Common use of Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen) Clause in Contracts

Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen). Die AXA Lebensversicherung AG führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Risikoprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft der AXA-Gruppe oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschütz- ten Daten weitergegeben, benötigt die AXA Lebensversicherung AG Ihre Schweige- pflichtentbindung für sich und soweit erforderlich für die anderen Stellen. Die AXA Lebensversicherung AG führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Daten für die AXA Lebens- versicherung AG erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter xxx.XXX.xx/Xxxxxxxxxxx eingesehen oder bei den in Ihren Vertragsunterlagen genannten Ansprechpartner/Betreuer ange- fordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Daten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt die AXA Lebensversicherung AG Ihre Einwilligung. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wur- de. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehen- de Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Diese Einwilligung gilt entsprechend für die Datenverarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungs- programmen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versiche- rungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen.

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Samples: www.patriarch-fonds.de

Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen). Die AXA Lebensversicherung AG NÜRNBERGER führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Risikoprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft der AXA-Gruppe NÜRNBERGER oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschütz- ten geschützten Daten weitergegeben, benötigt die AXA Lebensversicherung AG NÜRNBERGER Ihre Schweige- pflichtentbindung Schweigepflichtentbindung für sich und soweit erforderlich für die anderen Stellen. Die AXA Lebensversicherung AG NÜRNBERGER führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Daten Gesundheitsdaten für die AXA Lebens- versicherung AG NÜRNBERGER erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter xxx.XXX.xx/Xxxxxxxxxxx xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen oder bei den in Ihren Vertragsunterlagen genannten Ansprechpartner/Betreuer ange- fordert NÜRNBERGER, 00000 Xxxxxxxx, Telefon 0000 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxx.xx angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Daten Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt die AXA Lebensversicherung AG NÜRNBERGER Ihre Einwilligung. Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann die NÜRNBERGER Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass die NÜRNBERGER Ihren Versicherungsantrag oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die NÜRNBERGER aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollieren, ob die NÜRNBERGER das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig eingeschätzt hat. Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an Rückver- sicherungen weitergegeben werden. Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an Rückver- sicherungen werden Sie durch die NÜRNBERGER unterrichtet. Die NÜRNBERGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wur- dewurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehen- de Risikozuschläge bestehende Risiko- zuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Diese Einwilligung gilt entsprechend für die Datenverarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungs- programmen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versiche- rungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen.

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Samples: www.zahnversicherung-aktuell.de

Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen). Die AXA Lebensversicherung AG Swiss Life führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Risikoprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft der AXA-Swiss Life Gruppe oder einer anderen Stelle. Werden W erden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschütz- ten geschützten Daten weitergegeben, benötigt die AXA Lebensversicherung AG Swiss Life Ihre Schweige- pflichtentbindung Schweigepflichtentbindung für sich uns und soweit erforderlich für die anderen Stellen. Die AXA Lebensversicherung AG Swiss Life führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß personenbezogene Daten für die AXA Lebens- versicherung AG uns erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter xxx.XXX.xx/Xxxxxxxxxxx xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxx eingesehen oder bei den in Ihren Vertragsunterlagen genannten Ansprechpartner/Betreuer ange- fordert Swiss Life angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer nach § 203 StGB geschützten Daten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindungserklärung. Ich willige ein, dass Swiss Life meine nach § 203 StGB geschützten Daten an die AXA Lebensversicherung AG Ihre Einwilligung. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich istin der oben erwähnten Liste genannten Stellen weitergibt und entbinde die Mitarbeiter der Swiss Life insoweit von ihrer Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann Swiss Life Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass Swiss Life Ihren Versicherungsantrag oder Leistungsantrag der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhaltenRückversicherung vorlegt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung Swiss Life aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollieren, ob Swiss Life das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig eingeschätzt hat. Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und ggfin welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit RisikozuschlagZur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben werden. Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen jedoch auch personenbezogene Angaben verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden kannvon den Rückversicherungen nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wur- de. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Über die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Rückversicherungen werden Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehen- de Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Diese Einwilligung gilt entsprechend für die Datenverarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungs- programmen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versiche- rungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragendurch Swiss Life unterrichtet.

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Samples: www.swisslife.de

Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen). Die AXA Lebensversicherung AG NÜRNBERGER führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Risikoprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft der AXA-Gruppe NÜRNBERGER Versicherungsgruppe oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschütz- ten geschützten Daten weitergegeben, benötigt die AXA Lebensversicherung AG NÜRNBERGER Ihre Schweige- pflichtentbindung Schweigepflichtentbindung für sich und soweit erforderlich für die anderen Stellen. Die AXA Lebensversicherung AG NÜRNBERGER führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Daten Gesundheitsdaten für die AXA Lebens- versicherung AG NÜRNBERGER erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter xxx.XXX.xx/Xxxxxxxxxxx xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen oder bei den in Ihren Vertragsunterlagen genannten Ansprechpartner/Betreuer ange- fordert NÜRNBERGER, 00000 Xxxxxxxx, Telefon 0000 000-0, xxxx@xxxxxxxxxxx.xx angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Daten Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt die AXA Lebensversicherung AG NÜRNBERGER Ihre Einwilligung. Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann die NÜRNBERGER Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückver- sicherungen dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass die NÜRNBERGER Ihren Versicherungsantrag oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die NÜRNBERGER aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrens- abläufen unterstützt. Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollieren, ob die NÜRNBERGER das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig eingeschätzt hat. Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben werden. Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an Rückversicherungen werden Sie durch die NÜRNBERGER unterrichtet. Die NÜRNBERGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wur- de. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurdenwurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehen- de bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Diese Einwilligung gilt entsprechend für Ort Datum Unterschrift (Vor- und Zuname) des Antragstellers/Zeichnungsberechtigten Unterschrift (Vor- und Zuname) der (haupt)versicherten Person(en) – wenn nicht Antragsteller –, der gesetzlichen Vertreter, falls minderjährig und der gesetzlich vertretenen Person Ort Datum Unterschrift (Vor- und Zuname) des Antragstellers/Zeichnungsberechtigten Ich habe dem Antragsteller bzw. dessen gesetzlichen Vertreter(n) die Datenverarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern Verbraucherinformationen in folgender Form zur Verfügung gestellt: Papier Datenträger (z. B. Betreiber von Vergleichssoftwaregebrannte CD, Maklerverwaltungs- programmen)USB-Stick) E-Mail Ort Datum Unterschrift des Vermittlers Vermerke des Vermittlers Name, die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versiche- rungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen.Ansprechpartner, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort E-Mail-Adresse, Telefon-/Faxnummer Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort E-Mail-Adresse, Telefon-/Faxnummer E-Mail-Adresse, Telefon-/Faxnummer

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