Common use of Übertragung von Aufgaben Clause in Contracts

Übertragung von Aufgaben. Zum Zweck einer effizienten Geschäftssteuerung kann die Verwaltungsgesellschaft unter Einhaltung der Bestimmungen des UCITSG und der UCITSV dritte mit einem Teil seiner Aufgaben beauftragen. Die Einzelheiten einer solchen Beauftragung werden jeweils in einem Vertrag zwischen der Verwaltungsgesellschaft und dem Beauftragten geregelt. Die Verwaltungsgesellschaft hat sicherzustellen, dass die Auswahl des (der) Beauftragten sorgfältig und gewissenhaft erfolgt, und die Bestellung des Beauftragten ist durch die unabhängig handelnde Verwaltungsgesellschaft vorzunehmen. Die Verwaltungsgesellschaft überwacht die Aufgabenerfüllung der Dienstleister und die finanzielle Situation der Gegenparteien zu Geschäften. Die Verwaltungsgesellschaft überwacht die Arbeitsergebnisse aller von ihr eingesetzten Dienstleister.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag