Common use of Übertragung auf ein Wertpapierdepot bei Kapitalabfindung Clause in Contracts

Übertragung auf ein Wertpapierdepot bei Kapitalabfindung. Die Kapitalabfindung erbringen wir als Geldleistung. Auf Wunsch übertragen wir stattdessen die Investmentfonds-An- teile auf ein persönliches inländisches Wertpapierdepot, so- fern uns spätestens vier Wochen vor dem Fälligkeitstermin ein entsprechender schriftlicher Auftrag vorliegt und dies bei den einzelnen Investmentfonds möglich ist. Fondsguthaben bis zur Höhe von 10.000 Euro und Bruchteile von Investment- fonds-Anteilen erbringen wir in jedem Fall als Geldleistung. Stellt sich bei der Übertragung heraus, dass die Übertragung der Anteile eines oder mehrerer Investmentfonds auf das per- sönliche inländische Wertpapierdepot nicht möglich ist, erbrin- gen wir den Gegenwert dieser Anteile als Geldleistung. Für die Übertragung der Investmentfonds-Anteile werden Übertragungskosten in Höhe von einem Prozent des Fonds- guthabens, höchstens jedoch von 100 Euro je Investment- fonds, vor der Übertragung dem Fondsguthaben entnommen. Dies gilt auch, wenn die Übertragung der Anteile eines oder mehrerer Investmentfonds auf das persönliche inländische Wertpapierdepot nicht möglich war. Die Übertragung kann durch Umstände, die außerhalb unse- res Einflussbereichs, z. B. bei den Fondsgesellschaften, liegen, einen über den Fälligkeitstermin hinausgehenden, längeren Zeitraum erfordern. Das Kursrisiko in diesem Zeitraum, in dem nicht über die Investmentfonds-Anteile verfügt werden kann, trägt derjenige, der uns den Auftrag zur Übertragung erteilt hat.

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Übertragung auf ein Wertpapierdepot bei Kapitalabfindung. Die Kapitalabfindung erbringen wir als Geldleistung. Auf Wunsch übertragen wir stattdessen die Investmentfonds-An- teile auf ein persönliches inländisches Wertpapierdepot. Vor- aussetzung hierfür ist, so- fern dass der Wert des Fondsguthabens mindestens 10.000 Euro beträgt und die Übertragung für den einzelnen Investmentfonds möglich ist. Der Auftrag hierzu muss uns spätestens vier Wochen vor dem Fälligkeitstermin ein entsprechender schriftlicher Auftrag vorliegt und dies bei den einzelnen Investmentfonds möglich istin Textform zugegangen sein. Fondsguthaben bis zur Höhe von 10.000 Euro und Bruchteile von Investment- fonds-Investmentfonds- Anteilen erbringen wir in jedem Fall als Geldleistung. Stellt sich bei der Übertragung heraus, dass die Übertragung der Anteile eines oder mehrerer Investmentfonds auf das per- sönliche inländische Wertpapierdepot nicht möglich ist, erbrin- gen wir den Gegenwert dieser Anteile als Geldleistung. Für die Übertragung der Investmentfonds-Anteile werden Übertragungskosten in Höhe von einem Prozent des Fonds- guthabensWertes des Fondsguthabens, höchstens jedoch von 100 Euro je Investment- fondsIn- vestmentfonds, vor der Übertragung dem Fondsguthaben entnommenent- nommen. Dies gilt auch, wenn die Übertragung der Anteile eines ei- nes oder mehrerer Investmentfonds auf das persönliche inländische in- ländische Wertpapierdepot nicht möglich war. Sollten wir im Zusammenhang mit der Übertragung der In- vestmentfonds-Anteile außerdem von dritter Seite mit Kosten belastet werden, so entnehmen wir den erforderlichen zusätz- lichen Betrag auch vor der Übertragung dem Fondsguthaben. Die Übertragung kann durch Umstände, die außerhalb unse- res Einflussbereichs, z. z.B. bei den Fondsgesellschaften, liegenlie- gen, einen über den Fälligkeitstermin hinausgehenden, längeren län- geren Zeitraum erfordern. Das Kursrisiko in diesem Zeitraum, in dem nicht über die Investmentfonds-Anteile verfügt werden kann, trägt derjenige, der uns den Auftrag zur Übertragung erteilt er- teilt hat.

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Übertragung auf ein Wertpapierdepot bei Kapitalabfindung. Die Kapitalabfindung erbringen wir als Geldleistung. Auf Wunsch übertragen übertra- gen wir stattdessen die Investmentfonds-An- teile Anteile für den Teil des Verren- tungskapitals aus dem Fondsguthaben auf ein persönliches inländisches Wertpapierdepot. Voraussetzung hierfür ist, so- fern dass der Wert des Fondsgut- habens mindestens 10.000 Euro beträgt und die Übertragung für den ein- zelnen Investmentfonds möglich ist. Der Auftrag hierzu muss uns spätestens spätes- tens vier Wochen vor dem Fälligkeitstermin ein entsprechender schriftlicher Auftrag vorliegt und dies bei den einzelnen Investmentfonds möglich istin Textform zugegangen sein. Fondsguthaben bis zur Höhe von 10.000 Euro und Bruchteile von Investment- fondsInvestmentfonds-Anteilen erbringen wir in jedem Fall als Geldleistung. Stellt sich bei der Übertragung heraus, dass die Übertragung der Anteile eines oder mehrerer Investmentfonds auf das per- sönliche persönliche inländische Wertpapierdepot nicht möglich ist, erbrin- gen erbringen wir den Gegenwert dieser Anteile als Geldleistung. Für die Übertragung der Investmentfonds-Anteile werden Übertragungskosten Übertragungs- kosten in Höhe von einem Prozent des Fonds- guthabensWertes des Fondsguthabens, höchstens höchs- tens jedoch von 100 Euro je Investment- fondsInvestmentfonds, vor der Übertragung dem Fondsguthaben entnommen. Dies gilt auch, wenn die Übertragung der Anteile eines oder mehrerer Investmentfonds auf das persönliche inländische inlän- dische Wertpapierdepot nicht möglich war. Sollten wir im Zusammenhang mit der Übertragung der Investmentfonds- Anteile außerdem von dritter Seite mit Kosten belastet werden, so ent- nehmen wir den erforderlichen zusätzlichen Betrag auch vor der Übertra- gung dem Fondsguthaben. Die Übertragung kann durch Umstände, die außerhalb unse- res Einflussbereichsunseres Einfluss- bereichs, z. z.B. bei den FondsgesellschaftenKapitalverwaltungsgesellschaften, liegen, einen über den Fälligkeitstermin hinausgehenden, längeren Zeitraum erfordern. Das Kursrisiko in diesem Zeitraum, in dem nicht über die Investmentfonds-Anteile An- teile verfügt werden kann, trägt derjenige, der uns den Auftrag zur Übertragung Über- tragung erteilt hat.

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Übertragung auf ein Wertpapierdepot bei Kapitalabfindung. Die Kapitalabfindung erbringen wir als Geldleistung. Auf Wunsch übertragen wir stattdessen die Investmentfonds-An- teile auf ein persönliches inländisches Wertpapierdepot, so- fern uns spätestens vier Wochen vor dem Fälligkeitstermin ein entsprechender schriftlicher Auftrag vorliegt und dies bei den einzelnen Investmentfonds möglich ist. Fondsguthaben bis zur Höhe von 10.000 Euro und Euro, Bruchteile von Investment- fonds-Anteilen und das Garantieguthaben erbringen wir in jedem je- dem Fall als Geldleistung. Stellt sich bei der Übertragung heraus, dass die Übertragung der Anteile eines oder mehrerer Investmentfonds auf das per- sönliche inländische Wertpapierdepot nicht möglich ist, erbrin- gen wir den Gegenwert dieser Anteile als Geldleistung. Für die Übertragung der Investmentfonds-Anteile werden Übertragungskosten in Höhe von einem Prozent des Fonds- guthabens, höchstens jedoch von 100 Euro je Investment- fonds, vor der Übertragung dem Fondsguthaben entnommen. Dies gilt auch, wenn die Übertragung der Anteile eines oder mehrerer Investmentfonds auf das persönliche inländische Wertpapierdepot nicht möglich war. Die Übertragung kann durch Umstände, die außerhalb unse- res Einflussbereichs, z. B. bei den Fondsgesellschaften, liegenlie- gen, einen über den Fälligkeitstermin hinausgehenden, längeren län- geren Zeitraum erfordern. Das Kursrisiko in diesem Zeitraum, in dem nicht über die Investmentfonds-Anteile verfügt werden kann, trägt derjenige, der uns den Auftrag zur Übertragung erteilt er- teilt hat.

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