicht besteht – sowie Fahrradanhänger der Versicherungsschutz unter den nachfolgenden Voraussetzungen auf Schäden durch Diebstahl innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Für die mit dem Fahrrad verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz, wenn diese zusammen mit dem Fahrrad abhandengekommen sind.
Leistungsversprechen. In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden WEHD in der jeweils gültigen Fassung erstreckt sich für Fahrräder – auch Elektrofahrräder (sog. E-Bikes/Pedelecs), für die keine Versicherungspflicht besteht – sowie Fahrradanhänger der Versicherungsschutz unter den nachfolgenden Voraussetzungen auf Schäden durch Diebstahl innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Für die mit dem Fahrrad verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz, wenn diese zusammen mit dem Fahrrad abhandengekommen sind.
Leistungsversprechen. Sofern das versicherte Gebäude vom Versicherungsnehmer selbst bewohnt wird und dieses Gebäude von einem erheblichen Brandschaden betroffen ist, ersetzt der Versicherer die tatsächlich angefallenen Kosten einer psychologischen Erstberatung für den Versicherungsnehmer und für alle mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen. Dies gilt auch, wenn das vom Versicherungsnehmer bewohnte Gebäude von einem Einbruchdiebstahl betrof- fen ist. Die psychologische Erstberatung muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Schadeneintritt erfolgen. Erheblich ist ein Brandschaden, wenn der Schaden vor- aussichtlich 00.000 € übersteigt. Als psychologische Erstberatung gilt ein Beratungsgespräch mit einem Psychologen zur Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit einer auf Grund eines der oben genannten versicherten Ereignisse notwendigen Therapie.
Leistungsversprechen. In Erweiterung von § 3 VGB 2022 sind mitversichert die erforderlichen Kosten, die tatsächlich angefallen sind, um Verstopfungen von Ableitungsrohren zu beseitigen. Dies gilt für Ableitungsrohre a) innerhalb versicherter Gebäude sowie b) außerhalb versicherter Xxxxxxx xxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.
Leistungsversprechen. Der Versicherer ersetzt die tatsächlich angefallenen Kosten einer Fachfirma (Schädlingsbekämpfer oder Umweltschutzorganisation) für die zulässige Schädlingsbekämpfung von Waschbären, Mardern, Ratten, Mäusen, Schaben (z. B. Kakerlaken), Motten, Ameisen oder Silberfischen in den versicherten Wohngebäuden.
Leistungsversprechen. Der Versicherer ersetzt die tatsächlich angefallenen Kosten einer Fachfirma (Schädlingsbekämpfer oder Umweltschutzorganisation) für die zulässige Entfernung bzw. Umsiedlung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern, die sich innerhalb oder an den Außenwänden der versicherten Gebäude oder in dem zu den versicherten Gebäuden gehörenden Garten befinden.
Leistungsversprechen. Sofern das versicherte Gebäude vom Versicherungsnehmer selbst bewohnt wird, ersetzt der Versicherer die tatsächlich angefallenen Kosten für a) das Öffnen der Hauseingangstür durch eine Fachfirma (Schlüsseldienst) und b) ein provisorisches Schloss, wenn das Schloss durch das Öffnen funktionsun- fähig geworden ist.