Common use of Übertragbarkeit; sonstige Vereinbarungen Clause in Contracts

Übertragbarkeit; sonstige Vereinbarungen. 10.1 Die gesamte Rechtsstellung als Darlehensgeber aus diesem Vertrag kann nach dem Ende des Fun- ding-Zeitraums (wie in den Emissionsbezogenen Angaben geregelt) jederzeit vererbt oder hinsichtlich des gesamten Darlehensbetrags oder eines Teilbetrags an Dritte verkauft und im Wege der Vertragsüber- nahme abgetreten werden. Sofern der Plattformbetreiber im Auftrag des Darlehensnehmers für diese Zwecke einen Marktplatz zur Verfügung stellt (worüber der Darlehensnehmer den Darlehensgeber durch gesonderte Mitteilung in Kenntnis setzen wird, die „Zweitmarkt-Listing-Mitteilung“), ist eine solche Vertragsübernahme nur über diesen Marktplatz und nur im Rahmen der dafür geltenden Nutzungsbedingungen zulässig. Soweit der Plattformbetreiber keinen Marktplatz zur Verfügung stellt, gilt für eine Vertragsübernahme, dass diese dem Darlehensnehmer durch den alten und den neuen Darlehensgeber innerhalb von zwei Wochen durch eingeschriebenen Brief anzuzeigen ist („Übertragungsanzeige“). Dabei sind bei Privatper- sonen der Name, die Anschrift, die E-Mail-Adresse, das Geburtsdatum und die Bankverbindung des neuen Darlehensgebers anzugeben. Bei Unternehmen, Genossenschaften und Vereinen sind deren Firma bzw. Name, Sitz und (Geschäfts-) Adresse, der Ort des zuständigen Registergerichts, die Registernummer, E- Mail-Adresse und Bankverbindung sowie die vertretungsberechtigten Personen (mit Vor- und Nachname, Geburtstag, Wohnort und Art der Vertretungsberechtigung) anzugeben. Die Übertragung wird mit Zugang der Übertragungsanzeige beim Darlehensnehmer unter der Voraussetzung wirksam, dass der neue Dar- lehensgeber insgesamt in die Rechtsstellung aus diesem Vertrag eintritt. Die hierzu erforderliche Zustim- mung (§ 415 BGB) erteilt der Darlehensnehmer hiermit – unter der Voraussetzung, dass die vorgenannten Anforderungen gewahrt sind – bereits im Voraus. Die neue Adresse und die neue Bankverbindung gelten zugleich als autorisierte Adresse und autorisiertes Konto im Sinne dieses Vertrages. 10.2 Alle Mitteilungen des Darlehensnehmers, die die Durchführung dieses Vertrages betreffen, erfol- gen, soweit nicht an der jeweiligen Stelle anderweitig geregelt, durch Brief, Fax oder, soweit der Darle- hensgeber eine E-Mail-Adresse angegeben hat, durch E-Mail an den Darlehensgeber unter der autorisier- ten Adresse (Ziffer 2.1). Dies gilt nicht, falls zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen oder der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer durch eingeschriebenen Brief eine abweichende Adresse mit- geteilt hat. Entsprechendes gilt in Bezug auf Zahlungen des Darlehensnehmers; diese werden mit schuld- befreiender Wirkung auf das im Zeichnungsschein genannte Konto („autorisiertes Konto“) geleistet. Al- ternativ kann mit Einverständnis des Darlehensnehmers auf der Plattform eine Schnittstelle eingerichtet werden, über die der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer Adress- und Kontoänderungen mitteilen kann. 10.3 Der Darlehensnehmer hat die Kosten dieses Darlehensvertrages und seiner Durchführung zu tra- gen. 10.4 Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Dieser Vertrag enthält sämtliche zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer über das Darlehen getroffenen Vereinbarungen in mündli- cher oder schriftlicher Form. 10.5 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache und maß- gebliche Sprache für die Kommunikation zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer ist Deutsch. 10.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch diejenige gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Xxxxx ergeben sollte.

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Übertragbarkeit; sonstige Vereinbarungen. 10.1 Die gesamte Rechtsstellung als Darlehensgeber aus diesem Vertrag kann nach dem Ende des Fun- dingder Finanzierungs-Zeitraums Periode (wie in den Emissionsbezogenen Angaben im Darlehensvertrag geregelt) jederzeit vererbt oder hinsichtlich des gesamten Darlehensbetrags oder eines Teilbetrags an Dritte verkauft und im Wege der Vertragsüber- nahme Ver- tragsübernahme abgetreten werden. Sofern der Plattformbetreiber im Auftrag des Darlehensnehmers für diese Zwecke einen Marktplatz zur Verfügung stellt (worüber der Darlehensnehmer den Darlehensgeber durch gesonderte Mitteilung in Kenntnis setzen wird, die „Zweitmarkt-Listing-Mitteilung“), ist eine solche Vertragsübernahme nur über diesen Marktplatz und nur im Rahmen der dafür geltenden gelten- den Nutzungsbedingungen zulässig. Soweit der Plattformbetreiber keinen Marktplatz zur Verfügung stellt, gilt für eine VertragsübernahmeVertrags- übernahme, dass diese dem Darlehensnehmer durch den alten und den neuen Darlehensgeber Darlehens- geber innerhalb von zwei Wochen durch eingeschriebenen Brief anzuzeigen ist („ÜbertragungsanzeigeÜbertra- gungsanzeige“). Dabei sind bei Privatper- sonen Privatpersonen der Name, die Anschrift, die E-Mail-Mail- Adresse, das Geburtsdatum und die Bankverbindung des neuen Darlehensgebers anzugebenanzuge- ben. Bei Unternehmen, Genossenschaften und Vereinen sind deren Firma bzw. Name, Sitz und (Geschäfts-) AdresseGeschäfts-)Adresse, der Ort des zuständigen Registergerichts, die Registernummer, E- Mail-Adresse und Bankverbindung sowie die vertretungsberechtigten Personen (mit Vor- und Nachname, Geburtstag, Wohnort und Art der Vertretungsberechtigung) anzugeben. Die Übertragung wird mit Zugang der Übertragungsanzeige beim Darlehensnehmer unter der Voraussetzung wirksam, dass der neue Dar- lehensgeber Darlehensgeber insgesamt in die Rechtsstellung aus diesem Vertrag eintritt. Die hierzu erforderliche Zustim- mung Zustimmung (§ 415 BGB) erteilt der Darlehensnehmer Darle- hensnehmer hiermit – unter der Voraussetzung, dass die vorgenannten Anforderungen gewahrt ge- wahrt sind – bereits im Voraus. Die neue Adresse und die neue Bankverbindung gelten zugleich zu- gleich als autorisierte Adresse und autorisiertes Konto im Sinne dieses Vertrages. 10.2 Alle Mitteilungen des Darlehensnehmers, die die Durchführung dieses Vertrages betreffen, erfol- generfolgen, soweit nicht an der jeweiligen Stelle anderweitig geregelt, durch Brief, Fax oder, soweit der Darle- hensgeber Darlehensgeber eine E-Mail-Adresse angegeben hat, durch E-Mail an den Darlehensgeber unter der autorisier- ten autorisierten Adresse (Ziffer 2.1). Dies gilt nicht, falls zwingende zwin- gende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen oder der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer Darle- hensnehmer durch eingeschriebenen Brief eine abweichende Adresse mit- geteilt mitgeteilt hat. Entsprechendes Ent- sprechendes gilt in Bezug auf Zahlungen des Darlehensnehmers; diese werden mit schuld- befreiender Wirkung auf das im Zeichnungsschein Darlehensvertrag genannte Konto („autorisiertes Konto“) geleistet. Al- ternativ Alternativ kann mit Einverständnis des Darlehensnehmers auf der Plattform eine Schnittstelle eingerichtet werden, über die der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer Adress- und Kontoänderungen mitteilen kann. 10.3 Der Darlehensnehmer hat die Kosten dieses Darlehensvertrages und seiner Durchführung Durch- führung zu tra- gentragen. 10.4 Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der SchriftformSchrift- form. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Dieser Vertrag enthält sämtliche zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer über das Darlehen getroffenen Vereinbarungen in mündli- cher mündlicher oder schriftlicher Form. 10.5 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache Vertragsspra- che und maß- gebliche maßgebliche Sprache für die Kommunikation zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer Darle- hensnehmer ist Deutsch. 10.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtetver- pflichtet, die unwirksame Bestimmung durch diejenige gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger zulässi- ger Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages Ver- trages eine ergänzungsbedürftige Xxxxx ergeben sollte.

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Übertragbarkeit; sonstige Vereinbarungen. 10.1 Die gesamte Rechtsstellung als Darlehensgeber aus diesem Vertrag kann nach dem Ende des Fun- dingder Finanzierungs-Zeitraums Periode (wie in den Emissionsbezogenen Angaben im Darlehensvertrag geregelt) jederzeit vererbt oder hinsichtlich des gesamten Darlehensbetrags oder eines Teilbetrags an Dritte verkauft und im Wege der Vertragsüber- nahme Ver- tragsübernahme abgetreten werden. Sofern der Plattformbetreiber im Auftrag des Darlehensnehmers für diese Zwecke einen Marktplatz zur Verfügung stellt (worüber der Darlehensnehmer den Darlehensgeber durch gesonderte Mitteilung in Kenntnis setzen wird, die „Zweitmarkt-Listing-Mitteilung“), ist eine solche Vertragsübernahme nur über diesen Marktplatz und nur im Rahmen der dafür geltenden gelten- den Nutzungsbedingungen zulässig. Soweit der Plattformbetreiber keinen Marktplatz zur Verfügung stellt, gilt für eine VertragsübernahmeVertrags- übernahme, dass diese dem Darlehensnehmer durch den alten und den neuen Darlehensgeber Darlehens- geber innerhalb von zwei Wochen durch eingeschriebenen Brief anzuzeigen ist („ÜbertragungsanzeigeÜbertra- gungsanzeige“). Dabei sind bei Privatper- sonen Privatpersonen der Name, die Anschrift, die E-Mail-AdresseAd- resse, das Geburtsdatum und die Bankverbindung des neuen Darlehensgebers anzugeben. Bei Unternehmen, Genossenschaften und Vereinen sind deren Firma bzw. Name, Sitz und (Geschäfts-) AdresseGeschäfts-)Adresse, der Ort des zuständigen Registergerichts, die Registernummer, E- MailE-Mail- Adresse und Bankverbindung sowie die vertretungsberechtigten Personen (mit Vor- und Nachname, Geburtstag, Wohnort und Art der Vertretungsberechtigung) anzugeben. Die Übertragung wird mit Zugang der Übertragungsanzeige beim Darlehensnehmer unter der Voraussetzung wirksam, dass der neue Dar- lehensgeber Darlehensgeber insgesamt in die Rechtsstellung aus diesem Vertrag eintritt. Die hierzu erforderliche Zustim- mung Zustimmung (§ 415 BGB) erteilt der Darlehensnehmer Darle- hensnehmer hiermit – unter der Voraussetzung, dass die vorgenannten Anforderungen gewahrt ge- wahrt sind – bereits im Voraus. Die neue Adresse und die neue Bankverbindung gelten zugleich zu- gleich als autorisierte Adresse und autorisiertes Konto im Sinne dieses Vertrages. 10.2 Alle Mitteilungen des Darlehensnehmers, die die Durchführung dieses Vertrages betreffenbe- treffen, erfol- generfolgen, soweit nicht an der jeweiligen Stelle anderweitig geregelt, durch Brief, Fax oder, soweit der Darle- hensgeber Darlehensgeber eine E-Mail-Adresse angegeben hat, durch E-Mail an den Darlehensgeber unter der autorisier- ten autorisierten Adresse (Ziffer 2.1). Dies gilt nicht, falls zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen oder der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer Darlehensneh- mer durch eingeschriebenen Brief eine abweichende Adresse mit- geteilt mitgeteilt hat. Entsprechendes gilt in Bezug auf Zahlungen des Darlehensnehmers; diese werden mit schuld- befreiender schuldbefreiender Wirkung auf das im Zeichnungsschein Darlehensvertrag genannte Konto („autorisiertes Konto“) geleistet. Al- ternativ kann mit Einverständnis des Darlehensnehmers auf der Plattform eine Schnittstelle eingerichtet werden, über die der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer Adress- und Kontoänderungen Kon- toänderungen mitteilen kann. 10.3 Der Darlehensnehmer hat die Kosten dieses Darlehensvertrages und seiner Durchführung Durch- führung zu tra- gentragen. 10.4 Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der SchriftformSchrift- form. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Dieser Vertrag enthält sämtliche zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer über das Darlehen getroffenen ge- troffenen Vereinbarungen in mündli- cher mündlicher oder schriftlicher Form. 10.5 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache Vertragsspra- che und maß- gebliche maßgebliche Sprache für die Kommunikation zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer Darle- hensnehmer ist Deutsch. 10.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtetver- pflichtet, die unwirksame Bestimmung durch diejenige gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger zulässi- ger Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages Ver- trages eine ergänzungsbedürftige Xxxxx ergeben sollte.

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