Common use of Übertragbarkeit; sonstige Vereinbarungen Clause in Contracts

Übertragbarkeit; sonstige Vereinbarungen. 10.1 Die gesamte Rechtsstellung als Darlehensgeber aus diesem Vertrag kann nach dem Ende des Fun- ding-Zeitraums (wie in den Emissionsbezogenen Angaben geregelt) jederzeit vererbt oder hinsichtlich des gesamten Darlehensbetrags oder eines Teilbetrags an Dritte verkauft und im Wege der Vertragsüber- nahme abgetreten werden. Sofern der Plattformbetreiber im Auftrag des Darlehensnehmers für diese Zwecke einen Marktplatz zur Verfügung stellt (worüber der Darlehensnehmer den Darlehensgeber durch gesonderte Mitteilung in Kenntnis setzen wird, die „Zweitmarkt-Listing-Mitteilung“), ist eine solche Vertragsübernahme nur über diesen Marktplatz und nur im Rahmen der dafür geltenden Nutzungsbedingungen zulässig. Soweit der Plattformbetreiber keinen Marktplatz zur Verfügung stellt, gilt für eine Vertragsübernahme, dass diese dem Darlehensnehmer durch den alten und den neuen Darlehensgeber innerhalb von zwei Wochen durch eingeschriebenen Brief anzuzeigen ist („Übertragungsanzeige“). Dabei sind bei Privatper- sonen der Name, die Anschrift, die E-Mail-Adresse, das Geburtsdatum und die Bankverbindung des neuen Darlehensgebers anzugeben. Bei Unternehmen, Genossenschaften und Vereinen sind deren Firma bzw. Name, Sitz und (Geschäfts-) Adresse, der Ort des zuständigen Registergerichts, die Registernummer, E- Mail-Adresse und Bankverbindung sowie die vertretungsberechtigten Personen (mit Vor- und Nachname, Geburtstag, Wohnort und Art der Vertretungsberechtigung) anzugeben. Die Übertragung wird mit Zugang der Übertragungsanzeige beim Darlehensnehmer unter der Voraussetzung wirksam, dass der neue Dar- lehensgeber insgesamt in die Rechtsstellung aus diesem Vertrag eintritt. Die hierzu erforderliche Zustim- mung (§ 415 BGB) erteilt der Darlehensnehmer hiermit – unter der Voraussetzung, dass die vorgenannten Anforderungen gewahrt sind – bereits im Voraus. Die neue Adresse und die neue Bankverbindung gelten zugleich als autorisierte Adresse und autorisiertes Konto im Sinne dieses Vertrages.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt

Übertragbarkeit; sonstige Vereinbarungen. 10.1 Die gesamte Rechtsstellung als Darlehensgeber aus diesem Vertrag kann nach dem Ende des Fun- dingder Finanzierungs-Zeitraums Periode (wie in den Emissionsbezogenen Angaben im Darlehensvertrag geregelt) jederzeit vererbt oder hinsichtlich des gesamten Darlehensbetrags oder eines Teilbetrags an Dritte verkauft und im Wege der Vertragsüber- nahme Ver- tragsübernahme abgetreten werden. Sofern der Plattformbetreiber im Auftrag des Darlehensnehmers für diese Zwecke einen Marktplatz zur Verfügung stellt (worüber der Darlehensnehmer den Darlehensgeber durch gesonderte Mitteilung in Kenntnis setzen wird, die „Zweitmarkt-Listing-Mitteilung“), ist eine solche Vertragsübernahme nur über diesen Marktplatz und nur im Rahmen der dafür geltenden gelten- den Nutzungsbedingungen zulässig. Soweit der Plattformbetreiber keinen Marktplatz zur Verfügung stellt, gilt für eine VertragsübernahmeVertrags- übernahme, dass diese dem Darlehensnehmer durch den alten und den neuen Darlehensgeber Darlehens- geber innerhalb von zwei Wochen durch eingeschriebenen Brief anzuzeigen ist („ÜbertragungsanzeigeÜbertra- gungsanzeige“). Dabei sind bei Privatper- sonen Privatpersonen der Name, die Anschrift, die E-Mail-Mail- Adresse, das Geburtsdatum und die Bankverbindung des neuen Darlehensgebers anzugebenanzuge- ben. Bei Unternehmen, Genossenschaften und Vereinen sind deren Firma bzw. Name, Sitz und (Geschäfts-) AdresseGeschäfts-)Adresse, der Ort des zuständigen Registergerichts, die Registernummer, E- Mail-Adresse und Bankverbindung sowie die vertretungsberechtigten Personen (mit Vor- und Nachname, Geburtstag, Wohnort und Art der Vertretungsberechtigung) anzugeben. Die Übertragung wird mit Zugang der Übertragungsanzeige beim Darlehensnehmer unter der Voraussetzung wirksam, dass der neue Dar- lehensgeber Darlehensgeber insgesamt in die Rechtsstellung aus diesem Vertrag eintritt. Die hierzu erforderliche Zustim- mung Zustimmung (§ 415 BGB) erteilt der Darlehensnehmer Darle- hensnehmer hiermit – unter der Voraussetzung, dass die vorgenannten Anforderungen gewahrt ge- wahrt sind – bereits im Voraus. Die neue Adresse und die neue Bankverbindung gelten zugleich zu- gleich als autorisierte Adresse und autorisiertes Konto im Sinne dieses Vertrages.

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Samples: Umweltkreditvertrag, Umweltkreditvertrag, Umweltkreditvertrag

Übertragbarkeit; sonstige Vereinbarungen. 10.1 Die gesamte Rechtsstellung als Darlehensgeber aus diesem Vertrag kann nach dem Ende des Fun- dingder Finanzierungs-Zeitraums Periode (wie in den Emissionsbezogenen Angaben im Darlehensvertrag geregelt) jederzeit vererbt oder hinsichtlich des gesamten Darlehensbetrags oder eines Teilbetrags an Dritte verkauft und im Wege der Vertragsüber- nahme Ver- tragsübernahme abgetreten werden. Sofern der Plattformbetreiber im Auftrag des Darlehensnehmers für diese Zwecke einen Marktplatz zur Verfügung stellt (worüber der Darlehensnehmer den Darlehensgeber durch gesonderte Mitteilung in Kenntnis setzen wird, die „Zweitmarkt-Listing-Mitteilung“), ist eine solche Vertragsübernahme nur über diesen Marktplatz und nur im Rahmen der dafür geltenden gelten- den Nutzungsbedingungen zulässig. Soweit der Plattformbetreiber keinen Marktplatz zur Verfügung stellt, gilt für eine VertragsübernahmeVertrags- übernahme, dass diese dem Darlehensnehmer durch den alten und den neuen Darlehensgeber Darlehens- geber innerhalb von zwei Wochen durch eingeschriebenen Brief anzuzeigen ist („ÜbertragungsanzeigeÜbertra- gungsanzeige“). Dabei sind bei Privatper- sonen Privatpersonen der Name, die Anschrift, die E-Mail-AdresseAd- resse, das Geburtsdatum und die Bankverbindung des neuen Darlehensgebers anzugeben. Bei Unternehmen, Genossenschaften und Vereinen sind deren Firma bzw. Name, Sitz und (Geschäfts-) AdresseGeschäfts-)Adresse, der Ort des zuständigen Registergerichts, die Registernummer, E- MailE-Mail- Adresse und Bankverbindung sowie die vertretungsberechtigten Personen (mit Vor- und Nachname, Geburtstag, Wohnort und Art der Vertretungsberechtigung) anzugeben. Die Übertragung wird mit Zugang der Übertragungsanzeige beim Darlehensnehmer unter der Voraussetzung wirksam, dass der neue Dar- lehensgeber Darlehensgeber insgesamt in die Rechtsstellung aus diesem Vertrag eintritt. Die hierzu erforderliche Zustim- mung Zustimmung (§ 415 BGB) erteilt der Darlehensnehmer Darle- hensnehmer hiermit – unter der Voraussetzung, dass die vorgenannten Anforderungen gewahrt ge- wahrt sind – bereits im Voraus. Die neue Adresse und die neue Bankverbindung gelten zugleich zu- gleich als autorisierte Adresse und autorisiertes Konto im Sinne dieses Vertrages.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt