Übertragung der Versicherungsansprüche. Die Versicherungsansprüche können vor ihrer endgültigen Feststellung ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers nicht, auch nicht teilweise, auf Dritte übertragen werden. Sofern nicht abweichend vereinbart, bleibt eine Abtretung an den geschädigten Dritten zulässig.
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Samples: Versicherungsvertrag, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung
Übertragung der Versicherungsansprüche. Die Versicherungsansprüche können vor ihrer endgültigen Feststellung ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers nicht, auch nicht teilweise, auf Dritte übertragen werden. Sofern nicht abweichend vereinbart, bleibt eine die Abtretung an den geschädigten Dritten zulässig.
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Übertragung der Versicherungsansprüche. Die Versicherungsansprüche können vor ihrer endgültigen endgül- tigen Feststellung ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers nicht, auch nicht teilweise, auf Dritte übertragen werden. Sofern nicht abweichend vereinbart, bleibt eine Abtretung Abtre- tung an den geschädigten Dritten zulässig.
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Übertragung der Versicherungsansprüche. Die Versicherungsansprüche können vor ihrer endgültigen endgülti- gen Feststellung ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers nicht, auch nicht teilweise, auf Dritte übertragen über- tragen werden. Sofern nicht abweichend vereinbart, bleibt eine Abtretung Abtre- tung an den geschädigten Dritten zulässig.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung